Von Marion Schmidt
Ein leerer Kasten im Formular machte Jürgen U. aus dem Allgäu zum Straftäter. Bei seinem Antrag auf Ausbildungsförderung vor drei Jahren sollte er Auskunft geben über seine Bankkonten. Freunde hätten ihm beim Ausfüllen des Formulars geholfen und von ihren Erfahrungen beim Bafög-Amt berichtet, erzählt Jürgen U. Die Sachbearbeiter hätten gesagt, dieses oder jene Feld müsse man frei lassen, um Geld zu bekommen. Diesem Rat folgte er. Mit bösen Folgen.
Zunächst ging die Rechnung auf: Der Installateur bekam für seine Weiterbildung an einer Technikerschule den Höchstsatz an Schüler-Bafög, damals rund 500 Euro monatlich, und dies auch noch komplett geschenkt. Doch dann erinnerte ihn im August letzten Jahres ein Schreiben des Bafög-Amtes daran, "dass da noch was schlummerte". Bei einem Datenabgleich mit dem Finanzamt war man auf nicht angegebene Zinseinkünfte gestoßen.
Damit steht Jürgen U. nicht allein. Mehr als 40.000 Schüler und Studenten haben in den Jahren 2000 und 2001 durch falsche Angaben im Bafög-Antrag zu Unrecht finanzielle Unterstützung bekommen. Seit Monaten beschäftigen sich bundesweit die Gerichte mit einer Flut von Verfahren gegen diesen Missbrauch von Sozialleistungen. Mittlerweile sind die Bafög-Ämter in allen Bundesländern angewiesen, bei Verdacht auf Betrug Antragsunterlagen direkt an die Staatsanwaltschaft durchzureichen.
So wurde auch Jürgen U. zur Polizei vorgeladen, obwohl er sofort sein komplettes Bafög zurückgezahlt hatte. Das aber wurde ihm als Schuldeingeständnis ausgelegt. In erster Instanz verurteilte ihn das Amtsgericht Sonthofen zu einer Strafe von 90 Tagessätzen zu 46 Euro. Damit wäre er noch nicht vorbestraft gewesen. Dem Staatsanwalt reichte das allerdings nicht, er ging in Revision. Schließlich verurteilte das Landgericht Kempten Jürgen U. zu 120 Tagessätzen.
Wut über "Kriminalisierung"
Teils werden verwirrte Kleinsparer erwischt, teils echte Betrüger. Sich mit Tricks und Ausreden aus der Affäre zu stehlen, gelingt selten. Und die Verfahren vor Gericht gehen bislang höchst unterschiedlich aus. Die Spannbreite der Sanktionen reicht von eingestellten Verfahren bis zur Freiheitsstrafe, abhängig von der Höhe des erschlichenen Geldes oder auch der Höhe des verschwiegenen Vermögens. In Bayern greifen Richter besonders hart durch. Wer mehr als 6000 Euro Bafög zu Unrecht erschwindelt hat, so eine interne Übereinkunft, muss mit einer Vorstrafe rechnen.
Am Amtsgericht von Münster, einem der größten deutschen Uni-Standorte, endeten dagegen nur wenige Verfahren mit einer Vorstrafe für den Angeklagten, eines davon aber immerhin mit 130 Tagessätzen à 20 Euro. Es kann durchaus passieren, dass ein Student in Nordrhein-Westfalen mit einem blauen Auge davonkommt für das gleiche Vergehen, für das er in Bayern vorbestraft würde. Die betroffenen Bafög-Empfänger sind darüber "stocksauer", sagt Philipp Heinze, Sprecher des Landesausschusses der Studierenden in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Bayern. Er macht mobil gegen die "Kriminalisierung zehntausender Studierender". Betroffene können sich im Internet oder am Telefon beraten lassen.
"Das kann nicht sein", kritisiert auch Joachim Bohnert, Professor für Strafrecht an der FU Berlin, die uneinheitliche Rechtspraxis. Ihn stören zudem die "unverhältnismäßig hohen Strafen" in manchen Bafög-Verfahren. Wer beispielsweise Steuern hinterzieht, muss in der Regel nur mit halb so hohen Tagessätzen rechnen.
