Von Holger Kulick
Berlin - Ulrich Falk ist Rechtsgeschichtler und Professor für Bürgerliches Recht in Mannheim. Bis heute ist ihm ein Aufenthalt in Berlins Humboldt-Universität unvergesslich geblieben, als er 1996 auf einer Tagung junger Rechtshistoriker weilte. Was ihm damals nach einer Kaffeepause geschah, schilderte er bereits sarkastisch in einem Aufsatz für das "Rechtshistorische Journal" (Band 15, 1996). Mit einem Kaffeebecher in der Hand war er damals als Referent auf das Podium gestiegen, als eine unerwartete Lautsprecherdurchsage erschall: "Wir müssen aus gegebenem Anlass nochmals daran erinnern, dass der Verzehr von Speisen und Getränken in den Hörsälen streng untersagt ist."
Irritiert und mit rotem Kopf verließ Falk das Podium wieder und zog sich unter dem freundlichen Gelächter seiner Kollegen in den Gang zurück. Aber die Geisterstimme war noch nicht am Ende. Falk beschrieb das so: "Ein andere Teilnehmer verharrt dagegen mit seinem Kaffeevorrat zuversichtlich an dem schon eingenommenen Platz. Wem sollte sein kleiner Becher in dem ansehnlich gefüllten Saal schon auffallen? Doch Sekunden später trifft auch ihn ein Platzverweis. Die Männerstimme im Lautsprecher drückt sich dieses Mal weniger gewählt aus: 'He! Sie da, ganz links außen in der zweiten Reihe, ja genau Sie, das gilt auch für Sie!'"
Hausmeister schütteln verständnislos den Kopf
Offiziell beschwerten sich die beiden Videoüberwachungsopfer allerdings nicht - mangels Aussicht auf Erfolg, wie ihnen draußen vor der Tür ein ortsansässiger Professor für Bürgerliches Recht der Humboldt-Universität versicherte. Falk fasste damals auch dessen bedrückende Erzählung zusammen:
"An der Humboldt-Universität hatten zwar politisch diskreditierte Fachvertreter aus dem Ober- und Mittelbau nach der Wende weichen müssen, die etwa einhundert Hausmeister blieben jedoch unangefochten im Amt. Sie gehen mit deutschem Blockwartseifer und moderner Videotechnik weiterhin ihren Aufgaben nach. Der wackere Wessi-Jurist erntete bei seinem Versuch, zumindest die Zulässigkeit der Tonbandaufzeichnungen zu bestreiten, nur argloses Unverständnis. Sinngemäß lautete die Erwiderung der Hausmeister: 'Aber wo soll das Problem liegen? Das wird doch sowieso alles bald wieder gelöscht!' Seitdem sprechen die resignierten Humboldt-Rechtshistoriker von ihren big brothers und bitten Gäste um Verständnis für eines der Berliner Übergangsphänomene."
Kein "Übergangsphänomen"
Das war allerdings 1996 - sechs Jahre später ist die missbrauchbare Beobachtungstechnik noch immer installiert. Erst seitdem sich Anfang dieser Woche ein 23-jähriger Jura-Student öffentlich über die versteckten Überwachungskameras in den Rückwänden mehrerer großer Hörsäle der Universität beschwerte, hat auch die Universitätsleitung die Mini-Spione wieder im Blick. Nun plant sie Hinweisschilder, die verdeutlichen sollen, dass die Kameras nur zur technischen Fernüberwachung der Hörsäle dienen, um bei Eintreffen der Professoren eine Feinabstimmung ihrer Mikrofone vorzunehmen.
Auf diese Weise könne zügig bei Rückkopplungen eingegriffen werden, erklärte der Uni-Datenschutzbeauftragte André Kuhring am Mittwoch gegenüber SPIEGEL ONLINE. Zu anderen Zwecken würden die "zwölf 15 bis 20 Jahre alten DDR-Kameras nicht benutzt" - auch nicht für Aufzeichnungen: "Die wurden und werden nicht damit gemacht", ist sich Kuhring sicher.
Als Kuhring aber am Mittwochnachmittag die aufgeschreckten Landesdatenschützer Berlins durch das Haus lotsen musste, erschrak er selbst. Ohne sein Wissen waren bereits vier der ihm bekannten zwölf alten DDR-Geräte "durch neue Kameras mit besserer Auflösung ersetzt worden". Auch für die übrigen Geräte sei Ersatz vorgesehen. "Die Techniker haben mir vorenthalten, dass sie die Anlage ausgetauscht haben", beschreibt der Jurist sein Entsetzen.
