Letzte Woche hat ein Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gießen das hessische "Studienbeitragsgesetz" kräftig wackeln lassen: Die Richter entschieden, dass ein Medizinstudent vorerst keine Studiengebühren zahlen muss - sie äußerten erhebliche Zweifel daran, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist. Heute reagierte die Universität Gießen auf die Entscheidung. Sie will Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen - und zugleich Anträgen von Studenten stattgeben, die sich gegen den sofortigen Einzug der Studiengebühren wehren.

Demo gegen Studiengebühren (in Gießen): "Prostituieren fürs Studieren?"
Hessen hat zum laufenden Wintersemester Studiengebühren von 500 Euro pro Semester eingeführt. Ein Student legte daraufhin zunächst Widerspruch gegen den Studienbescheid an der Gießener Uni ein und beantragte aufschiebende Wirkung. Als die Hochschule das zurückwies, klagte er beim Verwaltungsgericht und hatte per Eilbeschluss Erfolg: Bis zu einer endgültigen Entscheidung darf der angehende Mediziner nicht vom Studium ausgeschlossen werden, auch wenn er nicht zahlt.
Das Gießener Verwaltungsgericht begründete seinen Beschlusss mit ernsten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des hessischen Studienbeitragsgesetzes. Die Richter erklärten, die Landesverfassung (siehe Kasten)erlaube die Erhebung von "Schulgeld" nur bei wirtschaftlich leistungsfähigen Schülern oder Studenten. Eine Unterscheidung nach wirtschaftlich zahlungsfähigen und nicht zahlungsfähigen Studenten sehe das Gesetz aber nicht vor.
Die Uni Gießen kündigte an, vergleichbare Fälle bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde nicht zu verfolgen. Auch allen Anträgen auf Aussetzung der Zahlung, die von der Hochschule bisher abgelehnt wurden, soll bis zu einer Entscheidung der Obergerichte stattgegeben werden.
Die Uni wies darauf hin, dass gegen das Gesetz derzeit auch eine Verfassungsklage vor dem hessischen Staatsgerichtshof anhängig ist. Die beiden Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen haben sie eingereicht. Zudem legten der DGB, Studenten und ein Bündnis für soziale Gerechtigkeit eine Volksklage vor. Vor Frühjahr 2008 ist jedoch keine Entscheidung zu erwarten.
kat/dpa/AP
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