Plagiate - wissenschaftliches Diebesgut
"Copy & paste" gilt als Trendsport bei Studenten, die sich Seminar- oder Abschlussarbeiten mitunter aus dem Internet zusammenräubern. Wie sauber aber arbeiten Professoren? "Publish or perish" verlangt die akademische Tradition: Als erfolgreich gilt, wer viele bedeutsame Fachartikel veröffentlicht. Da können auch gestandene Hochschullehrer der Versuchung erliegen, Ideen oder Texte zu klauen.
Geistiger Diebstahl bleibt der Natur der Sache nach verschwiegen und wird nur ausnahmsweise aufgedeckt. Vor allem das Internet verlockt als unendliches Dokumentengrab Hochschullehrer wie Studenten zu Grabräubereien. Heraus kommt das am ehesten durch Bestohlene, die auf den Widerhall ihres Werkes achten, oder Kollegen im selben Arbeitsbereich, häufig belesene Doktoranden. Immer wieder werden schlechte Beispiele von wissenschaftlichen Promis bekannt: aus der Philosophie und Theologie, der Mathematik und Medizin, den Rechts- wie den Wirtschaftswissenschaften.
Ein Plagiat ist genaugenommen die geklaute Kopie eines fremden Textes, ohne Angabe der Fundstelle - von einzelnen Passagen bis zu kompletten Texten. Schwerer nachweisbar ist der bloße Ideenklau im kollegialen Austausch. Im Hochschulbetrieb ist anonymes Ghostwriting für einen anderen unzulässig, aber kaum auszurotten. Alles andere als selten ist auch die bloße "Ehrenautorschaft" eines Chefs, der sich von seinen Wasserträgern, den wahren Autoren, huckepack nehmen lässt, obwohl er bei der Publikation selbst keinen Finger gerührt hat - nach der alten Devise "Der Geist des Instituts schreibt immer mit".
Bernd Wegner, Chefredakteur des internationalen "Zentralblatt MATH", erzählt SPIEGEL ONLINE Beispiele aus dem schmuddeligen Nähkästchen der Naturwissenschaften: "Unabgeschlossene Diskussionsbeiträge, Pre-Prints, von einer öffentlichen Internetplattform kopieren und dann damit schneller als der wahre Autor in Druck gehen; oder als Gutachter fremde Arbeiten ablehnen und die dann selber, natürlich 'verbessert', zur Veröffentlichung einreichen; oder eine Arbeit auf Russisch in englischer Version als Innovation zu verkaufen - das sind die wirklich harten Fälle!"
An manchen Hochschulen werden studentische Prüfungsschriften automatisch mit einer handelsüblichen Plagiat-Software durchleuchtet. An jeder Hochschule gibt es einen Ansprechpartner für wissenschaftliches Fehlverhalten, außerdem einen bundesweit tätigen Wächterrat (
www.ombudsman-fuer-die-wissenschaft.de). Diese Prüfstellen zielen auf eine gütliche Einigung zwischen den Streitparteien. Ansonsten steht der Rechtsweg offen, ein Hinweis an den Disziplinarvorgesetzten eines Hochschullehrers und eine Straf- oder Betrugsanzeige bei der Polizei.
Der geistige Dieb betrügt an zwei Stellen - dort, wo er klaut, und dort, wo er den Text weiter verhökert. Der wahre Autor oder sein Verlag können gerichtlich durchsetzen, dass als Buch veröffentlichtes Diebesgut nicht länger im Handel bleibt. Der Verlag, der das Plagiat zurückholen und vernichten muss, kann für seinen finanziellen Schaden den Plagiator selber haftbar machen. Es bleibt der immaterielle Schaden des Bestohlenen: Sein eigener Text, etwa eine Doktorarbeit, spukt oft im Internet unter dem Namen des Diebes weiter - und wird von ahnungslosen anderen mit der falschen Autorenangabe zitiert.
An der Uni Münster wurde 2009 ein Examenskandidat wegen Plagiats rechtskräftig exmatrikuliert. In Nordrhein-Westfalen müssen abschreibende Studenten mit bis zu 50.000 Euro Geldstrafe rechnen. Neuerdings verfolgen Staatsanwaltschaften plagiierte Doktorarbeiten "im öffentlichen Interesse", ganz ohne Anzeige eines Betroffenen; die Strafe liegt durchweg bei drei Monatsgehältern oder 90 Tagen Haft. Beamteten Hochschullehrern drohen Disziplinarstrafen von der (gängigen) Ermahnung bis zur (theoretischen) Entlassung aus dem Dienst, Angestellten böse Briefe von der Abmahnung bis zur außerordentlichen Kündigung. Gleichwohl gilt der geistige Diebstahl unter Professoren oft noch als Kavaliersdelikt. Deswegen ist noch niemand aus dem Deutschen Hochschulverband, der Standesvertretung der Uni-Dozenten, ausgeschlossen worden.
Zum Schutze der persönlichen Autorenrechte gelten an allen Hochschulen
Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
Rechtsprofessor Volker will neu auftauchende Missbrauchsfälle laufend auf einer eigenen Webseite dokumentieren: www.wissenschaftsplagiat.de