Von Jochen Leffers
In der Affäre um gekaufte Doktortitel, die in den letzten Jahren bundesweit die Hochschulen erschütterte, nähern die Ermittlungen sich dem Ende. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat die meisten der rund 90 Fälle abgeschlossen. Die Verfahren gegen gut 40 Professoren seien gegen Geldauflagen eingestellt worden; sie müssten Summen in bis zu fünfstelliger Höhe zahlen, sagte Tino Seesko, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE. Gegen vier Hochschullehrer seien Strafbefehle beantragt worden.
In 20 Fällen laufen die Ermittlungen noch; rund 20 weitere Verfahren wurden eingestellt, teils mangels ausreichenden Tatverdachts, teils auch wegen geringer Schuld oder Verjährung, wie die Zeitung "Neue Westfälische" am Donnerstag berichtete. Damit kommen die meisten Verdächtigen mit vergleichsweise milden Strafen davon. In allen Fällen ging es um den Verdacht der Bestechlichkeit: Den Professoren wurde zur Last gelegt, Schmiergelder vom "Institut für Wissenschaftsberatung" in Bergisch Gladbach angenommen zu haben, um Promotionsinteressenten zum Doktortitel zu führen.
Das Institut in der Nähe von Köln, das inzwischen seine Arbeit einstellen musste, war wegen seiner fragwürdigen Praktiken seit rund 20 Jahren in der Hochschulszene bekannt. Der Nachweis der Bestechung von Professoren gelang allerdings erst im Zuge des Prozesses gegen einen Hannoveraner Juraprofessor A., der als "Doktormacher" bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Inzwischen sitzt er für drei Jahre in Haft - wegen Bestechlichkeit in 68 Fällen, wie das Urteil im April 2009 gegen ihn lautete.
Razzia im Institut, seitdem Gegenwind für Geschäftemacher
Für die Vermittlung von Doktorvätern ließ sich das windige Institut in Bergisch Gladbach von promotionswilligen und solventen Kunden, die auf regulärem Promotionsweg oft chancenlos gewesen wären, um die 20.000 Euro zahlen. Ein Teil des Geldes wurde an Hochschullehrer weitergereicht. So erhielt der Hannoveraner Jurist A. 4100 Euro für jeden Kandidaten, den er zum Doktor machte, Erfolgsprovision eingerechnet: Je 2050 Euro kassierte er für die Annahme eines Doktoranden und für die erfolgreiche Promotion.
Die illegalen Deals flogen auf, die Kölner Staatsanwaltschaft beschlagnahmte 2008 in den Geschäftsräumen des zwielichtigen Instituts zahlreiche Unterlagen und setzte sich auf die Spur von etlichen weiteren Professoren. Wenn die 40 Hochschullehrer die Geldauflagen zahlen, vermeiden sie Gerichtsverfahren mit dem Risiko einer höheren Strafe. Die Strafbefehle gegen vier Professoren sind schon etwas wuchtiger, aber einen Prozess können sie sich damit ebenfalls ersparen.
"Beim Strafbefehl handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren, in dem die Staatsanwaltschaft das Strafmaß vorschlägt und das Gericht es prüft", erläutert Tino Seesko von der Kölner Staatsanwaltschaft. Dabei könne es sich um Geld- oder auch um Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr auf Bewährung handeln. Wichtig für den Status der Professoren: Nur wer eine Freiheitsstrafe über einem Jahr aufgebrummt bekommt, dem droht die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis; damit wären beispielsweise auch Pensionsansprüche gefährdet. Gegen einen Strafbefehl kann ein Beschuldigter binnen zwei Wochen Einspruch einlegen, könnte dann aber in der Hauptverhandlung eine folgenreichere Strafe bekommen. Eine Rolle für das Strafmaß spiele bei den Strafbefehlen etwa die Zahl der angenommenen Doktoranden, die Höhe der Zahlungen und auch das Verhalten des Beschuldigten während der Ermittlungen, so Tino Seesko.
Zu Prozessen gekommen ist es in der Korruptionsaffäre bis dato selten: Die Geschäftsführer des Instituts mussten sich vor Gericht verantworten (mit noch offenem Ende), zudem der Hannoveraner Juraprofessor A. Außerdem wurde das Verfahren gegen einen 45-jährigen Privatdozenten eröffnet, der an der FU Berlin lehrte und für die Betreuung zweier Doktoranden insgesamt 7500 Euro von den Promotionsvermittlern aus Bergisch Gladbach angenommen hatte. In fünf weiteren Fällen wurde die Promotion von der Universität nicht zugelassen, Geld gab es damit auch keins. Der Privatdozent erhielt einen Strafbefehl und legte dagegen Einspruch ein - doch den zog er im Juli vor dem Amtsgericht in Bergisch Gladbach zurück und akzeptierte schließlich eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung.
Aberkennung eines Doktortitels ist schwierig
Dass dubiose Promotionsvermittler und Titelhändler im Dunstkreis deutscher Universitäten auf Kundenfang gehen, ist schon lange bekannt. Die Selbstreinigungskräfte der Hochschulen versagten; durch die Ermittlungserfolge gegen das Bergisch Gladbacher Institut haben Doktorspieler mittlerweile einen schwereren Stand. So trennte sich die TU Dresden erst vor wenigen Tagen von ihrem An-Institut Eipos, das knapp 50 Promotionswilligen zu ausländischen Doktortiteln vor allem aus Osteuropa verholfen hatte. Jahrelang hatte die Universität die Eipos-Aktivitäten geduldet, bangte am Ende aber um ihren Ruf und zwang das Institut, das lukrative Geschäft der Promotionsvermittlung aufzugeben.
Einem Promovierten seinen Titel wieder wegzunehmen, ist notorisch schwierig. Zwar ist der Promotionsbetrüger Martin D., früherer Geschäftsführer des Institut in Bergisch Gladbach, inzwischen "vorne ohne", weil die Bonner Universität ihm die Doktorwürde wegen seiner kriminellen Machenschaften aberkannte. Aber die Universität Hannover ging bislang erfolglos gegen die Kunden des Instituts vor.
Im Zuge des Korruptionsskandals um Professor A. hatte die Uni neun Juristen - darunter Beamte und Anwälte - ihre Promotion aberkannt. Doch die Titelträger stritten vor Gericht um ihre Titel, zumindest vorläufig mit Erfolg: Inhaltlich sei ihre Promotion rechtmäßig gewesen, und von der Bestechung hätten die Kunden des Bergisch Gladbacher Instituts nichts wissen müssen, urteilte überraschend das Verwaltungsgericht Hannover im Mai.
Gegen die Entscheidung hat allerdings die Uni Hannover Rechtsmittel eingelegt: In einem der neun Fälle habe die Universität akzeptiert, dass der Jurist seinen Doktortitel behält, sagte Verwaltungsgericht-Sprecher Ingo Behrens SPIEGEL ONLINE. In den acht anderen Fällen indes wolle die Universität an der Titelaberkennung festhalten. Der Ausgang ist also noch offen, darüber muss nun das niedersächsische Oberverwaltungsgericht urteilen.
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