Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beschloss heute einen Vorschlag ihres jugend- und bildungspolitischen Sprechers, Kai Gehring. Dessen Katalog umfasst unter anderem folgende Punkte: Der Praktikant bekommt einen Vertrag, einen Arbeitsplatz, feste Ansprechpartner und klar umrissene Aufgaben. Er soll für ein studienbegleitendes Praktikum mindestens 250 Euro pro Monat erhalten.
Weiter heißt es: "Praktikastellen ersetzen keine Vollzeitstellen. Bei einem Praktikum handelt es sich um ein Lern-, nicht aber um ein Arbeitsverhältnis."
Als Ziel geben die Grünen aus: "Wir meinen, dass bei einem Praktikum der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Vordergrund stehen soll." Die "Selbstverpflichtung Faires Praktikum" der Grünen fordert außerdem, dass sich "ein Praktikum von einem regulären Arbeitsverhältnis dadurch abgrenzen muss, dass der Praktikant nicht als zusätzliche Arbeitskraft fest eingeplant ist."
Müntefering will Praktika klarer regeln
Die Grünen sind die erste Bundestagsfraktion, die sich eine solche bindende Selbstverpflichtung auferlegen. Allerdings sind die festgehaltenen Regeln schon Brauch bei den grünen Parlamentariern. Erst kürzlich hatte die Bundestagsfraktion auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE mitgeteilt, dass sie Praktika nur für zwei bis drei Monate vergebe - mit mindestens 250 Euro monatlicher Vergütung.
"In der Regel vergeben wir keine Praktika an Menschen mit abgeschlossenen Studium", sagt Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Lukas Beckmann. Im Einzelfall weiche man davon ab, wenn der Bewerber nachweise, dass ihm das Praktikum für seinen Berufsweg nütze.
Generell dürfen Bundestagsabgeordnete wie kleine Firmen frei entscheiden, wie lange sie von ihrem Mitarbeiterbudget Praktikanten beschäftigen und wie viel Geld sie dafür zahlen. Meist erhalten die Praktikanten aber eine Vergütung oder spezielle Praktikantenprogramme.
Klar festgehalten sind die Regeln für Praktika in den Bundesministerien: Sie beschäftigen keine Absolventen von Hochschulen als Praktikanten - sondern nur Studenten und Auszubildende, bei denen Praxiserfahrung Teil der Berufsausbildungs- oder Studienordnung ist. Eine Vergütung bekommen die Ministeriumspraktikanten in der Regel nicht.
Die Situation der Politik-Praktikanten war nach einem Vorstoß von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering in den Blickpunkt geraten: Er will Hochschulabsolventen vor Ausbeutung in unbezahlten Langzeitpraktika schützen. Ob es dazu eine Gesetzesänderung geben soll, wird derzeit noch geprüft.
jaf
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