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11.06.2008
 

Campusmaut-Urteil

6:5 für Hessens Studiengebühren

Von Frank van Bebber

2. Teil: Student als König Kunde?

Hat sich der Pulverdampf erst verzogen, könnte der Blick frei werden für zuletzt kaum beachtete hochschulpolitische Folgen - und die könnten drastisch ausfallen. Die Wirkungen der Gebühren sind in Hessen und anderswo umstritten:

  • Der Student werde König Kunde, lautet das Mantra der Gebührenfans. Hessens Wissenschaftsministerin Silke Lautenschläger (CDU) glaubt daran: "Die Lehre ist in den Mittelpunkt gerückt." Stefan Hormuth, Vorsitzender der Vereinigung hessischer Uni-Präsidenten, widerspricht: "Das ist alles Quatsch. Unsere Studenten sind nicht unsere Kunden." Eine neue Macht der Studenten als reine "Konsumenten" ist nirgendwo erkennbar.

  • Die Lehre werde besser, so ein weiteres Versprechen. Die Hochschule Darmstadt etwa hat aus Gebühreneinnahmen über 1300 Stunden an 24 Lehrbeauftragte vergeben, die Frankfurter Uni schuf 83 Stellen für die Lehre. Ebenso ließ aber die Uni Gießen das Parkett ihres Musiksaales erneuern und gab Geld für Garderobenspinde aus. Kläger Mike Jost, 25, zeigte noch im Gerichtssaal per Handy aufgenommene Bilder überfüllter Hörsäle. Aufschrecken dürfte da ein Satz aus dem Urteil: Laut Gebühren- und Abgabenrechts hätten zahlende Studenten keinen Anspruch, "unmittelbar von den Abgaben zu profitieren" - der Gesetzgeber sei frei, sie etwa in Ausfallbürgschaften für Studienkredite zu stecken.

  • Niemand dürfe durch Gebühren abgeschreckt werden, heißt eine Bedingung auch der Gebührenfreunde. Hier verweist die linke Mehrheit in Hessen auf einen Bericht aus Baden-Württemberg: Demnach sank die Quote studierender Abiturienten aus Nicht-Akademiker-Familien zwischen 2004 und 2006 von 62 auf 50 Prozent, während sie bei Kindern von Akademikern stabil um 75 Prozent lag - laut Bericht ein Hinweis auf soziale Selektion, "die durch die unmittelbar bevorstehende Einführung von Studiengebühren verstärkt worden ist".

Die größte Gefahr droht jedoch nicht von verschleuderten Gebühren oder schlampigen Gesetzentwürfen, sondern vom verzwickten Kapazitätsrecht. Das folgt einem tückischen Prinzip: Weil das Grundgesetz in Artikel 12 freie Berufs- und Ausbildungswahl garantiert, muss eine Hochschule so vielen Studenten wie möglich die Chance dazu geben. Stellt sie mehr Professoren ein, verbessert sich nicht die Betreuung - sondern es müssen mehr Studenten zugelassen werden.

Den Mechanismus halten viele Rektoren und Politiker für überholt. Entwickelt wurde er vor Jahrzehnten vom Bundesverfassungsgericht. Wie Gerichte heute entschieden, weiß niemand. Klar ist: Die Regel ließe die Campusmaut absurd werden. Das Studentengeld würde nur die Massen-Universität subventionieren.

Gebührenländer wie Baden-Württemberg haben einfach mal festgeschrieben, mit Gebühren bezahlte Stellen seien nicht kapazitätsrelevant. Doch Gerhart von Graevenitz, Vorsitzender der Rektorenkonferenz Baden-Württembergs, ist skeptisch und warnt vor einem "Schuss in den Ofen", würden die Stellen doch kapazitätswirksam.

"Das wollen wir mal ausfechten"

Noch unsicherer wäre die Lage in Hessen, sollten die Studiengebühren am 17. Juni fallen. Zwar versprechen SPD, Grüne und Linke den Hochschulen vollen Ersatz aus dem Landesetat für die jährlich 92 Millionen - kapazitätsneutral, behaupten sie. Doch Regierung und manche Experten befürchten, dass Richter mit diesem Landesgeld bezahlte Stellen mitzählen. "Das wäre verheerend", sagt der Gießener Rektor Stefan Hormuth.

Die grüne Abgeordnete Sarah Sorge und ihr SPD-Kollege Michael Siebel bestreiten das Risiko nicht. Für sie aber wäre das die Chance, das überholte Kapazitätsrecht vor Gericht zu kippen. "Das wollen wir mal ausfechten", sagt Siebel. Sorge gibt sich kämpferisch: "So wie es derzeit rechtlich ist, kann es nicht bleiben." Ein Land müsse Freiraum zur politischen Gestaltung haben.

Mit dieser Stoßrichtung dürften selbst Bildungspolitiker aus der CDU sympathisieren. So hält auch Bundesbildungsministerin Annette Schavan eine Reform der Kapazitätsformel für nötig.

Doch in Hessen geht es zunächst um die Macht. Sollte sie nach möglichen Neuwahlen wieder in die Hände der Gebührenfans fallen, wäre das Urteil des Staatsgerichtshofes ein Freibrief für nunmehr verfassungskonforme Gebühren. Davon will sich die Grüne Sarah Sorge das zum Greifen nahe Gebühren-Aus im Landtag nicht mehr vermiesen lassen: "Das ist Demokratie, so ist das Leben."

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Die neuesten Beiträge:
04.12.2009 von hjm:

Wenn im Gegenzug die Progression bei der Einkommensteuer abgeschafft wird, ließe sich sicher darüber reden. Wenn die Einkommensteuer auf eine Pro-Kopf-Basis umgestellt würde, dann würde ich das sogar aktiv unterstützen. Das [...] mehr...

03.12.2009 von Stramonium:

Die beste Lösung wäre es, wenn alle, die Studiengebühren fordern und früher "umsonst" studieren durften, nun nachträglich und verzinst Gebühren für ihr eigenes Studium nachahlen müssten. Das würde den Bildungsetat [...] mehr...

23.11.2009 von fritzul: Studiengebühren einst und jetzt

Mein Vater musste für meinen Schulbesuch noch Schulgeld zahlen. Vor 60 Jahren war es klar, dass ich anschließend auch Studiengebühren zahlen musste. Eine Vorstellung von der Höhe erhält man daraus, dass die Studiengebühren [...] mehr...

21.11.2009 von Rainer Daeschler:

Das ist immer mit Vorsicht zu genießen. Ankündigungen von Bafög-Beträgen gehen oft mit der Streichung von Zulagen-Posten und Einengung des Bezieherkreises einher. Dann ist da noch der große Kreis der Studenten, wo die Eltern [...] mehr...

21.11.2009 von namlob:

Um das zu vermeiden, werden die Bafög-Beträge ja angehoben. Wieso können Kinder des Prekariats kostenfrei einen Kindergarten besuchen? Dort wird doch Auswahl getroffen!! mehr...

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