Von Britta Heidemann
Studienstiftung des deutschen Volkes e.V.

Gerhard Teufel, Generalsekretär der Studienstiftung
"Das Förderungsprogramm unterstützt und ergänzt die akademisch-wissenschaftliche Ausbildung und zielt auf Weltoffenheit, Interdisziplinarität und die Vermittlung von Schlüssel- und Zusatzqualifikationen für die spätere Tätigkeit", schreibt die Stiftung. Sie wird als eingetragener Verein finanziert vom Bund, von den Bundesländern und den Kommunen, vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, einer Vielzahl von Stiftungen und mehr als 6000 privaten Spendern.
Bewerbung
Eine Selbstbewerbung ist grundsätzlich nicht möglich. Vorschlagsberechtigte (Schulleiter, Hochschullehrer) sollen Studierende an Hochschulen bis maximal zum 7. Studiensemester, an Fachhochschulen bis zum 4. Studiensemester vorschlagen. Die Kandidaten müssen die deutsche Staatsangehörigkeit oder den Status gemäß §8 Bafög haben. Sie werden ausgesucht bei einer Auswahltagung (jeweils von Freitag bis Sonntag).
Anforderungen
"Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie sich durch Leistung, Initiative und Verantwortung auszeichnen, dass sie darüber hinaus Aktivitäten und vitale Interessen, sie sich nicht auf das Studienfach beschränken, entwickelt haben und weiter aufbauen. Keine Rolle bei der Auswahl spielen wirtschaftliche und soziale Aspekte, politische Überzeugungen, Weltanschauung, Konfession und Geschlecht."
Termine
Vorschläge von Hochschullehrern sind jederzeit möglich; Schulen und Fachbereiche werden regelmäßig angeschrieben.
Anschrift
Studienstiftung des deutschen Volkes
Mirbachstraße 7
53173 Bonn
Tel.: 0228/820960
Fax: 0228/8209667
E-Mail: sdv@studienstiftung.de
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