Studentenzahl:
53.631 (Wintersemester 2010/2011)
Derzeitige Gebühren:
Nach dem Hochschulgesetz vom 5. Mai 2004 sind Langzeitgebühren möglich: Wer die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreitet, zahlt 500 Euro pro Semester (seit Wintersemester 2005/2006).
Position:
Vor dem Verfassungsgerichts-Urteil hatte die CDU/FDP-Koalition mehrfach betont, dass das Erststudium gebührenfrei bleiben soll. Sachsen-Anhalt gehörte allerdings zu den Klägerländern in Karlsruhe. Und in den Monaten vor der Landtagswahl am 26. März 2006 hatte der parteilose Kultusminister Jan-Hendrik Olbertz mehrfach angekündigt, er wolle in Ruhe über ein "intelligentes und sozial ausgewogenes System einer Kostenbeteiligung der Studenten" diskutieren.
Mit dem Ausgang der Wahl wurden die Karten aber neu gemischt - CDU und SPD als neue Koalitionspartner verständigten sich in ihren Verhandlungen prompt darauf, in den kommenden Jahren auf Studiengebühren zu verzichten. Die neue Koalition von 2011 ist die alte - allerdings wanderte die Zuständigkeit für Hochschulen ins Wirtschaftsministerium von Birgitta Wolff (CDU). Aber dass eine Regierungsbeteiligung der Union beim Thema Studiengebühren nichts mehr bedeuten muss, zeigt ja das Saarland.
Prognose:
Nachdem Studiengebühren, besonders in den östlichen Bundesländern, noch einmal weniger en vogue sind als vor fünf Jahren, bleibt es erst einmal beim gebührenfreien Studieren in Sachsen-Anhalt.
jol/cht
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