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25.09.2003
 

Urteilsschelte

"Kopftuchstreit landet bald wieder in Karlsruhe"

Hat das Bundesverfassungsgericht gekniffen? Weil die Länder selbst Gesetze zum Kopftuch im Unterricht erlassen sollen, befürchten Politiker, dass die Karlsruher Richter sich in absehbarer Zeit erneut mit dem Streit beschäftigen müssen. Ob die Bundesländer eine gemeinsame Regelung finden, ist völlig offen.

Lehrerin Ludin: Teilerfolg in Karlsruhe
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AP

Lehrerin Ludin: Teilerfolg in Karlsruhe

Am Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die ausgebildete Grund- und Hauptschullehrerin Fersehta Ludin auch mit Kopftuch in Baden-Württemberg unterrichten darf - aber nur vorläufig. Nach Auffassung der Richter haben die Länderparlamente das Recht, eigene Gesetze zum Umgang mit religiösen Symbolen an Schulen zu verabschieden.

Das Ergebnis könnte ein Flickenteppich von völlig unterschiedlichen Regelungen in den 16 Bundesländern sein. Die ersten Länder, vor allem unionsregierte, haben sich bereits unmittelbar nach dem umstrittenen Urteil auf ein künftiges Kopftuchverbot festgelegt. Dagegen neigen Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Schleswig-Holstein zu einer liberaleren Praxis, wollen das Kopftuchtragen im Klassenzimmer nicht grundsätzlich untersagen und die Einzelfälle prüfen.

Inzwischen wächst die Kritik an der Karlsruher Entscheidung. So rechnet der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach damit, dass die Kopftuchdebatte bald wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Die Richter hätten zwar einen konkreten Rechtsstreit geklärt, sich aber um die eigentliche Rechtsfrage gedrückt, sagte der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende im Bundestagam Donnerstag im Südwestrundfunk. Die Länder würden nun unterschiedliche Gesetze zum Tragen religiöser Kleidung in Schulen, aber auch in Gerichtssälen und im Strafvollzug verabschieden.

CDU-Politiker Bosbach: "Richter haben sich gedrückt"

CDU-Politiker Bosbach: "Richter haben sich gedrückt"

Nach Einführung landesrechtlicher Kopftuch-Verbote sei es wahrscheinlich, "dass Frau Ludin oder andere, die sich dann beschwert fühlen, weil sie nicht ins Beamtenverhältnis übernommen werden, wiederum das Bundesverfassungsgericht anrufen werden" - diesmal mit der Begründung, dass das Parlamentsgesetz eines Landes nicht dem Grundgesetz entspreche. Dann könnte sich das Bundesverfassungsgericht nicht mehr vor der Klärung drücken, betonte Bosbach.

Der CDU-Politiker fügte hinzu, es könne nicht von der Religionsfreiheit gedeckt sein, verbeamteten Lehrern einzuräumen, Kinder religiös zu beeinflussen. Es sei auch ein gewisser Widerspruch, wenn das Kruzifix als christliches Glaubenssymbol in der Regel nicht in der Schule geduldet würde, das Tragen eines Kopftuches hingegen schon.

Baden-Württembergs Kultusministerin Annette Schavan (CDU) rechnet ebenfalls mit einer Wiedervorlage in Karlsruhe. Ein einfaches Verbot werde nicht genügen, denn damit stellten sich auch andere Fragen nach religiösen Symbolen, sagte sie. Eine Lösung müsse etwa die Traditionen in den Schulen hier zu Lande oder Schulen in christlicher Trägerschaft berücksichtigen.

Verfassungsgericht: Enttäuschung über das Urteil
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DDP

Verfassungsgericht: Enttäuschung über das Urteil

Enttäuscht auf den Richterspruch reagierte Josef Kraus, Präsident des Deutschen Lehrerverbands. Acht Jahre nach dem Kruzifix-Urteil des höchsten deutschen Gerichts hätte er sich eine eindeutigere Regelung im Sinne des Neutralitätsgebots in den Schulen gewünscht, sagte Kraus im DeutschlandRadio Berlin. Die Möglichkeit, ein Kopftuch zu tragen, gefährde an vielen Schulen den Schulfrieden, weil es zu Protesten von Eltern kommen könnte. Kraus sieht nun die Politiker in der Pflicht und forderte die Länderparlamente auf, "möglichst rasch und möglichst einheitlich" zu entscheiden.

Ob sich die Länder tatsächlich auf ein gemeinsames Vorgehen einigen können, ist indes völlig unklar. Die ersten Stellungnahmen wecken Zweifel - die Erfahrungen aus der Kultusministerkonferenz (KMK) ebenfalls. Dort gibt es in bildungspolitischen Fragen höchst selten einen Länderkonsens, der über einen winzigen gemeinsamen Nenner hinausgeht. Und in aller Regel verhandeln die Kultusminister dabei Fragen, die weit weniger emotional aufgeladen sind als der Kopftuchstreit.

"Keine Kleinstaaterei"

Schleswig-Holsteins Kultusministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) drängt dennoch auf eine bundesweite Regelung für muslimische Lehrerinnen. "Wir sollten uns bei der Kultusministerkonferenz im Oktober um eine gemeinsame Lösung bemühen", sagte sie am Donnerstag. Auf jeden Fall sollte es ein einheitliches Vorgehen und keine "Kleinstaaterei" geben. "

"Ich persönlich halte es für nachvollziehbar, das Tragen eines Kopftuches zu verbieten", so Erdsiek-Rave. Damit werde nicht nur eine Glaubenshaltung ausgedrückt, die beeinflussende Wirkung haben könne, sondern auch ein Frauenbild, das ihrem Verständnis von Emanzipation und modernem Verständnis der Geschlechter widerspreche: "Lehrer sind Vorbilder - und deswegen wiegt für mich die religiöse Neutralität in der Schule schwerer als die Relegionsfreiheit." Schleswig-Holstein müsse nicht sofort entscheiden, weil derzeit kein konkreter Fall bekannt sei. Zudem gebe es in ihrem Bundesland quer durch die Parteien unterschiedliche Auffassungen, sagte die SPD-Politikerin.

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