"Der Arbeitsmarkt ist bereits überreguliert. Vorschriften wie zeitliche Befristungen würden nur dazu führen, dass Unternehmen keine Praktika mehr anbieten", sagte Christoph Anz, Bildungsexperte bei der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), der "Financial Times Deutschland". Auch der Geschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Heribert Jöris, wandte sich gegen eine gesetzliche Begrenzung der Praktikumszeit: "Missstände lassen sich über Zeitschienen nicht bekämpfen", so Jöris. Beide reagierten damit auf einen Vorstoß von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering, der gesetzliche Reglungen gegen die Ausbeutung von Praktikanten erwägt.
Die Aussage, dass die Zahl der Praktika zugenommen habe, ist laut Anz "sachlich falsch": "Wer von Missbrauch, wie er offensichtlich in der Medienbranche stattfindet, auf alle schließt, liegt falsch." Die Unternehmen könnten es sich gar nicht erlauben, Praktikanten schlecht zu behandeln. "Das spricht sich schnell herum und führt dazu, dass gute Hochschulabsolventen diese Unternehmen meiden", so Anz.
Müntefering will Praktikanten schützen
Die Arbeitgeber sehen sich von einer Initiative des Vizekanzlers Franz Müntefering bedroht. Er hat sein Herz für die "Generation Praktikum" entdeckt und sagte bereits letzte Woche bei einer Bundestagsdebatte: "Die jungen Leute, die aus der Hochschule kommen, dürfen nicht missbraucht werden."
Dagegen will Müntefering vorgehen und prüfen, ob Arbeitgeber statt regulärer Arbeitskräfte verstärkt Praktikanten beschäftigen. Im Gespräch ist, die Dauer von Praktika auf vier Monate zu begrenzen, um so zu verhindern, dass Praktikanten wie Dauer-Angestellte eingesetzt werden, aber dafür keine angemessene Entlohnung bekommen.
Knapp 400 Unternehmen haben sich mittlerweile der Initiative "Fair Company" des Magazins "Karriere" angeschlossen, für die auch Müntefering wirbt; er ist der Schirmherr. Dabei sind Großunternehmen wie BASF, Bayer, Eon, die Deutsche Bahn oder die Deutsche Post. Die Unternehmen verpflichten sich, keine Vollzeitstellen durch Praktikanten zu ersetzen, Praktika vornehmlich zur beruflichen Orientierung anzubieten und ihren Praktikanten eine angemessene Aufwandsentschädigung zu bezahlen.
Gesetz oder Selbstverpflichtung
Ob der Bundesregierung eine Selbstverpflichtung der Arbeitgeber ausreicht, ist fraglich. In der Haushaltsdebatte vor einigen Tagen hatte Müntefering zu den Rechten der Praktikanten wörtlich gesagt: "Das müssen wir nötigenfalls noch etwas nachdrücklicher erklären, als es bisher in unseren Gesetzen steht." Münteferings Ministerium prüft nach Angaben der "Berliner Zeitung" derzeit aktiv, wie eventuell gesetzlich eingegriffen werden könnte. Auch die Union signalisierte bereits Wohlwollen für gesetzliche Regelungen.
Wahrscheinlich wäre eine Ergänzung im Berufsbildungsgesetz, das sich bisher hauptsächlich Praktika widmet, die während der Ausbildung oder im Studium absolviert werden. Der Fall, dass fertige Absolventen nochmals ins Praktikum gehen müssen, wie von Müntefering kritisiert, wird dort nicht ausgeführt.
Zudem ist nirgendwo verbindlich festgehalten, wie ein Praktikum definiert ist und welche Aufgaben ein Praktikant erfüllen soll. Die Rechte und Pflichte eines Praktikanten ergeben sich in erster Linie aus dem Praktikumsvertrag - und da sitzt meist der Arbeitgeber am längeren Hebel als die Absolventen auf Jobsuche.
jaf
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