Ein Professor aus Hildesheim muss 2000 Euro Strafe zahlen, weil er seinen Studenten dutzendweise Einsen gegeben hat, ohne sie ordentlich zu prüfen. Zu dieser Disziplinarmaßnahme entschloss sich die Hochschule für angewandte Wissenschaften und Kunst (HAWK) in Hildesheim am Freitag. Der "fachlich und persönlich sehr geschätzte" Kollege habe seine Vorlesungen nur unregelmäßig gehalten, seine Prüfungsverfahren seien undurchsichtig gewesen, sagte die Pressesprecherin der HAWK.
Undurchsichtig? In der Tat: Vor einem Jahr vergab der Professor an seine Prüflinge im Fach Restaurierung, Studienrichtung "Stein und Keramik", reihenweise die Note 1,0 - allerdings ohne sie offiziell zu prüfen und zwei Wochen vor dem letzten Prüftermin. Die Noten waren Studenten der bautechnischen Fachhochschule in ihrem Notenportal im Internet aufgefallen. Sie wendeten sich daraufhin an die Presse. So erfuhr auch die Hochschulleitung von dem Vorwurf, der Professor vergebe Kuschelnoten. Die angehenden Restauratoren, die zu gut bewertet worden waren, holten ihre Prüfungen wenig später nach, die Hochschule leitete ein Disziplinarverfahren gegen den Professor ein.
Fälle, in denen an Unis und Hochschulen gute Noten leichtfertig vergeben werden kommen hin und wieder an die Öffentlichkeit. Sie schaden meist dem Ansehen des Fachbereichs und mitunter auch der ganzen Hochschule.
Der gestrafte Professor unterrichtet und prüft weiter
Die häufige Abwesenheit des Professors und seine laxen Prüfungsmethoden, seien "keine Bagatellen", sagte der Kanzler der HAWK, Marc Hudy. Darum habe sich die Fachhochschule für eine "spürbare Geldstrafe" entschieden, so Hudy weiter in einem Gespräch mit der "Hildesheimer Allgemeinen Zeitung". Außerdem habe die Hochschule die Prüfungsabläufe verschärft, um Wiederholungsfälle auszuschließen.
Während der Vorfälle im Juli 2007 war der Professor teilweise von seiner Lehrtätigkeit freigestellt, so die Sprecherin der Hochschule. Neben der Geldstrafe von 2000 Euro drohen dem Hochschullehrer keine weiteren Konsequenzen. Er habe die Vorwürfe eingeräumt und könne weiter seiner Arbeit nachgehen - Lehren und Prüfen inklusive.
cht/dpa
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