Zwischenruf eines Professors: Mäßigt euch, Kollegen!

Von Bodo Pieroth

Professoren haben fabelhafte Freiheiten und dürfen als Edelbeamte unbegrenzt dazu verdienen - ist da das Grundgehalt so wichtig? Ein renommierter Staatsrechtler kritisiert die Urteilsfindung des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung: Die Richter haben ihre Kompetenzen überschritten.

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Professor vor Studenten: Sind 5400 Euro brutto wenig?

Über das Gehalt spricht man in Deutschland traditionell nicht. Das ist in den USA, wie man weiß, ganz anders. An den dortigen Universitäten gibt es sogar in den Dekanaten payrolls zur Einsichtnahme aus. Die Studenten können prüfen, ob der Professor sein Geld wert ist.

Dort wie hier gibt es je nach Alter und Renommee eine beträchtliche Spreizung. Über das Eingangsgehalt eines hessischen Universitätsprofessors von knapp 4000 Euro monatlich hatte vor kurzem das Bundesverfassungsgericht entschieden - zugunsten des Chemikers und für eine Anhebung der Bezüge in der hessischen Besoldungsordnung für Hochschullehrer.

In der Tat ist es nicht üppig, was ein junger Professor ohne Leistungszulagen in der Besoldungsstufe W2 verdient. Die Vergleichszahlen zur bis 2005 geltenden alten Besoldung der Professoren (C-Besoldung), zu den Eingangs- und Endgehältern anderer Beamten und zu vergleichbaren Berufsgruppen sind im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14.02.2012 - 2 BvL 4/10 - nachzulesen.

Die Medien stellten weitere Vergleiche an. Daraus ergibt sich etwa, dass das Brutto-Einstiegsgehalt von Hochschulprofessoren 2007 in Deutschland 3744 Euro pro Monat betrug, während es in Großbritannien 5842, in Polen aber nur 1127 waren. Je nachdem, wohin man schaut, verdienen deutsche Professoren also wenig oder viel (siehe Grafik in der linke Spalte).

Die "Angemessenheit" enthält keine sachlichen Kriterien

Natürlich ist es den überwiegend jungen Kollegen von Herzen zu gönnen, wenn sie nach der Karlsruher Entscheidung mehr verdienen als bisher. Aber folgt das aus dem Grundgesetz? Dort steht nur, dass das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln ist (Art. 33 Abs. 5 GG). Seit jeher haben die Richter, die selbst einen beamtenähnlichen und zusätzlich mit personeller und sachlicher Unabhängigkeit veredelten Status besitzen, aus dieser Norm Ungeahntes herausgeholt.

Obwohl das Grundgesetz nur einen Regelungsauftrag statuiert, soll der genannte Artikel zugleich ein grundrechtsgleiches Recht enthalten. Obwohl das Hergebrachte inzwischen schon mehr als mindestens 80 Jahre zurückliegt, wird es als taufrisch behandelt. Und obwohl sie ausdrücklich nur berücksichtigt werden müssen, werden einzelne hergebrachte Grundsätze, wie zuletzt das Alimentationsprinzip, darüber hinaus beachtet. Schließlich soll auch noch der Zusatz der Fortentwicklung den Maßstab des Art. 33 Abs. 5 GG unangetastet lassen.

Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten den seinem Amt "angemessenen" Unterhalt zu leisten. Aber wer bestimmt, was angemessen ist? Da die Angemessenheit selbst keine sachlichen Kriterien enthält, verweist sie nicht auf eine Norm, sie ist selbst ein normativer Maßstab. Die Folgerungen aus der Angemessenheit sind im eigentlichen Sinne Rechtsetzungen.

Was die Richter nicht sagen: Fabelhafte Freiheiten plus Nebenverdienste

Nach dem Grundgesetz kommt die Rechtsetzung aber dem Parlament und nicht dem Bundesverfassungsgericht zu. Daher versuchen mein Kollege, der Staatsrechtler Bernhard Schlink, und ich den Jurastudenten immer wieder klarzumachen: Die Prüfung der Angemessenheit als letzte Stufe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit entbehrt rationaler und verbindlicher Maßstäbe. Es ist ein Unding, dass das Bundesverfassungsgericht seine subjektiven Urteile über die des Bundestags und der Landtage setzt. Dort, wo nur noch subjektive Urteile getroffen werden können, beginnt der Bereich der Politik und ihrer Produkte, der Gesetze.

Diese Problematik sieht selbstverständlich auch das Bundesverfassungsgericht. Es gesteht daher dem Gesetzgeber bei der Beamtenbesoldung einen weiten Gestaltungsspielraum zu und will nur eine zurückhaltende Kontrolle des Gesetzgebers vornehmen. Einschreiten will das Gericht erst, wenn bei der Alimentation eine Untergrenze nicht mehr gewahrt wird. Unterschreiten 4.000 Euro im Monat für einen Professor diese Untergrenze? Ist diese Entlohnung sachwidrig und verfassungswidrig?

