Von Christian Werner und Jochen Leffers
Vor der Verhandlung war Andreas Weidner, 23, ziemlich aufgeregt: "Als Werkstoffwissenschaftler sieht man ja Gerichtssäle selten von innen." Am Ende konnte der Ilmenauer Student einen Erfolg feiern. Thüringer Hochschulen dürfen Studenten nicht exmatrikulieren, wenn sie den Verwaltungskostenbeitrag boykottieren, urteilte das Verwaltungsgericht in Weimar am Donnerstag. Das Hochschulgesetz des Landes biete dafür keine rechtliche Grundlage.
Andreas Weidner studiert im achten Semester in Ilmenau und ist auch Referent für Soziales und Umwelt des Studentenrates. Er hatte sich im Wintersemester 2007 zum Studium zurückgemeldet, aber ohne den zusätzlich zum regulären Semesterbeitrag neu eingeführten "Verwaltungskostenbeitrag" von 50 Euro zu überweisen. Daraufhin schloss die Ilmenauer Universität ihn aus, Weidner klagte dagegen.
Bereits im Februar erklärte das Weimarer Verwaltungsgericht per Eilentscheidung, Andreas Weidner bleibe immatrikuliert, bis ein abschließendes Urteil ergangen sei. Das liegt nun vor - und die Begründung ist eine glatte Ohrfeige für den Gesetzgeber. Denn laut Gericht sind im Gesetz die möglichen Gründe für eine Exmatrikulation abschließend aufgeführt. Die Verweigerung der Verwaltungsgebühren komme darin aber nicht vor.
Watschentag fürs Kultusministerium
Nach Auffassung der Richter greift die Exmatrikulation in das Grundrecht der Berufsfreiheit ein, das im Grundgesetz durch Artikel 12 garantiert ist. Es bedürfe einer förmlichen gesetzlichen Grundlage, die jedoch in Thüringen fehle. Und der Hochschule sei es auch nicht erlaubt, in ihrer Immatrikulationsordnung einen eigenständigen Exmatrikulationsgrund wegen der Nichtzahlung des Verwaltungskostenbeitrags zu schaffen.
In der Urteilsbegründung heißt es deutlich, andere Bundesländer mit vergleichbaren Verwaltungskostenbeiträgen hätten zugleich den Katalog des Exmatrikulationsgründe in ihren Gesetzen erweitert. Thüringen habe das offensichtlich versäumt (Aktenzeichen 2 K 1663/07). Berufung ist allerdings möglich, das Urteil also noch nicht rechtskräftig.
Der Studentenrat wiederum denkt bereits an eine weitere Klage - diesmal nicht wegen der Rechtsgrundlage, sondern gegen die Beiträge insgesamt.
Weidner hatte eine Weile gebraucht, bis er sich zu der Klage durchrang. Studentenvertreter hätten Mitarbeiter des Kultusministeriums bei mehreren Treffen auf die Lücke im Gesetz hingeweisen, erzählt Weidner - "sie wollten uns aber nicht zuhören". Den Ausschlag habe ein Gespräch mit Minister Jens Goebel gegeben, der gesagt habe: "Dann klagen Sie doch."
Uni hat Verständnis für Boykotteure
Nach Gesprächen mit Freunden und seinen Eltern nahm Andreas Weidner den Minister beim Wort - zumal ihm das persönliche Risiko überschaubar schien: Auch bei einer Niederlage vor Gericht wäre er nicht endgültig von der Uni geflogen, sondern hätte sich im gleichen Studiengang erneut einschreiben können. Nur die in der Klagezeit abgelegten Prüfungen wären ungültig gewesen.
Die Leitung der TU Ilmenau betonte in einer Stellungnahme zum Urteil, dass sie zum künftigen Umgang mit Boykotteuren Einvernehmen mit den Studenten anstrebe. "Wir haben ein gemeinsames Interesse an einer eindeutigen Lösung", sagte Rektor Peter Scharff, "TU-Leitung und Studierende lassen sich da nicht auseinander dividieren."
Die Panne könnte für das Land teuer werden. Der "Verwaltungskostenbeitrag" soll laut Gesetz Leistungen "außerhalb der fachlichen Betreuung" finanzieren, etwa Immatrikulation, Beurlaubung, Hochschulzulassung oder die allgemeine Studienberatung. Die Einnahmen in Höhe von derzeit jährlich rund fünf Millionen Euro teilen sich Hochschulen und das Land.
Andreas Weidner spricht von "Schlamperei"
Studentenvertreter, Organisationen und Parteien kritisierten die Gebühr als Einführung von Studiengebühren durch die Hintertür. Ein Boykott der Gebühren scheiterte allerdings an der zu geringen Beteiligung der Studenten. Dafür hatten die Boykotteure jetzt vor Gericht Erfolg. Andreas Weidner wurde bei seiner Klage vom Studentenrat sowie von der Bildungsgewerkschaft GEW unterstützt, die die Anwaltskosten übernahm.
Nach Angaben von Sven Haak, Rechtsanwalt des Klägers, zahlten allein in Ilmenau von insgesamt 6500 Ilmenauer Studenten 1011 den Verwaltungskostenbeitrag nur unter Vorbehalt. Sie haben nun gute Chancen, ihr Geld zurückzubekommen - ebenso wie Kommilitonen in anderen Thüringer Hochschulstädten.
Kläger Andreas Weidner forderte das Land auf, die Kosten des Gerichtsverfahrens zu übernehmen. "Wir fänden es schade, wenn nun die Universität darauf sitzen bleibt", sagte er im Namen des Studentenrates, "schließlich wurde deutlich, dass die Gesetzgebung beim Hochschulgesetz gepfuscht hat. Deshalb sollte auch das Kultusministerium die Rechnung für die eigene Schlamperei übernehmen."
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Das ist mir natürlich bewusst, nur ist die Problematik die gleiche wie ich finde. Oder es deutet jedenfalls auf die Problematik hin: In Deutschland werden nun noch mehr Menschen am Studium gehindert, an den öffentlichen. Das [...] mehr...
Witten-Herdecke ist eine Privat-Uni. Es ist ihr gutes Recht so viel Geld für ihr Studium zu verlangen, wie der Markt hergibt. Allerdings muss sie auch die Perspektive dazu hergeben. Hat ein Absolvent viel bessere Aussichten mit [...] mehr...
Dieses Modell ist doch schon lange in der Praxis angewandt: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wissen_und_bildung/aktuell/?em_cnt=1301512 UNd es ist fehlgeschlagen. Jetzt sollen die öffentlichen Universitäten und [...] mehr...
Falsch - es gibt mehrere Kredite zur Finanzierung des Studiums - habe selbst einen in Anspruch genommen (KfW). Die gab es tlw auch schon vor Einführung der Studiengebühren. Die Kredite, die nur zur Finanzierung der [...] mehr...
Die in Deutschland angebotenen Darlehen dienen der Finanzierung der Studiengebühren, nicht des Studiums. mehr...
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