Von Johann Osel
Es waren unschöne Beschreibungen, mit denen das Thema W-Besoldung zuletzt in der Presse bedacht wurde. Von "Professoren zweiter Klasse", "Discount-Wissenschaftlern" oder gar "Katheder-Prekariern" war die Rede. Das Gehaltsmodell wurde als "Umverteilung zwischen Spitzenkräften und Fußvolk" getadelt. Die Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts über eine mögliche Grundgesetzwidrigkeit, nach der Klage eines Marburger Chemie-Professors, haben das Spezial-Thema im Oktober vergangenen Jahres in die Wahrnehmung der breiteren Öffentlichkeit gerückt.
Dabei schien man im Tagesbetrieb der Hochschulen über die Grundsatzdebatte längst hinweg zu sein. Man musste es sogar. Denn seit Inkrafttreten der Reform im Jahr 2005 kommt das W-Prinzip, also niedrigeres Grundgehalt in Verknüpfung mit Leistungszulagen, mehr und mehr zum Einsatz.
Vor allem durch den seit einigen Jahren massiv spürbaren Generationenwechsel in der Professorenschaft muss die W-Besoldung derzeit einen echten Stresstest bestehen. Zudem kommt das Gesetz 2012 in sein siebtes Jahr. Und das könnte wie bei Ehen ziemlich verflixt werden. Denn mühsam unterdrücktes Unbehagen und schwelende Streitigkeiten könnten explodieren. Wird die Ehe zwischen Professoren und ihrem Besoldungsmodell halten? Viel hängt vom Urteil der Karlsruher Richter am 14. Februar ab.
Der Gesetzgeber hatte mit der Reform angeblich nur Gutes im Sinn. Den Professoren sollte nicht Geld weggenommen, sondern der Beruf sollte attraktiver und das gesamte System durch leistungsorientierte Besoldung wettbewerbsfähiger werden. Faktisch aber wurde mit der Reform das Grundgehalt durchschnittlich um 25 Prozent abgesenkt. Das sah das Bundesverfassungsgericht bei der Anhörung bereits kritisch.
"Gehälter tragen dem langen und steinigen Karrierewegen nicht Rechnung"
"Teils schmerzhafte Einschnitte" erkannte das Gericht beim W-Grundgehalt und betonte, dass das Alimentationsprinzip - also die Pflicht des Dienstherrn, seinen Beamten einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewährleisten - ein "zentraler Bestandteil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" sei. Auch wurden von der Richterbank Zweifel laut, ob eine offenbar angestrebte Ökonomisierung des Wissenschaftsbetriebes mit den Mitteln des Beamtenrechts umsetzbar sei.
Der Bonner Wissenschaftsjurist Professor Dr. Wolfgang Löwer, der den klagenden Hochschullehrer vertritt, argumentiert: "Die Grundvergütung - das ist die verfassungsrechtliche Zentralfrage - muss dem Alimentationsprinzip genügen, und das ist bei 25 Prozent Absenkung nicht der Fall. Weil sie damit eine Besoldungshöhe erreicht, die unterhalb dessen liegt, was mit der Wertigkeit des Amtes verbunden ist". Löwer geht allerdings "nicht von einer gestaltenden Entscheidung des Gerichts" aus. Wohl werden die "großen Spielräume des Gesetzgebers" betont werden. Dies hatte Karlsruhe in den vergangenen Jahren immer wieder getan und beispielsweise Arbeitszeitverlängerungen für Beamte als zulässig bezeichnet. Damit, dass die Richter die Reform in Bausch und Bogen kippen, rechnet kaum ein Beobachter.
Dass dennoch Ungemach im verflixten siebten Jahr droht, lässt sich an Aussagen derjenigen ablesen, die die Interessen der Professoren vertreten. "Wir wollen nicht zurück zur C-Besoldung, ein flexibler Bestandteil ist schon sinnvoll. Wir halten die W-Besoldung in ihrer jetzigen Form aber nicht für vereinbar mit dem Grundgesetz", sagt Prof. Dr. Bernhard Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), der die Uni-Professoren vertritt. "Belastungen müssen wirklichkeitsnah abgebildet werden, das kann nur über einen Aufwuchs beim Grundgehalt funktionieren."
Auch der Deutsche Beamtenbund (dbb) findet, Leistungselemente könnten "die Motivation der Kollegen weiter fördern". Diese müssten allerdings, so dbb-Bundesvorsitzender Peter Heesen, "natürlich on top gewährt werden". Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hält die leistungsorientierte Besoldung für einen "Irrweg", weil sie keine Verbesserung der Qualität von Forschung und Lehre bringe. "Diese Gehälter tragen weder den hohen Anforderungen in Lehre und Forschung noch den langen und steinigen Karrierewegen der Wissenschaftler Rechnung", sagt Tarifexpertin Ilse Schad.
GEW und DHV fordern: W3-Stufe für alle. Der Berufsverband der Fachhochschulprofessoren, der Hochschullehrerbund, beklagt die sinkende Attraktivität des Berufes wegen des höheren Einkommens in der Wirtschaft. Zu sehen sei dies bei Ingenieuren: Während das durchschnittliche Jahresgehalt eines promovierten Ingenieurs mit etwa 81.000 Euro angegeben werden könne, liege ein W2-Professor an einer FH in Hessen bei gut 51.000 Euro. Nicht verwunderlich sei es daher, so der hlb, dass die Bewerberzahlen deutlich gesunken seien und in einer Vielzahl von Berufungsverfahren mehrere Ausschreibungen erforderlich seien.
Der wahre Stresstest zeigt sich jedoch bei den Zulagen für besondere Leistungen. Das hängt mit dem Generationenwechsel in der Professorenschaft zusammen. Die Zahl der W-Professoren steigt Jahr für Jahr. Beispiel Berlin: Seit Herbst 2006 wurden dort von den knapp 2800 Professuren 1056 neu besetzt. Sie alle kämpfen um Gehaltsboni. Doch den Hochschulen fehlt oft das Geld für jeden Antrag. Und die Art und Weise der Vergabe ist umstritten. "Das Modell braucht besser entwickelte verlässliche Zulagensysteme", sagt Löwer. Sein Vorschlag: das Senioritätsprinzip aus der C-Besoldung als mögliche Zulage in die W-Besoldung zu übernehmen.
Um solche Zulagen wird im Alltag zwischen Hochschulleitungen und Professoren verhandelt, was das Zeug hält. Der Aufwand steigt, je mehr W-Professoren kommen. Längst wird in großem Stil ab- und weggeworben. Noch habe darunter der "innere Friede an den Hochschulen" nicht gelitten, konstatiert Bernhard Kempen. Das sei vor allem der Mentalität seines Berufsstandes zu verdanken: "Wir wollen wissenschaftliche Überzeugungstäter und keine Professoren, die nur um des Geldes willen engagiert sind."
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