Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist gefallen. Sind Sie damit zufrieden?
GEW-Chefin Stange: "Es ist auch kein Problem, dass in Bayern das Kreuz im Klassenzimmer hängt"
SPIEGEL ONLINE: Wie sieht das Meinungsbild bei Lehrern aus?
Stange: Innerhalb der GEW und unter den Lehrkräften sind die Einschätzungen sehr unterschiedlich. Zum einen ist das Kopftuch Symbol einer religiösen Überzeugung und sollte deshalb akzeptiert werden. Diese Auffassung vertrete ich auch.
SPIEGEL ONLINE: Aber?
Stange: Viele Kolleginnen und Kollegen dagegen sehen das Kopftuch als Symbol der Unterdrückung von Frauen. Oft haben sich junge Mädchen aus muslimischen Familien in harten Auseinandersetzungen auch gegen das Elternhaus von dieser Fessel befreit. Man läuft Gefahr, dass muslimische Väter Druck auf ihre Töchter ausüben, Kopftücher zu tragen, auch wenn die es nicht wollen.
SPIEGEL ONLINE: Im Schuldienst haben Lehrer eine staatliche Funktion. Sollten sie wegen dieser Verantwortung nicht besser auf religiöse Symbole verzichten?
Stange: Dann müsste man in Deutschland überall einen klaren Trennstrich ziehen zwischen Schule und Kirche. Den gibt es jedoch nicht. Das ist ja die Widersprüchlichkeit: Wir nehmen es ohne Diskussion zur Kenntnis, dass Lehrkräfte vor der Klasse mit einem Kreuz auftreten. Darüber mokiert sich niemand. Es ist auch kein Problem, dass in Bayern das Kreuz im Klassenzimmer hängt - trotz offizieller Trennung von Staat und Religion. Und im Falle des Kopftuches grenzen wir eine in Deutschland sehr weit verbreitete Religion aus. Wenn die Länder nun Gesetze erlassen, dann stellt sich die Frage der Trennung zwischen Religion und Schule grundsätzlich, alle Religionen betreffend.
SPIEGEL ONLINE: Das Bundesverfassungsgericht hat sich doch klar für diese Trennung und die Verbannung des Kruzifix aus deutschen Klassenzimmern ausgesprochen, sofern Eltern das wünschen.
Klägerin Ludin: Will mit Kopftuch in den Staatsdienst
SPIEGEL ONLINE: Das Problem ist also auch nach dem Karlsruher Urteil nicht aus der Welt?
Stange: Auf keinen Fall. In Deutschland leben Millionen von Menschen aus fremden Kulturkreisen. Deshalb wäre es sogar nötig, dass mehr ausländische Mitbürger Lehrer werden. Bei den vielen ausländischen Schülern ist es nötig, dass Lehrer da sind, die aus ihrer Kultur kommen. Der Streit um das Kopftuch ist damit auch ein Symbol der verfehlten und nicht ausdiskutierten Integrationspolitik in Deutschland, die sich hier abermals an der Schule entzündet.
SPIEGEL ONLINE: Bei Fereshta Ludin wurden allerdings Zweifel an ihrer Integrationswilligkeit laut, weil sie inzwischen an einer islamischen Schule unterrichtet, die vor Gericht die Nähe zu radikal-islamischen Gruppen nicht ausräumen konnte.
Stange: Es gibt ganz klare Rechtsverordnungen: Lehrer, die verfassungsfeindlichen Gruppierungen angehören, dürfen nicht vor die Klasse treten und müssen den Schuldienst verlassen. Wenn sich konkrete Verdachtsmomente auch gegen diese Lehrerin erhärten, muss das natürlich Konsequenzen nach sich ziehen. Aber bei der Frage, die das Bundesverfassungsgericht zu klären hatte, geht es ja um etwas Grundsätzlicheres: Darf eine junge Frau, die Lehrerin werden will, mit einem religiösen Symbol vor die Klasse treten?
SPIEGEL ONLINE: Lehrer haben ein Recht auf freie Religionsausübung - und Schüler ein Recht auf einen religiös neutralen Unterricht. Was wäre, wenn mit den Kopftüchern auch Kreuze an Halsketten von Lehrern verboten würden?
Stange: Wir müssen in Deutschland endlich einen normalen Umgang mit anderen Religionen und Kulturen praktizieren. Dazu gehört zuallererst die Schule, weil wir dort mit den vielfältigen Kulturen und Religionen der Schüler konfrontiert sind. Hier lernen sie das Zusammenleben. Selbstverständlich dürfen auch Lehrkräfte ihre Religion ausüben und leben - mit der entsprechenden Zurückhaltung in den Schulen selbst.
SPIEGEL ONLINE: Was schlagen Sie vor?
Stange: Es hätte eine Lösung über das Kultusministerium geben müssen. Man müsste die Frau so einsetzen, dass man den Schülern vermitteln kann, was das Kopftuch bedeutet. Im heute entschiedenen Fall hat sie alle Voraussetzungen für den Beruf erfüllt - und eben den Lehrerberuf und keinen anderen erlernt. Ich denke, eine Einzelfalllösung ist mit unseren verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar. Schließt man die Lehrerin ganz vom Unterricht aus, so kommt das einem Berufsverbot gleich. Daher sollte die junge Frau für den Schuldienst zugelassen werden. Gleichzeitig müsste im Gespräch geklärt werden, wie sie sich vor der Klasse präsentiert - das gilt auch nach diesem Urteil. Eine Möglichkeit wäre, dass sie keine Grundschüler unterrichtet, die noch nicht einschätzen können, was ein Kopftuch bedeutet. In weiterführenden Schulen dagegen ist es möglich, mit den Jugendlichen darüber zu sprechen, was hinter dem Symbol steckt und für die Lehrerin damit verbunden ist. Ich halte es für falsch, dass man hier mit Verboten reagiert, zumal die junge Frau ihr Staatsexamen gut abgelegt hat und die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hat.
SPIEGEL ONLINE: Und über den Fall Ludin hinaus?
Stange: Es wäre fatal, nach dieser Entscheidung so zu tun, als wäre man über alle damit verbundenen Widersprüche erhaben. Ich halte es für sehr unglücklich, dass die notwendige politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung vor Gericht gelandet ist - was man politisch nicht lösen kann, sollte man nicht auf den Rechtsweg verschieben.
Das Interview führte Roman Pletter
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