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17.09.2007
 

Studiengebühren

Bremen

Die kleine Hansestadt hatte eine Landeskinder-Klausel beschlossen, die sie dann doch nicht umsetzen durfte - Richter stoppten sie. Und als Rot-Grün die große Koalition ablöste, beschloss die Bürgerschafft: Der Wohnort soll künftig bei der Gebührenfrage keine Rolle spielen.

Studentenzahl:
32.469 (Wintersemester 2010/2011)

Derzeitige Gebühren:
50 Euro "Verwaltungsgebühren"; Langzeitgebühren von 500 Euro nach dem 14. Semester seit Wintersemester 2006/2007.

Position:
Solange die große Koalition regierte, war die Einführung von Studiengebühren umstritten. Im Oktober 2005 stimmte die Bürgerschaft dem Bremischen Studienkontengesetz zu, mit einer "Landeskinder-Regelung": Auswärtige Studenten sollten vom dritten Semester an 500 Euro pro Semester zahlen, Studenten mit Erstwohnsitz im Land Bremen (also in Bremen oder Bremerhaven) aber nicht. Doch diese Bevorzugung von Einheimischen verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, entschied das Verwaltungsgericht Bremen im August 2006 in einer Eilentscheidung. Das Land setzte die Regelung danach aus.

Im September 2007 präzisierten die Bremer Richter dann ihre rechtlichen Bedenken und werteten die "Landeskinder-Klausel" als grundgesetzwidrig - aber die endgültige Klärung überließen sie dem Bundesverfassungsgericht.

Unterdessen wurde die große Koalition von einem rot-grünen Bündnis abgelöst. Mit ihren Stimmen kippte die Bürgerschaft die "Landeskinder-Regelung" zum 31. August 2010.

Prognose:
Die Studenten in Bremen können erst einmal aufatmen - allgemeine Studiengebühren dürften so bald nicht kommen.

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