Sonntag, 22. November 2009

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28.08.2007
 

Protest gegen Studiengebühren

Harte Strafen für Autobahn-Blockierer

Von Katrin Schmiedekampf

Drei Marburger Studenten sind zu mehrmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt worden, weil sie die Stadtautobahn blockiert hatten. Das Strafmaß halten sie für überzogen hart und glauben: Der Richter wollte an ihnen ein Exempel statuieren.

Rund 1000 Studenten haben im Mai 2006 die Marburger Stadtautobahn blockiert, um gegen die Einführung von Studiengebühren zu demonstrieren. Drei von ihnen wurden nun vom Amtsgericht Marburg wegen Nötigung und Freiheitsberaubung zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt: Die frühere Asta-Vorsitzende Lena Behrendes erhielt vier, ihr Kommilitone Max Fuhrmann fünf und Philipp Ramezani sechs Monate. Alle drei Studenten müssen je 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten - bei einer Autobahnmeisterei. Sie wollen allerdings Berufung einlegen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit dem harten Urteil ging der Richter deutlich über den Antrag des Staatsanwalts hinaus, der die Teilnahme an der Blockade nur als Nötigung gewertet und in seinem Plädoyer Geld- und keine Haftstrafen gefordert hatte. Ramezani und Fuhrmann waren bereits vorbestraft, weil sie auf anderen Demonstrationen aufgefallen waren. Daher fiel ihre Bewährungsstrafe noch höher aus als bei Behrendes.

Gleis- und Autobahnblockaden, Mülleimerweitwurf - in Hessen war es im Frühjahr und Sommer 2006 immer wieder zu drastischen Protesten gegen die Studiengebühren gekommen, die zum kommenden Wintersemester fällig sind und politisch wie verfassungsrechtlich stark umstritten sind. Die Marburger Gebührenrebellen besetzten nicht als einzige, aber als erste eine Autobahn.

Diese Aktion beschreiben hessische Studentenvertreter als harmloses und friedliches Protest-Event, sprechen von einer "Kriminalisierung" der Gebührengegner. Aber die Blockade einer Autobahn ist weder Kavaliersdelikt noch Kindergeburtstag - immerhin kann es außer zu lästigen Staus auch zu folgenreichen Unfällen kommen.

"Der Richter hat jedes Augenmaß verloren"

Bereits vor drei Wochen stand ein Autobahnblockierer vor dem Marburger Amtsgericht: Ein 23-jähriger Lehramtsstudent, der auf die Fahrbahn gelaufen sein und ein Tuch geschwenkt haben soll, um Autofahrer zum Anhalten zu bewegen, wurde wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen von je 20 Euro verurteilt. War schon dieses Urteil von Studenten und Gewerkschaften als zu hart empfunden worden, löste das jüngste Urteil geradezu wütende Reaktionen aus.

Gegen die Blockade-Aktion der Studenten habe der Richter über ein Jahr später ein Exempel statuieren wollen, kritisierte der Freie Zusammenschluss von Studentinnenschaften (fzs) und sprach von "reiner Willkür". Auch Susanne Schmelter, Asta-Vorsitzende in Marburg, bezeichnete das Urteil als "skandalös". "Der Richter war offenbar voreingenommen und hat jedes Augenmaß verloren", sagte Carmen Ludwig, die den Prozess als Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW beobachtete.

Die gesamte Verhandlung, bei der etliche Polizisten als Zeugen auftraten, dauerte elf Stunden. Im Zuschauerraum saßen mehrere Studenten, die sich mit Clownnasen und Luftschlangen verkleidet hatten. Für sie war unverständlich, dass es in Marburg zu Verurteilungen kommen sollte, obwohl alle Verfahren wegen der Blockade der A 66 in Frankfurt eingestellt worden waren.

"Die Frankfurter Demonstration wurde durch den Einsatz von Wasserwerfern beendet, bei uns kam es nach einer Stunde zur friedlichen Auflösung", sagte Lena Behrendes SPIEGEL ONLINE. Die friedliche Demonstration sei zu keiner Zeit für die Autofahrer oder Studenten gefährlich gewesen. "Das sieht man auch daran, dass die Polizei bei uns nicht eingegriffen und uns auch nicht angezeigt hat."

Warum sich die drei Studenten dann doch über ein Jahr später vor Gericht verantworten mussten? Ein Polizist hatte Anzeige gegen Unbekannt erhoben. Er sei durch die Studenten auf der Fahrbahn in einen Stau geraten, habe wichtige Tabletten nicht nehmen können und die Autobahn per Schleichweg verlassen, sagte er vor Gericht.

Vorstrafe kann zum Karriere-Killer werden

Gegen Hunderte anderer Studenten wurde nicht ermittelt, nur gegen die ehemalige Asta-Sprecherin und ihre beiden Kommilitonen. "Ein Polizist, der bei der Demonstration dabei war, hat unsere Namen genannt, weil wir während der Blockade die ganze Zeit Kontakt zur Polizei hatten", sagt Behrendes. Nach ihren eigenen Angaben hat sie versucht, zwischen Demonstranten und Polizisten zu vermitteln. So sehen es auch der Marburger Uni-Kanzler Friedhelm Nonne und Uni-Präsident Volker Nienhaus. "Dass ausgerechnet die drei herausgegriffen werden, die versucht haben, Konfrontationen zu vermeiden, ist schon etwas irritierend", sagte Nienhaus der "Frankfurter Rundschau".

Behrendes kritisiert auch die aus ihrer Sicht "chaotische" Verhandlung: "Der Staatsanwalt kannte die Akten nicht, die Zeugen machten völlig widersprüchliche Angaben, die Fakten wurden nicht erfragt." Der Richter habe keinen Zweifel daran gelassen, dass er das Urteil schon vorher formuliert habe, so ein Vorwurf der 23-Jährigen Studentin. Sie und die beiden anderen Angeklagten hatten vergeblich versucht, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen.

Geografiestudentin Lena Behrendes, Soziologiestudent Max Fuhrmann und Lehramt-Student Philipp Ramezani wollen auf jeden Fall Rechtsmittel einlegen. Erst wenn sie rechtskräftig verurteilt worden sind, gelten sie als vorbestraft - und könnten jedesmal Schwierigkeiten bekommen, wenn sie sich irgendwo bewerben.

Denn eine Vorstrafe kann zum Karriere-Killer werden: Bußgelder, Geld- und Haftstrafen werden ins "Bundeszentralregister" eingetragen; mit diesen Angaben werden die polizeilichen Führungszeugnisse erstellt. Als vorbestraft gilt man mit allen Strafen über 90 Tagessätzen bzw. ab drei Monaten Haft. Gerade bei der Einstellung in den staatlichen Schuldienst, aber auch bei anderen Jobs kann es dann schwierig werden - und die drei angeklagten Marburger Studenten liegen mit ihrem Strafmaß alle oberhalb der Grenze.

Sie hoffen indes, dass es nicht so weit kommen wird. "Wir gehen davon aus, dass wir freigesprochen werden", sagt Lena Behrendes.

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