Auch die Kostenplanung für die neuen Geräte sei an ihm vorbeigegangen. "Ich fühle mich erwas ver...,", schimpft Kuhring, "Sie wissen schon, was ich gerne sagen würde." Schon seit zwei Jahren werde ihm "eine angeforderte Liste aller Kameraeinrichtungen durch die zuständige technische Abteilung vorenthalten". Diesmal werde deren eigenmächtiges Vorgehen aber "mit Sicherheit Maßregelungen der verantwortlichen Leiter nach sich ziehen".
Berechtigter Zorn oder eigenes Versäumnis? Offen schildert Kuhring, dass er mehrfach auf dem Rundgang mit den Berliner Datenschützern geschluckt habe. Sogar im Hörsaal gegenüber seinem Büro hatten Techniker neben einer beweglichen Teleteaching-Kamera eine zweite starre Beobachtungskamera installiert. Davon hatte der Uni-Datenschützerebenfalls nichts erfahren.
Datenschützer reklamierte fehlende Hinweisschilder
Auch die Sprecherin des Berliner Datenschützers, Anna-Marie Gardain, zeigte sich am Freitag auf Nachfrage "verwundert" über die mangelnde Kommunikation in der Humboldt-Universität. Nun habe man sich aber vor Ort versichern lassen, dass keine Videoaufzeichnung mit den Geräten erfolgen könne, sondern "nur Tonaufzeichnung, wenn der Redner es wünscht". Ansonsten diene das System auch aus Sicht des Landesdatenschützers "nur der effektiven Akustikkontrolle in zwölf Hörsälen". Dabei seien die Kameras starr auf die Rednerseite eingestellt, "allenfalls Hinterköpfe von Zuhörern sind erkennbar".
Das Fehlen von Hinweisschildern sei allerdings ein "verblüffendes" Versäumnis, das nun nachträglich zu korrigieren sei, verlangten die Berliner Datenschutzbeauftragten beim Ortstermin. Warum so spät? Bis dahin hatte sich niemand bei ihnen beschwert.
Auch vom Aufsatz des Mannheimers Professors Ulrich Frank erfuhr Uni-Datenschützer Kuhring erst am Freitag durch SPIEGEL ONLINE. "Hätte ich das damals auf den Tisch bekommen, der Mitarbeiter wäre draußen gewesen", schimpft Kuhring. Solch ein Missbrauch dürfe nicht sein, dazu würden alle Mitarbeiter "vergattert".
Student will klagen
Weil sich solcher Missbrauch aber offenbar nicht ausschließen lässt, will der Jura-Student Carlos Katins, der sich über die Kameras beschwerte, nun aufs Ganze gehen und klagen, weil aus seiner Sicht durch die Überwachung gegen das Landes- und Bundesdatenschutzgesetz sowie gegen Grundrechte verstoßen werde. Sein Anwalt Nils Leopold sieht vor allem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. "Ein Haustelefon in den Hörsälen muss reichen, um Tonprobleme bei Technikern zu melden", argumentiert der Anwalt.
Der Berliner Anwalt rechnet sich "gute Erfolgsaussichten" für eine Klage gegen Big Brother an der Humboldt-Universität aus - selbst wenn dort argumentiert werden sollte, dass die Video-Akustikkontrolle der Sicherstellung der Freiheit der Lehre dienen soll. Technische Bequemlichkeit wiege die Verunsicherung von Studenten nicht auf - und auch nicht die von Professoren. Denn im ebenfalls videoüberwachten Senatssaal der Universität finden nicht nur Gastvorlesungen, sondern auch vertrauliche Gespräche der Universitätsgremien über Personalfragen statt. Doch wer kann dort, angesichts der in der Rückwand des Saales versteckten Kamera, für Vertraulichkeit garantieren?
"Hoppla, das bestürzt mich schon", wundert sich auch der Mannheimer Rechtsprofessor Ulrich Falk, als er im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE erfährt, dass die Kameras in der Humboldt-Universität kein "Übergangsphänomen" waren, sondern offensichtlich eine Dauereinrichtung sind - die sogar erneuert werden. Wie missbrauchbar solche Geräte sind, hat er 1996 schließlich selbst erfahren.
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