Als das Bundesverfassungsrichter ihre Entscheidung verkündeten, lösten sie zunächst heftige Verwirrung aus - sowohl die Kopftuch-Kritiker als auch die Befürworter wussten stundenlang nicht recht, ob sie das Urteil begrüßen oder verdammen sollten. Die Karlsruher Richter hatten den Ländern eine schwierige Hausaufgabe gegeben: Grundsätzlich dürfen sie muslimischen Lehrer das Kopftuchtragen im Unterricht verbieten - vorausgesetzt, sie schaffen dafür eine gesetzliche Grundlage.
Aus Baden-Württemberg, wo der Streit um die Lehrerin Fereshta Ludin begonnen hatte, kam erwartungsgemäß die erste Reaktion. Mittlerweile haben sich auch andere Landesparlamente in Stellung gebracht, in etwa jedem zweiten Land ist eine Gesetzesinitiative geplant, um Kopftücher aus Klassenräumen zu verbannen.
Nachdem in Baden-Württemberg zunächst Vertreter aller Fraktionen auf ein gesetzliches Kopftuchverbot drängten, ruderte Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck am Mittwoch zurück. Sie wolle Kopftücher zulassen, wenn sie als Zeichen religiöser Grundhaltung getragen werden. "Einem Gesetzesentwurf, der die Gleichbehandlung aller Religionen missachte, werde ich nicht zustimmen", sagte die Ministerin, "man kann nicht das Kopftuch verbieten und das Kreuz am Hals erlauben."
Auch Kultusministerin Annette Schavan (CDU) drosselt mittlerweile das Tempo und will zunächst Verfassungsrechtler konsultieren, ehe sie der Kultusministerkonferenz erste Vorschläge vorlegt. Schavan strebt einen Mittelweg zwischen Neutralitätspflicht der Beamten und religiöser Tradition in einem christlich geprägten Land an. Unterdessen forderten die Grünen eine stärkere Verantwortung der Schulen. Der Staat solle nur dann entscheiden, wenn die Konflikte an den einzelnen Schulen nicht von den Beteiligten selbst gelöst werden könnten, so der baden-württembergische Fraktionschef Winfried Kretschmann am Mittwoch: "Auf dieses Verfahren lässt sich dann jeder ein, der in den Schuldienst will."
Einig ist man sich hingegen in Bayern, dass "politische Symbole des islamischen Fundamentalismus und Extremismus in der Schule nichts verloren haben". So fasste Kultusministerin Monika Hohlmeier (CSU) Dienstag am Rande eine Kabinettssitzung die Position ihrer Landesregierung zusammen. Weil die Schule Werte wie die freiheitliche Grundordnung, Toleranz und Gleichberechtigung von Mann und Frau vermitteln soll, strebt die Regierung bis November eine entsprechende landesrechtliche Regelung an, um Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern zu untersagen.
"Wir haben es nicht mit Folklore zu tun"
Neben den beiden südlichen Bundesländern wollen auch Hessen und Niedersachsen (beide CDU-geführt) sowie Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein (SPD-geführt) den rechtlichen Rahmen schaffen, den das Bundesverfassungsgericht bis dato vermisst. Hessens Kultusministerin Karin Wolff (CDU) findet dabei kein gutes Wort für das Kopftuch: "Wir haben es nicht mit Folklore oder einem schlichten Symbol zu tun. Das Kopftuch ist die Demonstration eines Glaubensbekenntnisses und daher hat es im Unterricht an hessischen Schulen keinen Platz."
Niedersachsens Kultusminister Bernd Busemannwill den Spielraum des Karlsruher Urteils ebenfalls nutzen und Lehrerinnen Kopftüchern im Unterricht verbieten. Für unverzichtbar hält der CDU-Politiker die staatliche Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität.
In Berlin will Bildungssenator Klaus Böger (SPD) umgehend prüfen, welche gesetzlichen Regelungen notwendig sind, um auch in Zukunft an Berliner Schulen das weltanschauliche Neutralitätsgebot des Staates zu garantieren. "Da das Kopftuch ganz offensichtlich Ausdruck religiöser Überzeugung ist", so Böger, "hat es bei den Lehrerinnen an staatlichen Schulen nichts zu suchen. Eltern können zu Recht erwarten, dass sich die staatliche Schule neutral verhält."
"Im toleranten Schleswig-Holstein denken wir nicht daran, muslimischen Lehrerinnen das Kopftuchtragen im Unterricht zu verbieten", betonte Klaus-Peter Puls, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, kurz nachdem das Urteil aus Karlsruhe bekannt geworden war. Bei Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) hört sich das ganz anders an: "Das Tragen eines Kopftuches ist Sinnbild einer Kultur geworden, die unserem Frauenbild und unserem Verhältnis der Geschlechter widerspricht."
Gelassener gab man sich bislang in Nordrhein-Westfalen. Schulministerin Ute Schäfer (SPD) verwies darauf, dass in NRW derzeit nur rund 15 Fälle bekannt seien, in denen Lehrerinnen in der Schule ein Kopftuch tragen. In keinem Fall habe das Tragen eines Kopftuches zu einem Konflikt innerhalb der Schule geführt. "Ich glaube, dass dies auch ein Zeichen der großen Toleranz der Menschen in unserem Bundesland ist", sagte Schäfer.
Während Politiker aus Reihen von CDU und FDP ein Kopftuchverbot befürworten und dies am Mittwoch in einer aktuellen Stunde des Landtages unterstrichen, blieb Ute Schäfer dabei, dass nicht das Tragen des Kopftuches an sich, sondern die gesamte Einstellung und Haltung der Lehrer entscheidend sei. Diese müsse vor der Übernahme in den Schuldienst geprüft werden.
Unterdessen sehen die Landesregierungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und im Saarland derzeit keinen Handlungsbedarf in Sachen Kopftuch. Und in Rheinland-Pfalz hat das Mainzer Kabinett am Dienstag gar beschlossen, auf ein Gesetz zum Kopftuchverbot explizit zu verzichten. Die rheinland-pfälzische Staatskanzlei erklärte, dass das Tragen eines Kopftuches allein nicht ausreiche, um die Einstellung einer muslimischen Lehrerin zu verweigern. Die Pflicht zur religiösen Neutralität wird aber auch in Mainz nicht infrage gestellt.
Wenn am 9. und 10. Oktober die Kultusministerkonferenz in Darmstadt tagt, werden die Positionen über Partei- und Ländergrenzen hinweg kaum auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen sein. Einige Minister drängen auf eine einheitliche Linie, aber die ist recht unwahrscheinlich. Nur der kleinste gemeinsame Nenner ist ausgemacht: Alle Länder betonen, dass sie das Karlsruher Urteil sorgfältig prüfen.
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