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Studiengebühren

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25.10.2007
 

Campus-Maut in Konstanz

Kein Rabatt mehr für Superschlaue

Von Frank van Bebber

Erst eine hochintelligente Idee, plötzlich "Blödsinn": Der Grips-Rabatt an der Uni Konstanz soll zum Sommersemester wieder abgeschafft werden. Die Freiburger Uni dagegen will Studenten mit einem IQ von über 130 weiter die Studiengebühren erlassen.

Uni Konstanz: Rabatt ist "Blödsinn"

Uni Konstanz: Rabatt ist "Blödsinn"

Wer schlau ist, zahlt keine Studiengebühren - von diesem Grundsatz ist die Uni Konstanz, die sich neuerdings Elite-Uni nennen darf, abgerückt. Die Regelung werde ab dem kommenden Sommersemester außer Kraft gesetzt, sagte Rektor Gerhart von Graevenitz. Der Grund: Ein IQ-Test sei nicht geeignet, um eine Hochbegabung für das Studium festzustellen.

Das sah die Uni-Leitung noch vor kurzem ganz anders. Erst im Frühjahr 2007 war der Schlaumeier-Rabatt an der Uni Konstanz und an der Uni Freiburg eingeführt worden. Beide Hochschulen stützen sich auf Baden-Württembergs Gebührengesetz, das Befreiungen bei "weit überdurchschnittlicher Begabung" vorsieht.

Viele Studenten meldeten sich daraufhin für Intelligenztests des Hochbegabten-Vereins Mensa an - immerhin konnte das korrekte Lösen der 108 Aufgaben 1500 Euro, nämlich die Studiengebühren von drei Semestern, wert sein (siehe Kasten unten). In Konstanz musste Mensa statt einem gleich vier Prüfungs-Termine anbieten und in Freiburg mehr als 50 Leute auf eine Warteliste setzen. Laut Statistik bestehen nur zwei Prozent der Bevölkerung den Test.

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Gleichzeitig gab es eine heftige Debatte über die neue Regelung. Vier Freiburger Studenten reichten beim Verwaltungsgericht Klagen gegen den IQ-Rabatt ein. Ihre Frage: Verstößt die Verknüpfung des Studiengebührenerlasses mit der Intelligenz des Studenten gegen Artikel 3 des Grundgesetzes? Dort geht es unter anderem darum, dass niemand wegen seiner Heimat und Herkunft benachteiligt werden darf.

Klaus Michael Alenfelder, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Anti-Diskriminierungs-Recht, hält die IQ-Reglung für nicht konform mit dem Grundgesetz. Denn Studenten hätten keine Möglichkeit, die Studiengebühren durch ein bestimmtes Verhalten erlassen zu bekommen. Daher könne "von Chancengleichheit keine Rede mehr sein".

Doch es waren nicht die rechtlichen Bedenken, die in Konstanz zum Stimmungsumschwung führten. Vielmehr wusste plötzlich niemand mehr so genau, wer eigentlich auf die Idee gekommen war. Intern war selbstkritisch von "Blödsinn" die Rede. Die Konstanzer Entscheidung, den Intelligenz-Rabatt wieder abzuschaffen, wurde noch vor der Kür zur Elite-Universität getroffen.

An der Uni Freiburg bleibt es hingegen dabei: Die Studiengebühr wird Bewerbern erlassen, die im IQ-Test einen Intelligenzquotienten von mindestens 130 erreichen. "Wir halten vorläufig daran fest", sagte die Freiburger Uni-Sprecherin Eva Opitz. Die Universität werde aber die Noten der entsprechenden Studenten im Auge behalten, um die Aussagekraft der Regelung zu prüfen.

GEBÜHREN-RABATT FÜR HOCHBEGABTE

Das sagt das Gesetz

Aus dem Landeshochschulgebührengesetz Baden-Württembergs (§ 6):

"Studierende, die eine weit überdurchschnittliche Begabung aufweisen oder im Studium herausragende Leistungen erbringen, können von der Studiengebühr befreit werden."

Regelung in Konstanz

Die Freiburger Variante

In Freiburg dient der IQ-Rabatt als Köder, daher wurde er eingeführt. "Wir möchten die Hochbegabten auf unsere Universität aufmerksam machen", so drückte es die Freiburger Uni-Sprecherin vor einigen Monaten aus. Prorektor Karl-Reinhard Volz schwärmte gar, ein Vorlesungs- oder Seminarplatz neben einem Hochbegabten sei ein Geschenk des "Bildungsabenteuers Universität".

In Freiburg sind im zurückliegenden Sommer 21 Studenten nach Vorlage eines entsprechend guten IQ-Tests von den Studiengebühren befreit worden, in Konstanz etwa zehn. Zahlen für das Wintersemester liegen noch nicht vor.

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