SPIEGEL ONLINE: Herr Hartmer, als Interessenvertretung der Professoren finanziert Ihr Verband einem Chemieprofessor aus Marburg seine Klage gegen die Besoldung vor dem Bundesverfassungsgericht. Warum?
Hartmer: Die aktuelle Besoldungsordnung ist nicht amtsangemessen, gerade im Vergleich zu anderen Beamtengruppen. Wir helfen dem Professor, denn es geht um eine Grundsatzfrage.
SPIEGEL ONLINE: Der klagende Chemiker bekam 2005 knapp 3890 Euro Grundgehalt im Monat. Was halten Sie denn für angemessen?
Hartmer: Der Kläger sollte eigentlich 4600 bis 4800 Euro brutto bekommen. Professor wird man nach einem sehr selektiven Prozess und im Schnitt mit knapp 42 Jahren. Erst nach langer Zeit in befristeten Arbeitsverhältnissen kommt ein Wissenschaftler also vielleicht an eine Professur und geht dann mit einem Gehalt nach Hause, dass noch unter dem eines altgedienten Gymnasiallehrers liegt. Und der verdient, seit er Mitte Zwanzig ist.
SPIEGEL ONLINE: Aber das Grundgehalt ist bei Professoren lange nicht alles. Es gibt eine Reihe von Gehaltszuschlägen für Professoren, von satten Nebeneinkünften ganz zu schweigen.
Hartmer: Schon, aber Bundesgerichte haben mehrfach entschieden, dass allein das Grundgehalt bewertet werden muss und keine ungesicherten Beträge mit dazugezählt werden dürfen.
SPIEGEL ONLINE: Um wie viel mehr im Monat geht es da?
Hartmer: Ein Dekan etwa bekommt 250 bis 500 Euro zusätzlich, hauptamtliche Dekane mehr. Zu Berufungen und Bleibeverhandlungen gibt es Zulagen, und die sind nach oben praktisch offen. Das 2006 eingeführte System der sogenannten W-Besoldung erlaubt es also, einen Top-Mann aus Harvard anzuwerben. Dann ist aber die Kasse leer, und alle anderen bekämen nur noch ihr Grundgehalt.
SPIEGEL ONLINE: Was ist denn gegen eine Leistungskomponente einzuwenden? Ein verhandelbarer Einkommensanteil könnte faulen Professoren auf die Sprünge helfen.
Hartmer: Wir haben überhaupt nichts gegen Leistungsbesoldung. Außerdem hat die W-Besoldung insgesamt die Preise nach oben getrieben. Es wird deutlich mehr Besoldungsgeld ausgegeben als vor der Reform, und der Konkurrenzkampf um gute Leute ist deutlich schärfer worden.
SPIEGEL ONLINE: Klingt, als sei die Reform, gegen die Sie jetzt ankämpfen, für Ihre Klientel eine richtig gute Idee gewesen.
Hartmer: Nein. Wer mehr bekommt, entscheidet der Markt. Der hilft aber nur Professoren, die auch in die freie Wirtschaft wechseln könnten. Die W-Besoldung ist ein herber Schlag ins Kontor der Professoren an philosophischen Fakultäten.
SPIEGEL ONLINE: Neben dem soliden Grundgehalt kommen jährlich oft Tausende Euro Nebeneinkünfte dazu, als Experte, als Autor, als Vortragsreisender. Kein anderer Beamter, kein Polizist oder Lehrer darf und kann so viel nebenher verdienen.
Hartmer: Ja, Nebeneinkünfte gibt es in erheblichem Maß und dann hat die Höhe der W-Besoldung tatsächlich keine Bedeutung. Solche Professoren strecken sich nicht nach 250 Euro mehr im Monat. Die innere Berechtigung für Nebeneinnahmen ist, Top-Leute mit ihrem vergleichsweise bescheidenen Grundgehalt an die Uni binden zu können - solange dienstliche Belange nicht beeinflusst werden. Aber diejenigen, für die wir die Klage unterstützen, haben diese Möglichkeiten nicht.
SPIEGEL ONLINE: Aber das anfängliche Grundgehalt ist nicht in Stein gemeißelt. Wie überall gilt: Nur wer nachfragt und gute Argumente hat, kriegt auch mehr.
