Von Frank van Bebber
Mürrisch schaute Klaus Lange, Präsident des hessischen Staatsgerichtshofes, in ein Meer von Kameras. Dann erhob er sich und sprach den entscheidenden Satz: "Das Gesetz ist mit der Verfassung des Landes Hessen vereinbar."
Der Grund für seine verkniffene Miene: Lange gehört zur Minderheit jener fünf Richter, die Studiengebühren in Hessen für verfassungswidrig halten und in ihrem Sondervotum die Mehrheit recht unverhohlen als Verfassungsbrecher abstempeln. Doch auch die knappste Mehrheit zählt bei Gericht. Es gebe eben keine Garantie der Unentgeltlichkeit des Studiums, sagte Karin Wolski, die im Namen der sechs siegreichen Richter 50 Minuten bis zur Heiserkeit sprach. Sie verwies vor allem auf den Darlehensanspruch, der armen Abiturienten ein Studium ermögliche.
Protest vor Staatsgerichtshof (am Mittwoch): Frieden bringt das Urteil nicht
Ein knapper Punktsieg für den geschäftsführenden Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU), der seit Oktober 500 Euro pro Semester kassieren lässt. Eine Niederlage für SPD, Grüne sowie über 70.000 klagende Bürger, die sich auf den in Deutschland einmaligen Artikel 59 der Landesverfassung berufen hatten. Demnach hat Unterricht an Schulen und Hochschulen in Hessen unentgeltlich zu sein; zulässig ist Schulgeld nur, wenn es die wirtschaftliche Lage des Schülers oder seiner Eltern gestattet.
Deutlicher Rüffel von Minderheit der Richter
Für die Mehrheit der Richter aber muss die wirtschaftliche Lage gar nicht individuell geprüft werden. Ein Darlehen reiche, um dem Tüchtigen freie Bahn zu geben. Ein wirtschaftlich rational handelnder Student lasse sich von Schulden nicht abschrecken, sagte Karin Wolski und erntete empört-verwundertes Grummeln unter den Studenten im Saal.
Die Richterin dozierte ungerührt weiter, Studenten hätten ohnehin eine deutlich "höhere Einkommenserwartung". Hessens DGB-Vorsitzender Stefan Körzell keilte später zurück, die Richter könnten wegen ihrer eigenen Herkunft offenbar nicht nachvollziehen, wie ein Studium normale Arbeitnehmerhaushalte belaste.
Als Präsident Lange das von ihm mitverfasste Minderheitsvotum vortragen durfte, klang das nicht weniger harsch: Die siegreichen Kollegen hätten Wortlaut und Sinn der Verfassung ins Gegenteil verkehrt. Sei dort von einem unentgeltlichen Studium die Rede, "bedeutet das: Es kostet nichts - und nicht, du kannst es später bezahlen." Schulden machten niemand wirtschaftlich leistungsfähig, rüffelte Lange. Dem Gesetzgeber gab er auf den Weg, er hätte ja die Verfassung ändern können. Wer aber fürchte, dafür keine Mehrheit zu haben, müsse sich an sie halten. Anschließend musste Lange sich den Beifall des Publikums verbitten.
Nach der Entscheidung war rasch klar: Eines hat sie sicher nicht geschaffen - Rechtsfrieden. Das gespaltene Urteil wird die Stimmung weiter anheizen. Vergangene Woche hatte die rot-rot-grüne Mehrheit im Landtag den Richtern die Schau stehlen wollen, bei ihrem Spruch sollten die Studiengebühren längst Geschichte sein. Doch Roland Koch schickte den Staatsgerichtshof mit einem Griff in die Polit-Trickkiste zurück ins Rampenlicht.
SPD und Linke halten an Abschaffung fest
Koch sah vor einer Woche wortlos zu, wie die Landtagsmehrheit das Gebühren-Aus in ein Gesetz schrieb, in dem just der wichtigste Satz fehlte. Als er das Gesetz nicht unterschrieb, wurde aus dem bereits zur Fußnote degradierten Urteil wieder ein wichtiger Akt im jahrelangen Schauspiel um die Campusmaut.
Dabei war die Entscheidung im Ergebnis kaum überraschend. Die höchsten hessischen Richter werden vom Landtag gewählt, ihre Zusammensetzung spiegelt die konservative Mehrheit der letzten Jahre wieder. Immerhin beleuchten ihre Urteilsgründe die Kernfragen - was zählt am Ende: der cool kalkulierende Student, den die Mehrheit vor sich sah? Oder der Abschreckungseffekt von Schulden auf Arme, den die Richter-Minderheit hervorhob?
Die nächste Landtagsschlacht ist schon angesetzt: Bei einer Sondersitzung am 17. Juni wollen SPD, Grüne und Linkspartei ihr Gesetz in korrekter Fassung beschließen, damit Hessens Hochschulen ab dem Wintersemester wieder auf Gebühren verzichten, auch bei Langzeitstudenten und Zweitstudien. Trotz des verpatzten ersten Anlaufs und der Niederlage vor Gericht wäre es ein Triumph der Gebührengegner - und Hessen das erste Bundesland, das Studiengebühren wieder abschafft.
Nirgendwo in Deutschland hatte man darum so gestritten wie in Hessen. Erst Anfang Mai wurden drei Marburger Studenten wegen einer Autobahnblockade 2006 zu Geldstrafen verurteilt. Nach Kochs verweigerter Unterschrift protestierten Studenten vor dem Landtag, zogen in Kassel gegen "verkochte Arroganz" durch die Stadt.
Auch am Mittwochabend versammelten sich in Frankfurt nach Angaben der Polizei etwa 800 Demonstranten zu Protesten, die Veranstalter sprachen von mehr als 1000 Teilnehmern. Ein Polizeisprecher berichtete von Stein- und Flaschenwürfen aus der Menge, Augenzeugen beobachteten den Einsatz von Schlagstöcken. Der Unmut der Studenten sei groß, sagte die AstA- Vorsitzende der Frankfurter Universität, Anja Engelhorn. Die knappe Mehrheit von sechs von elf Richtern zeige, dass es "ein politisches und kein juristisches Urteil" sei.
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Wenn im Gegenzug die Progression bei der Einkommensteuer abgeschafft wird, ließe sich sicher darüber reden. Wenn die Einkommensteuer auf eine Pro-Kopf-Basis umgestellt würde, dann würde ich das sogar aktiv unterstützen. Das [...] mehr...
Die beste Lösung wäre es, wenn alle, die Studiengebühren fordern und früher "umsonst" studieren durften, nun nachträglich und verzinst Gebühren für ihr eigenes Studium nachahlen müssten. Das würde den Bildungsetat [...] mehr...
Mein Vater musste für meinen Schulbesuch noch Schulgeld zahlen. Vor 60 Jahren war es klar, dass ich anschließend auch Studiengebühren zahlen musste. Eine Vorstellung von der Höhe erhält man daraus, dass die Studiengebühren [...] mehr...
Das ist immer mit Vorsicht zu genießen. Ankündigungen von Bafög-Beträgen gehen oft mit der Streichung von Zulagen-Posten und Einengung des Bezieherkreises einher. Dann ist da noch der große Kreis der Studenten, wo die Eltern [...] mehr...
Um das zu vermeiden, werden die Bafög-Beträge ja angehoben. Wieso können Kinder des Prekariats kostenfrei einen Kindergarten besuchen? Dort wird doch Auswahl getroffen!! mehr...
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