Ministerpräsident Roland Koch (CDU) spricht über Jugendkriminalität, seine SPD-Kontrahentin Andrea Ypsilanti über den Mindestlohn - das sind die Hauptthemen des hessischen Landtagswahlkampfes. Um Studiengebühren geht es nur am Rande, zumal das Gerichtsverfahren über ihre Zulässigkeit erst am 13. Februar beginnt. Diesen Verhandlungstermin hat der Hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden heute mitgeteilt.
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Beide Verfahren sollen zusammen verhandelt werden. Geplant ist mindestens ein Tag, vielleicht zieht sich die mündliche Verhandlung auch über zwei Tage. Ein Urteil wird erst für Mitte des Jahres erwartet. SPD und Grüne haben für den Fall eines Wahlsiegs am 27. Januar bereits angekündigt, die Studiengebühren wieder abzuschaffen. Die Koch-Regierung dagegen will daran unbedingt festhalten.
Gegen die Campus-Maut gab es in Hessen immer wieder wütende Proteste und Gerichtsverfahren. Mitte November verpflichtete das Verwaltungsgericht Gießen die Uni Marburg in einem Eilverfahren zur Rückerstattung der Studiengebühren.
Als Grund nannte das Gericht erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Gebühren. Artikel 59 der Landesverfassung erlaube "Schulgeld" nur dann, "wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet". Das Studienbeitragsgesetz lege die Gebühren im Widerspruch dazu aber grundsätzlich allen Studierenden auf, argumentierte die Kammer. Die Universität kündigte Beschwerde gegen den Beschluss an.
Einen Passus zur "Unterrichtsgeldfreiheit" wie in Hessen (siehe Kasten unten) gibt es in keiner anderen Landesverfassung. Darum ist die Rechtslage besonders verworren. Die Gebührengegner sehen in Artikel 59 einen eindeutigen Ausschluss allgemeiner Studiengebühren, die Befürworter halten die Campusmaut dennoch für zulässig.
kat/dpa
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