Es soll verständlich erklären, was bisher ziemlich kompliziert war: Ein Internetportal und eine Telefon-Hotline informieren Zuwanderer jetzt über ihre neuen Rechte bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Bislang wurden im Ausland erworbene Berufsabschlüsse in Deutschland nicht nach einem einheitlichen Verfahren anerkannt. In jedem Bundesland sind unterschiedliche Stellen zuständig - viele Zuwanderer kapitulieren schon vor der Einreise, andere kommen zwar, arbeiten dann aber in Berufen, die dem Niveau ihrer Ausbildung nicht entsprechen. Da die deutsche Wirtschaft Fachkräfte braucht, ist zum 1. April das Anerkennungsgesetz in Kraft getreten. Es gilt für jene Berufe, für die der Abschluss in Deutschland bundesstaatlich geregelt ist - beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte und Ausbildungsberufe. Durch nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen soll die Anerkennung leichter werden.
Außerdem soll sie recht zügig gehen: Über einen Antrag muss innerhalb von drei Monaten entschieden werden. Für Lehrer und Erzieher beispielsweise sind die Länder zuständig, auch sie wollen das Verfahren vereinfachen.
Informationen über 500 Berufe
Also hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (Bibb) im Auftrag des Bundesbildungsministeriums das Portal "Anerkennung in Deutschland" entwickelt. Außerdem gibt es seit diesem Montag eine Telefon-Hotline, bei der sich Interessenten auf Deutsch und Englisch beraten lassen können - wobei die Helfer am Telefon tatsächlich nur beraten und keine Abschlüsse prüfen.
Die Webseite informiert ebenfalls in Englisch und Deutsch über derzeit mehr als 500 Berufe. Wenn sich beispielsweise ein türkischer Arzt in Stuttgart niederlassen will, zeigt das Portal die zuständige Behörde inklusive Kontaktdaten an, in diesem Fall das Regierungspräsidium Stuttgart - Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Approbationswesen. Außerdem erklärt die Seite unter anderem, wie das Verfahren abläuft und welche Unterlagen der Antragssteller einreichen muss. Relevante Gesetze sind ebenfalls verlinkt und es gibt Hinweise auf weitere Beratungsangebote.
"Bei der Vielfalt der Zuständigkeiten ist es wichtig, Wege zu weisen", sagt Friedrich Hubert Esser, der Präsident des Bibb, über das neue Portal. "Es trägt damit wesentlich zur Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens bei."
fln/dpa
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