Von Jochen Leffers
Im politischen und juristischen Tauziehen um die Studiengebühren in Hessen haben die Gegner einen weiteren Erfolg errungen. Das Verwaltungsgericht Gießen hat angeordnet, die Universität Marburg müsse einer Studentin den für das Wintersemester gezahlten "Studienbeitrag" von 500 Euro zurückerstatten (Aktenzeichen 3 G 2509/07).
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Im Land Hessen ist die Rechtslage besonders verworren, weil die Verfassung in Artikel 59 den Unterricht an Hochschulen für unentgeltlich erklärt (siehe Kasten). Einen solchen Passus gibt in keiner anderen Landesverfassung. Ob Studiengebühren trotzdem eingeführt werden können, ist seit Jahren heftig umstritten. Die CDU-Mehrheit im Parlament hatte trotzdem beschlossen, zum laufenden Wintersemester erstmals 500 Euro zu kassieren.
Verfassungsrichter entscheiden erst im Frühjahr
Eine Marburger Studentin der Erziehungswissenschaften erhielt Anfang Juli ihren Gebührenbescheid und legte umgehend Widerspruch ein. Als der von der Universität abgewiesen wurde, ging sie vor Gericht - erfolgreich, wie schon Anfang November ein Gießener Medizinstudent, der die 500 Euro nicht überwiesen hatte und das nach dem Eilbeschluss des Gießener Gerichts auch nicht nachholen muss.
Das Verwaltungsgericht bleibt also seiner Linie treu und begründete die verfassungsrechtlichen Zweifel im Verfahren gegen die Marburger Universität erneut ausführlich. Der weitere Gang der Dinge ist recht kompliziert: Auch die Gießener Universität will den Eilbeschluss anfechten, kündigte aber daneben an, bis zur endgültigen Entscheidung allen Anträgen auf Aussetzung der Zahlung stattzugeben. Mit den beiden Beschwerden der Unis Gießen und Marburg muss sich alsbald der Verwaltungsgerichtshof beschäftigen. Aber auch dabei geht es nur um das Eilverfahren - nicht um das Hauptsacheverfahren, das in erster Instanz weiter beim Verwaltungsgericht liegt.
Dass die Gießener Richter in den nächsten Wochen in der Hauptsache entscheidet, ist indes höchst unwahrscheinlich. Denn beim Staatsgerichtshof, der in Hessen über verfassungsrechtliche Streitfragen entscheidet, lagern ja bereits zwei Klagen: eine der Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen, obendrein eine Volksklage, für die Studenten und Gewerkschaften fast 80.000 Unterschriften gesammelt hatten. Befassen wird sich der Staatsgerichtshof damit erst im nächsten Frühjahr.
Bis dahin hängt die Partie - alle warten auf ein klares Wort der Landesverfassungsrichter. Einstweilen können Studenten die Gebühren zurückverlangen, im Eilverfahren jedenfalls in Marburg und Gießen mit guten Chancen, denn für beide Uni-Städte ist das gleiche Verwaltungsgericht zuständig. Voraussetzung ist aber, dass sie "rechtzeitig Widerspruch gegen den Gebührenbescheid ihrer Universität eingelegt haben", erläutert Gerichtssprecherin Sabine Dörr. Denn sonst werde der Bescheid bestandskräftig.
Land nimmt Unis das finanzielle Risiko ab
Zornige Studentenvertreter hatten wiederholt gefordert, die Landesregierung müsse die Einziehung der Studiengebühren bis zu einer Entscheidung des Staatsgerichtshofes aussetzen. Wissenschaftsminister Udo Corts (nur echt mit dem Fanclub sieht dazu aber keinen Anlass - und auch keine Möglichkeit. "Die Studienbeiträge wurden vom Parlament beschlossen und sind damit geltende Rechtslage", sagte Ulrich Adolphs, Sprecher des Ministeriums, SPIEGEL ONLINE, "wir gehen unverändert davon aus, dass das Gesetz verfassungsgemäß ist." Der Eilbeschluss gegen die Uni Marburg sei "keine Überraschung"; entschieden habe ja der gleiche Senat wie zuvor im Verfahren gegen die Uni Gießen.
Adolphs wies darauf hin, dass den Hochschulen "selbst dann kein Nachteil droht, falls der Staatsgerichtshof überraschend gegen das Land entscheidet". Die Regierung habe den Hochschulen bereits zugesichert, dass sie trotzdem das bereits in den Etats verplante Geld ausgeben dürften. Dabei gehe es in Hessen um Gebühreneinnahmen von rund 120 Millionen Euro pro Jahr.
Dreh- und Angelpunkt für die verfassungsrechtliche Prüfung ist nach Auffassung des Ministeriums die wirtschaftliche Lage der Studierenden, die durch die hessischen Darlehensregelungen gesichert sei. Die Gießener Richter schätzen das im ausführlich begründeten Eilbeschluss allerdings anders ein. Sie haben mehrfach kritisiert, das hessische Gesetz unterscheide die Studenten nicht nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Und sie kommen - passagenweise deutlich formuliert - zu dem Schluss, das Land sei auch durch die Kreditmodelle keineswegs aus dem Schneider.
Aus ihrer Sicht ist das Studienbeitragsgesetz eine rechtlich höchst fragile Konstruktion. Und mit dieser Einschätzung sind sie nicht allein: Auch Ute Sacksofsky, Landesanwältin beim Staatsgerichtshof, hatte ihre Bedenken in einer 33-seitigen Stellungnahme bereits im August deutlich gemacht.
Mit Material von dpa und AP
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