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11.06.2008
 

Campusmaut

Verfassungsrichter erklären Studiengebühren in Hessen für zulässig

Von Jochen Leffers

Hessens Staatsgerichtshof hat keine rechtlichen Einwände gegen Studiengebühren. Nach Auffassung der Richter verstößt das von der CDU eingeführte Gesetz nicht gegen die Landesverfassung. Für die Entscheidung gab es eine knappe Mehrheit.

Anti-Gebühren-Demo (am Dienstag in Frankfurt): Kein Erfolg beim Staatsgerichtshof
DPA

Anti-Gebühren-Demo (am Dienstag in Frankfurt): Kein Erfolg beim Staatsgerichtshof

Die hessischen Studiengebühren von 500 Euro pro Semester sind mit der Landesverfassung vereinbar. Das entschied der hessische Staatsgerichtshof in einem am Mittwochmorgen verkündeten Urteil. Die Entscheidung fiel denkbar knapp mit sechs zu fünf Richterstimmen aus.

Verfassungsrichterin Karin Wolski erklärte in der Urteilsbegründung, die Vorgaben in Artikel 59 der Landesverfassung zur "Unterrichtsgeldfreiheit" hinderten den Gesetzgeber nicht, allgemeine Studiengebühren einzuführen. Der fragliche Artikel beinhalte keine Garantie eines gebührenfreien Studiums.

Wichtig sei allerdings, dass durch die Erhebung von Gebühren niemand vom Studium ausgeschlossen werde. Dieser Vorgabe der Verfassung habe der Gesetzgeber mit der Einführung eines Darlehensanspruchs für alle Studenten Rechnung getragen, sagte Wolski. Die Darlehen seien ohne Bonitätsprüfung und für Bafög-Empfänger zinsfrei eingeräumt worden - das führe zu einer sozialen Abfederung, durch die auch wirtschaftlich schlechter gestellte Personen ein Studium aufnehmen könnten.

Gegen das von der CDU-Landesregierung eingeführte Studiengebührengesetz hatte es eine Volksklage sowie eine gemeinsame Normenkontrollklage der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen gegeben. Die Abschaffung der Studiengebühren auf politischem Wege war letzte Woche vorerst gescheitert, weil ein mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken im Landtag verabschiedetes Gesetz einen Formfehler aufweist. Das Gesetz soll nun am 17. Juni in einer Sondersitzung des Parlaments endgültig beschlossen werden.

Kritiker wie Befürworter hatten die höchstrichterliche Entscheidung mit großer Spannung erwartet, weil es um die Campusmaut schon seit Jahren Streit gibt. Denn in Hessen ist die Situation nicht nur politisch heikel, sondern auch rechtlich besonders verzwickt: Anders als in allen anderen Bundesländern ist in der Landesverfassung ein prinzipieller Verzicht auf Gebühren für Studenten und Schüler vorgesehen - jedenfalls nach Interpretation der Gebührengegner, die sich auf einen Passus der Landesverfassung berufen, nämlich auf den mit "Unterrichtsgeldfreiheit" überschriebenen Artikel 59. Dennoch hatte die absolute CDU-Mehrheit im Landtag im Oktober 2006 Gebühren von 500 Euro pro Semester beschlossen und die Entscheidung immer wieder mit der Unterfinanzierung der Hochschulen begründet.

Spektakel und Farce im Landtag

Bereits Anfang 2007 hatten SPD und Grüne deshalb eine gemeinsame Klage beim Staatsgerichtshof eingereicht. Für eine weitere Klage sammelten Studenten und Gewerkschaften fast 80.000 Unterschriften; nötig sind für eine Volksklage lediglich 43.000 Unterschriften. Besonders pikant: Ausgerechnet Roland Kochs Vater hatte sich vor 60 Jahren erfolgreich gegen Studiengebühren gewehrt. Karl-Heinz Koch setzte damals die Abschaffung der "Vorlesungsgebühren" durch und berief sich ebenfalls auf Artikel 59 der Landesverfassung.