Ja, entschieden die Verfassungsrichter und beriefen sich auf Rang, Verantwortung und Bedeutung des Professorenamts; dabei seien die Attraktivität und das Ansehen des Amts "in den Augen der Gesellschaft" sowie Ausbildung und Beanspruchung des Professors zu berücksichtigen.

Das alles ist aber keineswegs evident. Der deutsche Professor genießt immer noch ein solch fabelhaftes Maß an Freiheit, Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung, vor allem in inhaltlicher, aber auch in zeitlicher und örtlicher Hinsicht, dass alle Vergleiche mit anderen Beschäftigen schwer hinken.

Was ist Recht, was ist Politik?

Geld mag geprägte Freiheit sein - aber Gott sei Dank gibt es noch andere Formen von Freiheit. Das Bundesverfassungsgericht würdigt im Übrigen nicht die durch die Freiheit auch geschaffenen Möglichkeiten des Professors, durch Aufsätze, Bücher, Vorträge, Gutachten, Patente und weitere Nebentätigkeiten sein Gehalt weitgehend ohne die für die anderen Beamten geltenden Abführungspflichten an den Dienstherrn aufzubessern (siehe dazu die Nebentätigkeitenverordnung für Beamte in der Wikipedia).

Wenn das Verfassungsgericht meint, nur so die Funktionsfähigkeit der Wissenschaft sicherstellen zu können, lohnt ein Blick in andere Länder, in denen Wissenschaftssysteme mit keineswegs geringerem Erfolg auch ohne Beamtenstatus für Professoren funktionieren.

Zur Debatte steht die Unterscheidung von Recht und Politik. Auch wenn Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts selbstverständlich und unübersehbar politische Voraussetzungen und Auswirkungen haben, sind sie doch nach rechtlicher Rationalität zu finden und zu begründen. Das gründet unverrückbar im demokratischen Charakter unseres Rechtsstaats.

Auch wenn man die rechtspolitische Forderung nach einer besseren Besoldung der W2-Professoren unterstützt - und dazu bin ich bereit -, kann man die juristische Herleitung dieses Ergebnisses durch das Bundesverfassungsgericht kritisieren. Die Unterscheidung von Recht und Politik immer wieder ins Gedächtnis zu rufen, soll nicht am Glanz des Bundesverfassungsgerichts kratzen. Es soll vielmehr dazu beitragen, dass es weiterhin darin erstrahlt.

