Samstag, 21. November 2009

UniSPIEGEL



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31.08.2006
 

Hamburger Jurastudenten

Fürs Warten auch noch zahlen

Von Marc Widmann und Jochen Leffers

Schier endlos auf die Examensergebnisse zu warten, macht keinen Spaß. Noch unschöner wird es, wenn man in der Wartezeit auch noch Studiengebühren zahlen muss. Genau das blüht Jurastudenten an der Uni Hamburg - zum Beispiel Rachel Jacobsohn. Sie will dagegen klagen.

Im Moment hat die Hamburger Jurastudentin Rachel Jacobsohn den Tagesablauf einer Spitzenmanagerin. Morgens um acht fängt sie an zu lernen. Zwei Stunden Zivilrecht, dann Strafrecht, allgemeines und öffentliches Recht, wieder Zivilrecht. Bis es dunkel wird. "Ich halte mich sklavisch an meinen Lernplan", sagt sie.

Studentin Jacobsohn: "Schöne Klage zusammenbasteln"
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Studentin Jacobsohn: "Schöne Klage zusammenbasteln"

Nach ihren schriftlichen Prüfungen Ende Oktober muss die 26-Jährige erst einmal warten. Über ein Jahr könnte es dauern, bis sie die Ergebnisse ihrer Prüfungen aus dem ersten Staatsexamen erhält, fürchtet sie. Das Hamburger Justizprüfungsamt ließ alle Prüflinge sogar einen Zettel unterschreiben, dass "keinerlei verbindliche Aussagen hinsichtlich der Prüfungsdauer getroffen werden können". Während Politiker überall in Deutschland schnelle Studienabschlüsse fordern, müssen die Hamburger Jurastudenten nach den Prüfungen eine Zwangspause einlegen.

Vor Jacobsohn liegt ein Jahr der Ungewissheit - ob sie überhaupt bestanden hat. Die Wartezeit sinnvoll nutzen kann sie nicht, da sie nicht weiß, wann die Ergebnisse kommen, damit auch der Termin für ihre mündliche Prüfung. "Die meisten werden ihre Studentenjobs weitermachen", sagt Jacobsohn, "und alles vergessen, was sie im Studium oder im Repetitorium gelernt haben." Ohne Examen können Jurastudenten höchstens als studentische Hilfskräfte bei einem Anwalt arbeiten. Durchschnittlicher Stundenlohn in Hamburg: acht bis zehn Euro. "Ich finde es unfair, Berufsanfängern ein Jahr ihres Lebens zu klauen", sagt Jacobsohn.

Der Grund für die Verzögerungen: Zu diesem Prüfungstermin haben sich in Hamburg 587 Jura-Studenten angemeldet - normal sind rund 100. Die angehenden Juristen drängen auf einen einzigen Termin, weil künftig das Prüfungsrecht umgestellt wird: Statt drei müssen sie ab der nächsten Prüfungskampagne sieben Klausuren schreiben. Da wird es jetzt noch einmal eng. Der Engpass war allerdings schon seit Jahren absehbar, sowohl für die Studenten als auch für das Justizprüfungsamt.

Dürre Auskünfte zur Wartezeit

Für Kritik der Studenten sorgt vor allem die dürre Informationspolitik der Prüfer: Wie lange die Wartezeit dauern wird, das kann oder will niemand genau sagen. "Wir werden versuchen, die Verzögerungen so gering wie möglich zu halten", verkündet Carsten Grote, Sprecher der Hamburger Justizbehörde, schmallippig. Immerhin kündigt die Behörde an, per Anfrage bei Richtern und Staatsanwälten zusätzliche Prüfer zusammentrommeln zu wollen. Doch die müssten sich schon freiwillig zu der schlecht bezahlten Arbeit melden.

Auf die Studenten warten derweil finanzielle Belastungen: Zum Sommersemester 2007 führt das Land Hamburg Studiengebühren ein. Aber die Jurastudenten selbst können nach den Prüfungen zum ersten Staatsexamen nichts mehr tun, um ihr Studium zügig zu beenden. Sie müssen die Hände in den Schoß legen - und bald auch noch 500 Euro pro Semester zahlen, während sie auf ihre Prüfungsergebnisse warten.