ARTIKEL 59 DER HESSISCHEN VERFASSUNG

Der "Unterrichtsgeldfreiheit" überschriebene Artikel 59 hat folgenden Wortlaut: "(1) In allen öffentlichen Grund- , Mittel- , höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muss vorsehen, dass für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, dass ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet. (2) Der Zugang zu den Mittel- , höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen."
Seit dem Wintersemester 2007/2008 werden rund 150.000 hessische Studenten zur Kasse gebeten. Mit der Volksklage kämpften Studentenvertreter auch für eine Rückzahlung der Gebühren im Umfang von rund 90 Millionen Euro. Noch am Dienstagnachmittag, kurz vor dem Urteil des Staatsgerichtshofes, bildeten mehrere hundert Studenten in Frankfurt zwei Demonstrationszüge, die von der Universität und von der Fachhochschule aus in Richtung Innenstadt zogen. Sie protestierten gegen Studiengebühren und warfen insbesondere dem geschäftsführenden Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) undemokratisches Handeln vor.

Denn letzte Woche war es zum Eklat im Wiesbadener Landtag gekommen. Zunächst hatte am Dienstag die linke Mehrheit aus SPD, Grünen und Linkspartei ihren Gesetzentwurf zur Abschaffung der Studiengebühren durchgesetzt und das mit Triumphgesten gefeiert; so durchschnitten jubelnde Abgeordnete von SPD und Grünen demonstrativ Kopien von 500-Euro-Scheinen.

Tricksen, tarnen, täuschen

Es machte den Anschein, als habe die geschäftsführende Landesregierung unter Roland Koch den Widerstand angesichts der Mehrheitsverhältnisse aufgegeben. CDU und FDP verzichteten darauf, eine dritte Lesung des Gesetzes zu erzwingen, die am Donnerstag noch vor der Sommerpause hätte stattfinden können. SPD und Grüne bedankten sich sogar bei der geschäftsführenden Wissenschaftsministerin Silke Lautenschläger (CDU) für die gute Zusammenarbeit, weil das Ministerium Änderungsvorschläge in einem fast 40-seitigen Papier unterbreitet hatte.

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Am Donnerstag indes ließ Roland Koch die Bombe platzen: Er verweigerte seine Unterschrift unter das Gesetz und verwies auf einen Formfehler. Wie sich bald herausstellte, hatten SPD und Grüne ausgerechnet den wichtigsten Satz im Gesetzentwurf vergessen. Kuriose Folge: Die Darlehensregelung ist mit der Verabschiedung des Gesetzes abgeschafft - aber das Ende der Studiengebühren wurde nicht wirksam. Offenbar hatte niemand den genauen Wortlaut noch einmal überprüft. Hessens Grünen-Chef Tarek Al-Wazir räumte ein, beim Kopieren von Textpassagen in ein pdf-Dokument sei die Passage verschwunden.

Eine glatte Blamage für SPD und Grüne - der Machttaktiker Roland Koch kostete das weidlich aus und ging auf Konfrontationskurs. Weil er vom Formfehler vor der Verabschiedung des Gesetzes wusste, nannten Al-Wazir und SPD-Chefin Andrea Ypsilanti ihn "Trickser und Täuscher" und bezichtigten ihn einer "vorsätzlichen Täuschung", die ein "schweres Defizit im Demokratieverständnis" offenbare. Koch konterte, die Regierung sei "nicht das Kindermädchen der Mehrheitsfraktionen".

Keine Entwarnung für die Studenten

Nach dem unwürdigen Spektakel im Landtag, das neue Gründe für Politikerverdrossenheit lieferte, beschloss der Ältestenrat zügig, eine Sondersitzung der Abgeordneten am 17. Juni einzuberufen. Bis dahin wollen SPD und Grüne die formalen Fehler reparieren und dann abermals eine Abschaffung der Studiengebühren erzwingen.

Andernfalls würde der Landtag erst Ende August nach der Sommerpause wieder zusammenkommen - und dass dann die Abschaffung der Campusmaut noch zum Wintersemester wirksam werden könnte, ist unwahrscheinlich. Also müssten die Studenten noch mindestens ein Semester länger zahlen.

Die knappe Entscheidung des Staatsgerichtshofes schafft nun rechtliche Sicherheit - aber keine politische Klarheit. Nur wenn die Verfassungsrichter die Erhebung von Studiengebühren generell für unzulässig erklärt hätten, wäre die Streitfrage endgültig vom Tisch. So können zwar SPD, Grüne und Linkspartei am 17. Juni die Abschaffung der Campusmaut beschließen. Aber am Ende kommt alles darauf an, in welcher Konstellation in Hessen künftig regiert wird: Linksbündnis, Jamaika, Große Koalition - oder Neuwahlen? Die Studenten werden es im Geldbeutel spüren.

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