Sonntag, 22. November 2009

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03.11.2009
 

Promotionsbetrug

Gnädiges Recht

Die Mühlen der Doktorfabrik mahlten lange, rund hundert Hochschullehrer nahmen gegen Geld Doktoranden an. Die meisten der Professoren werden laut Staatsanwaltschaft wohl glimpflich davonkommen, etwa mit einem Bußgeld. Anklagen wegen Bestechlichkeit soll es nur wenige geben.

Als hätte es noch einer Entzauberung der akademischen Elite bedurft - die Affäre um dubiose Promotionsverfahren wird eine nachhaltig rufschädigende Wirkung haben. Für den überwiegenden Teil der etwa hundert Hochschullehrer, die gegen Geld Doktoranden angenommen und mit dem begehrten Titel beglückt haben, wird sie aber wohl ohne gravierende juristische Konsequenzen bleiben.

Laut der Kölner Staatsanwaltschaft wird es "nur vereinzelt" zu Gerichtsprozessen kommen. Bis Mitte Oktober sei man auf "zwei, drei Fälle" gestoßen, die wahrscheinlich in eine Anklage wegen Bestechlichkeit münden werden. Dabei handelt es sich mutmaßlich um jene Professoren, die gleich vier oder fünf Doktoranden gegen Geld betreut haben. Etliche Verfahren wurden indes schon gegen Zahlung eines Bußgelds eingestellt.

Ende August war bekannt geworden, dass das Institut für Wissenschaftsberatung in Bergisch Gladbach Doktorväter aus ganz Deutschland an mindestens 300 Hochschulabsolventen vermittelt hatte. Für 12.000 bis 36.000 Euro konnten so auch Akademiker an den Doktortitel gelangen, die ansonsten hätten einsehen müssen, dass ihre intellektuellen Kapazitäten die Promotion nicht erlauben.

Um derlei Betrug zu verhindern, planen etliche Hochschulen eine Erweiterung ihrer Promotionsordnung. So müssen Doktoranden der Universitäten Hannover, Bonn, Köln und Münster, an denen mehrere Professoren aufflogen, zukünftig garantieren, dass sie ohne die Hilfe eines Vermittlers an ihren Doktorvater kamen. Ein Verstoß bringe die sofortige Aberkennung des Titels mit sich, heißt es an der Uni Bonn.

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