Hartmer: Professoren sind privilegiert, weil sie als Beamte ihr Gehalt verhandeln dürfen - aber es bleibt dabei, dass sie Beamte sind. Darum muss genauer kodifiziert werden, welche Kriterien für Zulagen gelten. Die Hochschulen haben Leistungskataloge mit einer Stufenleiter, aber da ist die Frage: Wie messe ich gute wissenschaftliche Leistung? Ein Professor, der als Indologe oder Keltologe nicht mit Weggang drohen kann, bleibt sein Lebtag auf dem Grundgehalt sitzen, und das ist einfach zu wenig.
SPIEGEL ONLINE: Wenn Sie sich eine neue Ordnung schreiben könnten, soll es also Extrageld fürs Altern geben?
Hartmer: Nein, die Dienstaltersstufen sind abgeschafft, und das kann so bleiben. Aber Leute sollen nach Maßgabe ihres Werdegangs und der vielen selektiven Hürden, die sie übersprungen haben, bezahlt werden und nicht auf 4000 Euro sitzen bleiben bis zur Pensionierung.
SPIEGEL ONLINE: Wir sprechen hier von Beamten mit mindestens 50.000 Euro brutto im Jahr - das macht bei den üblichen geringen Abzügen knapp 3000 Euro im Monat. Sie finden das wenig?
Hartmer: Mit Neid muss man in dieser Republik immer rechnen. Aber fragen Sie mal außerhalb der Wissenschaftswelt, was ein Professor verdient. Da bekommen Sie Zahlen genannt, die weit über dem hier Verhandelten liegen.
SPIEGEL ONLINE: Darf eine Fehlwahrnehmung in der Öffentlichkeit denn der Maßstab sein?
Hartmer: Es wird Zeit, dass die Leute zur Kenntnis nehmen, wie wenig in diesem Bereich trotz der wissenschaftlichen Leistung verdient wird. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kommen ja nicht einfach so auf ihre Lehrstühle.
SPIEGEL ONLINE: Noch einmal: 50.000 Euro Jahresverdienst, das ist nicht wenig.
Hartmer: Stimmt. Aber in anderen vergleichbaren Bereichen im öffentlichen Dienst wird besser verdient und die Verantwortung eines Professors ist groß.
SPIEGEL ONLINE: Professoren haben es ziemlich gut, mit eigenem Büro, Vorzimmer und Mitarbeitern. Sie sind fast niemandem Rechenschaft schuldig und leben als kleine Könige im Hochschulbetrieb.
Hartmer: Das ist sicher ein privilegierter Beruf, der hohe Zufriedenheit mit sich bringt. Die Arbeitsbedingungen sind gut, und dass derjenige praktisch seinem Hobby nachgehen kann, ist für manchen Grund genug, nicht in die freie Wirtschaft zu gehen und auf bares Geld zu verzichten.
SPIEGEL ONLINE: Wie viele Professoren sind es denn, die - wie Sie sagen "nur" - knappe 3000 Euro netto im Monat verdienen?
Hartmer: Das weiß keiner genau. Wir gehen aber davon aus, dass es 15 Prozent sind.
SPIEGEL ONLINE: Vier der Richter im zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts sind selbst Professoren. Können die unabhängig über das Gehalt von Kollegen entscheiden?
Hartmer: Rücksichtnahme gibt es da sicher nicht. Sicher entscheiden dort Professoren über Professorenbesoldung, aber das hat auch einen Vorteil: Sie wissen, worum es geht.
SPIEGEL ONLINE: Die mündliche Verhandlung hat gezeigt, dass ein Urteil in Ihrem Sinn zu erwarten ist. Was wird sich dann ändern?
Hartmer: Es wäre ein toller Erfolg, wenn Hessen nachbessern und bei der W-Besoldung draufsatteln müsste. Was auch passieren könnte, ist, dass die Richter auf Baden-Württemberg als Modell verweisen. Denn dort läuft es aus unserer Sicht richtig: Es gibt dort an Universitäten nur W3-Professoren mit etwa 5500 Euro Grundgehalt.
Das Interview führte Christoph Titz
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