Jetzt müssen die Karlsruher Richter 'ran: Das Bremer Verwaltungsgericht setzte heute die Entscheidung über das "Bremische Studienkontengesetz" aus und verwies an das Bundesverfassungsgericht. Damit bleibt zunächst unklar, was aus der "Landeskinder-Reglung" in Bremen wird. Zwar bewerte man die Regelung als grundgesetzwidrig, aber nur die obersten Richter in Karlsruhe könnten über eine solche Frage entscheiden, erklärte Gerichtssprecher Rainer Vosteen.
Nach dem Studienkontengesetz, das die Bürgerschaft im Oktober 2005 beschloss, müssen Studenten mit Wohnsitz oder Hauptwohnsitz im Land Bremen (also in Bremen und Bremerhaven) erst nach 14 Semestern Studiengebühren von 500 Euro pro Semester zahlen. Für Studenten, die außerhalb des Bundeslandes wohnen, wird die Campusmaut dagegen schon im dritten Semester fällig.
Gegen die Bevorzugung von Einheimischen hatten Studenten zügig geklagt, und bereits im August 2006 gab das Verwaltungsgericht Eilanträgen von Studenten aus Umlandgemeinden statt - die Richter sahen einen Verstoß gegen das Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Nach diesen Eilentscheiden setzte Bremen die Landeskinder-Regelung aus.
Heute präzisierte das Verwaltungsgericht die rechtlichen Bedenken: Laut Sprecher Vosteen bedeutet die gebührenrechtliche Ungleichbehandlung einen rechtswidrigen Eingriff in die durch Artikel 11 Grundgesetz gewährleistete Freizügigkeit der auswärtigen Studenten. Außerdem sei sie nicht durch hinreichend sachgerechte Gründe gerechtfertigt, wie es die Ausbildungsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz) in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz) verlange.
Wohl keine allgemeine Campusmaut in Bremen
Allerdings könne nicht das Verwaltungsgericht, sondern nur das Bundesverfassungsgericht klären, was aus der umstrittenen Regelung wird. Das Grundgesetz (Artikel 100, Absatz 1) sieht vor, dass eine Entscheidung aus Karlsruhe eingeholt werden muss, wenn ein Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig hält. "Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt", heißt es dort.
Eine Landeskinder-Regelung hatten zunächst auch zwei andere Länder verabschiedet. In Rheinland-Pfalz wurde sie Ende 2006 in das Hochschulgesetz aufgenommen, aber die Landesregierung hat noch keine Rechtsverordnung erlassen, die zur Erhebung von Studiengebühren notwendig wäre. Die Mainzer Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) erklärte, durch den Hochschulpakt, der in die Kassen der Länder zusätzliche Bundesmittel fließen lässt, sei eine neue Situation eingetreten. Es gelte nun, die weitere Entwicklung abzuwarten. So lange setzt Rheinland-Pfalz weiter auf das "Studienkontenmodell", bei dem Studiengebühren nur für Langzeitstudenten fällig werden.
Ähnliche Querelen wie in Bremen gab es auch in Hamburg: Dort erlebte der Senat mit einer Landeskinder-Regelung ebenfalls eine Schlappe vor Gericht - und führte allerdings als Reaktion prompt Studiengebühren für alle ein, die zur Zwangs-Exmatrikulation einiger hundert Kunststudenten sowie zu Schrumpfprozessen an der Hamburger Universität führten.
Bis zur Bürgerschaftswahl im Mai dieses Jahres schien es auch in Bremen auf allgemeine Studiengebühren hinauszulaufen. Denn die CDU sah die Landeskinder-Regelung lediglich als Einstieg in generelle Studiengebühren, zumal die Nachbarn Niedersachsen und Hamburg die Campusmaut eintreiben; eine "dauerhafte Insellösung" könne es im kleinen Bremen nicht geben. Doch inzwischen wurde die große Koalition durch die neue rot-grüne Landesregierung abgelöst. Regierungschef ist Jens Böhrnsen (SPD). Damit dürfte Bremen zumindest vorläufig eine gebührenfreie Insel bleiben.
jol/AP
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