Ohnehin findet der Jurist, dass Falschangaben im Bafög-Antrag durch den §58 im entsprechenden Gesetz nur als eine Ordnungswidrigkeit, nicht als Straftat zu behandeln seien. Dieser Paragraf sei allerdings so "eine verkorkste Rechtsnorm", dass ein Gericht dazu mal eine grundsätzliche Entscheidung treffen müsse. Deshalb unterstützt Bohnert nun Jürgen U., der gegen das Landgerichts-Urteil über 120 Tagessätze Berufung eingelegt hat, weil es ihn zu einem Vorbestraften macht. Er ärgert sich darüber, "wie ein Krimineller behandelt zu werden".
Anwälte dämpfen Hoffnungen
Die nächste Instanz ist das Oberlandesgericht in München. Es ist der erste Bafög-Fall, der auf dieser juristischen Ebene verhandelt wird und damit Signalwirkung für andere Verfahren haben könnte. Würden die Richter der Argumentation Bohnerts folgen und die Falschangaben lediglich als Ordnungswidrigkeit einstufen, müsste kein Student oder Schüler mehr mit einer Vorstrafe rechnen.
Zu viel Hoffnung sollten Bafög-Sünder allerdings nicht in das Verfahren setzen. Es gibt gute Gründe, die gegen Bohnerts Einschätzung sprechen. Einige formulierte der Münchener Ministerialrat Peter König in einem juristischen Aufsatz, der sich wie eine Blaupause für bayerische Richter liest. Auch der Münsteraner Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, der selbst einige Dutzend Bafög-Verfahren betreut, sieht "keine Chance". Bislang habe sich kein einziger Richter von Bohnerts Sicht überzeugen lassen.
Ähnlich erfolglos dürfte wohl auch ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Köln ausgehen. Seit Mitte Dezember 2002 klagt eine Studentin gegen den nach ihrer Ansicht rechtswidrigen Datenabgleich zwischen Bafög-Ämtern und Finanzämtern - bisher ergebnislos. In der Tat gab es dafür zunächst keine rechtliche Grundlage, doch mittlerweile hat das Bundesbildungsministerium das Gesetz nachgebessert. Und auch wenn das Gericht bestätigen würde, dass die Daten illegal erhoben wurden, so bleibt der Betrug trotzdem bestehen, dämpft Rechtsanwalt Achelpöhler allzu hohe Erwartungen von Bafög-Sündern.
"Da kann ich gleich zum Arbeitsamt gehen"
Wie auch immer das juristische Tauziehen enden mag, für manche Studenten dürfte die berufliche Zukunft bereits zerstört sein. Wer zu einer Strafe von mehr 90 Tagessätzen verurteilt wird, gilt als vorbestraft. Das wird ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. Wenn ein Arbeitgeber nach Vorstrafen fragt oder ein Führungszeugnis verlangt, sieht es schnell finster aus mit der Einstellung. Das fürchtet auch Jürgen U., dessen aktueller Arbeitsvertrag Ende dieses Jahres ausläuft: "Wenn ich mich mit Vorstrafe neu bewerben muss, kann ich gleich zum Arbeitsamt gehen."
Für angehende Juristen kann es noch schlimmer kommen: Wollen sie als Anwalt arbeiten, müssen sie durch die zuständige Anwaltskammer zugelassen werden. Und die wiederum darf einen Blick ins Bundeszentralregister werfen. Darin stehen auch geringere Vorstrafen unter 90 Tagessätzen und werden erst nach fünf, bei schweren Delikten sogar erst nach zehn bis zwanzig Jahren gelöscht. "Die Leute haben echt Angst um ihre Zukunft", weiß Philipp Heinze aus der Beratung betroffener Studenten.
Auch im Staatsdienst gibt's Probleme: Angehende Juristen oder Lehrer, die wegen Bafög-Betrugs vorbestraft sind, können sich vielfach eine Karriere als Beamter gleich abschminken. In den Beamtengesetzen verlangen die Länder von ihren Staatsdienern eine "persönliche Eignung". Die werde Bafög-Betrügern in der Regel abgesprochen, so ein Sprecher des bayerischen Kultusministeriums. Es habe bereits Fälle gegeben, in denen Bewerber aufgrund ihrer Vorstrafe als Lehrer abgelehnt worden seien.
Auch beim Justizministerium des Freistaats gibt man sich konsequent: "Wer Recht spricht, sollte sich nicht am Recht vergriffen haben", sagt Sprecher Raik Werner, "da kann man nicht einfach beide Augen zudrücken."
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