Kann das gerecht sein? Die Hamburger Episode rührt an eine Grundsatzfrage: Mit der Einführung von Studiengebühren nehmen auch andere Länder die Studenten stark in die Pflicht, sind aber kaum bereit, ihnen im Gegenzug verbriefte Rechte zu gewähren. So gibt es über die Verwendung der Studiengebühren zwar Absichtserklärungen, und mitreden dürfen die Studenten durchaus - aber mitentscheiden nicht.

Und vor allem: Was soll geschehen, wenn Studenten durch das Studium spurten wollen, aber von der Hochschule oder von einzelnen Professoren ausgebremst werden? Sie erhalten zum Beispiel keinen Platz im Pflichtseminar oder im Labor; ihre Haus- oder Examensarbeiten werden erst nach Monaten korrigiert; die Examensanmeldung misslingt; beim Wechsel an eine andere Uni werden etliche Scheine trotz ganz ähnlicher Studienordnung nicht anerkannt; die Prüfungen ziehen sich ohne ihr eigenes Zutun in die Länge; der Prüfer nimmt ein Forschungsfreisemester, wird an eine andere Hochschule berufen oder krank, ohne dass die Hochschule für Ersatz sorgt - lauter Alltagsfälle aus dem ganz normalen Uni-Wahnsinn.

Länder und Unis übernehmen keine Verantwortung

Studiengebühren zahlen müssen die Studenten dann trotzdem. Allein NRW-Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart kündigte lautstark eine "Geld-zurück-Garantie" bei Lehrmängeln an, die sich aber als Mogelpackung entpuppte. Andere Länder verlieren in den Gebührengesetzen kein Wort über Studienzeitverlängerungen, für die Studenten selbst nichts können. Hamburg etwa hat auf eine solche Regelung verzichtet - in erster Linie, um die Hochschulen vor einer Prozesslawine zu bewahren. "Die Streitigkeiten über die Frage, wer was verschuldet hat, können sehr komplex und zeitintensiv sein", so Sabine Neumann, Sprecherin der Wissenschaftsbehörde. Einen generellen Anspruch auf Minderung der Gebühren bei "schlechter Leistung" der Hochschule sähen die Juristen der Behörde nicht, und ein Fall von Amtshaftung komme nur bei schuldhafter Verletzung von Amtspflichten in Betracht; dafür seien die Grenzen allerdings sehr eng gesteckt, so Sabine Neumann. Einen gewissen Spielraum gewähre die Härtefallklausel, nach der Studiengebühren in krassen Fällen erlassen werden könnten.

STUDIENGEBÜHREN

Karte  
Klicken Sie auf die Länder, um mehr über die Beschlusslage dort zu erfahren...

Für Studenten ist das ziemlich unbefriedigend und ärgerlich - zumal noch andere Nachteile hinzukommen können, wenn sich die Prüfungen wie momentan in Hamburg dahinschleppen. So werden manche Examenskandidaten wohl Nachlässe bei der Bafög-Rückzahlung abschreiben müssen, die bei schnellem Studienabschluss winken. Denn das Bundesverwaltungsamt gewährt Rabatte für den Darlehensteil des Bafög: Wer den Abschluss zwei Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer schafft, erhält einen Teilerlass von 1025 Euro; wer vier Monaten oder mehr schneller ist, bekommt sogar 2560 Euro erlassen.

Daneben müssen die Prüflinge auf einen früheren Berufsstart und damit auf Einkommen verzichten, während sie sich in Geduld üben. Im schlimmsten Fall sind sie also finanziell gleich mehrfach gestraft. Möglicherweise ziehen daher bald Jurastudenten gegen das Land vor Gericht. Erfolgschancen sind durchaus vorhanden. "Das Land muss alles Zumutbare tun, um die Examensphase kurz zu halten", sagt der Bonner Professor für Wissenschaftsrecht, Wolfgang Löwer.

Was zumutbar ist, entscheiden dann wiederum Juristen. Rachel Jacobsohn will sich auf jeden Fall wehren und gegen das Zahlen von Studiengebühren während der Wartezeit klagen. Kurz vor ihrer ersten Prüfung sagt sie dazu selbstbewusst: "Ich habe lange genug Jura studiert, um da eine schöne Klage zusammenzubasteln."

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