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1. Je nachdem, wie man die Statistik gerne hätte
cemi 07.03.2012
Zitat von Prof. Hatschonviel"Je nach dem, wohin man schaut, verdienen deutsche Professoren also wenig oder viel (siehe Grafik in der linke Spalte)."
Tja, und wenn man sich dann tatsächlich mal die Mühe macht, und in die Graphik schaut, stellt man fest, dass nur noch Spanien, Ukraine und Polen weniger zahlen. ALLE relevanten Staaten, mit denen Deutschland um die besten Köpfe konkurriert, zahlen erheblich besser. Das bedeutet, dass das deutsche Lohndumpingmodell bis in die Forschung durchschlägt. Nur: Wer schlecht zahlt, und dann auch noch bescheidene Zukunftschancen bietet, kriegt eben auch nur Mittelmaß. Höchstens!
2. Wer sonnt sich in welchem Glanz?
RVOCCAMS 07.03.2012
Zitat von sysopProfessoren haben fabelhafte Freiheiten und dürfen als Edelbeamte unbegrenzt dazu verdienen - ist da das Grundgehalt so wichtig? Ein renommierter Staatsrechtler kritisiert die Urteilsfindung des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung: Die Richter haben ihre Kompetenzen überschritten. Zwischenruf eines Professors: Mäßigt euch, Kollegen! - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - UniSPIEGEL (http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,817360,00.html)
Dies ist doch ein seltsamer Zwischenruf. Ich finde es zuerst etwas unfair, dass sich hier jemand, der vermutlich selbst nach dem alten Dienstrecht in der C4-Besoldung befindet und dazu noch in einer Disziplin, in der man durch Gutachten und Nebenjobs als Repetitor tatsächlich sehr viel Geld in Nebentätigkeiten verdienen kann über etwas äußert, was ihn selbst nicht betrifft. Durch Bücher verdient der "normale" Professor so gut wie gar nichts nebenbei - es ist ja nicht jeder ein Bernhard Schlink. Warum wird Bernard Schlink überhaupt erwähnt? Als Psychologe würde ich das "basking in reflected glory" nennen, dass ein Bestsellerautor als Kollege erwähnt wird, obwohl er schon seit einigen Jahren emeriert ist und gar nicht mehr lehrt. Die Mehrheit der jungen Kollegen, die mit Ende 30, Anfang 40 Ihren ersten Ruf bekommen, nachdem sie 12 und mehr Jahre auf oft nur halben, fast immer befristeten Stellen promoviert und habilitiert oder als Juniorprofessoren gearbeitet haben, bekommen je nach Bundesland und Universität tatsächlich nicht viel mehr als das Grundgehalt und exorbitante Einkünfte aus Nebentätigkeiten sind eher die Ausnahme als die Regel. Dies sollte immer wieder gesagt werden, damit in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entsteht, Professorinnen und Professoren würden die Freiheiten - die sie tatsächlich haben und die einen der großen Anreize und Reize unseres Berufes ausmachen - nutzen, um sich persönlich zu bereichern. Ja, diese gibt es auch, aber eher als Ausnahme denn als Regel und ich finde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes mutig und gut und finde es besser, die Richter sonnen sich in ihrem eigenen Glanz als Zwischenrufer im Glanze anderer. (Professor in der W3-Besoldung für Psychologie)
3.
kaitoepfer 07.03.2012
Mich würde ja schon mal interessieren, wie die ach so tollen Zuverdienstmöglichkeiten eines Geisteswissenschaftler in der Realität aussehen sollen. Es mag Mediziner, Juristen, Bwler etc. geben, die für einen einzelnen Vortrag mehrere Hundert Euro erhalten und für Studien und Gutachten bezahlt werden - ein Geisteswissenschaftler kann froh sein, wenn er die Fahrtkosten für einen Vortrag nicht selbst bezahlen muss. Das betrifft sowohl die Mitarbeiter im Mittelbau als auch Professoren. Die meisten zahlen für Tagungen, auf denen sie selbst Vorträge halten, noch Tagungsgebühren, und zwar aus eigener Tasche, weil die Unis zumeist keine Etats für Reisekosten mehr haben. Mit Publikationen Geld verdienen? Wer nicht gerade in einem Massenfach tätig ist und Handbücher schreibt, die man den eigenen Studenten dann als Pflichtlektüre verkauft, der verdient mit seinen Büchern in der Regel nichts, sondern kann froh sein, wenn er keinen Druckkostenzuschuss erbringen muss. Das ist die Realität! Die Zuverdienstmöglichkeiten sollte man entsprechend auch öffentlich deutlich differenzierter darstellen. Was in wirtschaftsrelevanten Fächern an der Tagesordnung sein mag, gilt nicht für alle Fächer, und so klein ist der Anteil der Geisteswissenschaftler am Unibetrieb dann doch nicht, dass wir hier über eine Randgruppe sprechen würden - auch wenn das manch ein Jurist so sehen mag.
4. Ich bleibe hier
felix_bach 07.03.2012
Zitat von sysopProfessoren haben fabelhafte Freiheiten und dürfen als Edelbeamte unbegrenzt dazu verdienen - ist da das Grundgehalt so wichtig? Ein renommierter Staatsrechtler kritisiert die Urteilsfindung des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung: Die Richter haben ihre Kompetenzen überschritten. Zwischenruf eines Professors: Mäßigt euch, Kollegen! - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - UniSPIEGEL (http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,817360,00.html)
einige Profs mag es geben, die so leben und verdienen koennen, von denen, die ich hatte/kenne kann ich das nicht sagen. Viele arbeiten hart und muessen um jeden Euro fuer Ihre Aussattung kaempfen und arbeiten waherend des Semesters 12-14 h. Nebenverdiesnt - wohl fuer ein paar wenige. Da schreibt wohl ein Burokratenfuzzi, der von sich auf all anderen rueckschleisst und so mitverantwortlich fuer die Misere in D. ist. Mir wird es uebel, wenn ich dieses arrogante Geschreibsel lesen muss. Ich habe D. vor Jahren den Ruecken gekehrt, arbeite als Naturwissenschaftler im Ausland und habe es nie bereut.
5. Realitätsfern
settebellezze 07.03.2012
Zitat von sysopProfessoren haben fabelhafte Freiheiten und dürfen als Edelbeamte unbegrenzt dazu verdienen - ist da das Grundgehalt so wichtig? Ein renommierter Staatsrechtler kritisiert die Urteilsfindung des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung: Die Richter haben ihre Kompetenzen überschritten. Zwischenruf eines Professors: Mäßigt euch, Kollegen! - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - UniSPIEGEL (http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,817360,00.html)
Guter Mann, wo leben Sie? Freiheit? Die ist so von der bologna-Reform und dem Prüfungsaufwand gemaßregelt, dass Freiheit nur noch heißt wie man die Wochenarbeitszeit von 60 Stunden verteilt, ob morgens und nachts, nachmittags und nachts oder sonst r wie. Und wieviele Professoren lehren Fächer, wo gar nichts dazu verdient werden kann. Werter Kollege, lernen Sei mit beiden Augen hinzusehen und dann bitte auch genau.
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  • Mittwoch, 07.03.2012 – 14:20 Uhr
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    Bodo Pieroth, 66, ist Staatsrechtsprofessor an der Uni Münster und Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Politik. Er forscht u.a. zu Grundrechten und Staatsorganisationsrecht und war mehrfach Prozessvertreter vor dem Bundesverfassungsgericht.


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