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10.07.2008
 

Bundesverfassungsgericht

Quartett klagt gegen Studiengebühren

Von Jochen Leffers

Hessische Verfassungsrichter sagen Ja zur Campusmaut, die Studenten nicht. Beim Bundesverfassungsgericht haben jetzt drei Studenten und ein Dozent Klage eingereicht. Ihre Hoffnung: Karlsruhe soll ein finales Machtwort sprechen - und das Land die Gebühren erstatten.

Der Zank um die Studiengebühren in Hessen will kein Ende finden. Die gute Nachricht der vergangenen Tage für Studenten: Inzwischen ist die Campusmaut formell abgeschafft, ein neues Gesetz in Kraft. Die linke Mehrheit im Landtag hatte es gegen die geschäftsführende Landesregierung von Roland Koch (CDU) durchgesetzt, dem im zweiten Anlauf kein Kniff mehr einfiel, die Abschaffung weiter zu verzögern oder ganz zu verhindern.

Kläger Mike Josef: "Verfassung mit Füßen getreten"
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Kläger Mike Josef: "Verfassung mit Füßen getreten"

Für die Zukunft muss das allerdings noch nicht viel heißen. Ebenso wie die FDP hat die CDU in Hessen keinen Zweifel daran gelassen, dass sie das Inkasso lieber heute als morgen wieder starten würde. Und ob in den nächsten Monaten eine Regierungsbildung in Hessen gelingt oder es zu Neuwahlen kommt, steht immer noch in den Sternen. Für vier Kläger ist das Grund genug, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten: Sie haben am heutigen Donnerstag Klage in Karlsruhe eingereicht.

Das Quartett besteht aus drei Studenten und einem Dozenten:

  • Mike Josef, Politikstudent im achten Semester an der Universität Frankfurt
  • Franz Segbers, außerplanmäßiger Professor für Sozialethik an der Universität Marburg und Geschäftsführer des Bündnisses soziale Gerechtigkeit in Hessen. Er zählte zusammen mit Mike Josef zu den Vertrauensleuten der "Verfassungsklage von unten", die Studenten und Gewerkschafter mit über 70.000 Unterschriften beim Hessischen Staatsgerichtshof eingereicht hatten.
  • Julia Flechtner von der Landes-Asten-Konferenz, Theologiestudentin und Asta-Vorsitzende in Marburg
  • eine studierende Mutter aus Marburg

"Politische Urteile gehören auf den Prüfstand", verkündeten die vier Kläger am Donnerstag. Denn zuletzt hatten sie vor dem Staatsgerichtshof eine Schlappe erlitten: Am 11. Juni erklärten die höchsten hessischen Richter, die vom Landtag gewählt werden, die Studiengebühren für verfassungskonform - wenn auch mit hauchzarter Mehrheit von 6:5 Stimmen.

"Wir wollen vorbauen für die Zukunft"

Weil Hessens Landesverfassung "Schulgeld" eigentlich verbietet, ist die Entscheidung höchst umstritten. Und die fünf unterlegenen Richter setzten sich mit ihrem abweichenden Votum gleich an die Spitze der Kritiker: Ungewöhnlich deutlich erklärten sie die Richter-Mehrheit gleichsam zu Verfassungsbrechern. Unentgeltlich heiße, dass etwas nichts koste und nicht, dass es später bezahlt werden könne, heißt es in ihrer Begründung. "Wortlaut und Sinn der hessischen Verfassung wurden eindeutig mit Füßen getreten", zürnt auch Mike Josef.

Bei Studentenvertretern hat auch die Abschaffung der Studiengebühren den Zorn über die Niederlage beim Staatsgerichtshof nicht verrauchen lassen. Sie wollen die Richter zu einer Korrektur zwingen - und fechten die Campusmaut darum in Karlsruhe an. Nach Auffassung der Kläger haben die Studiengebühren von 500 Euro pro Semester die im Grundgesetz verankerten Grundrechte verletzt.

Unterstützt werden sie von hessischen Asten, vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren und vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Die Kläger berufen sich vor allem auf den Gleichheitsgrundsatz. Die Hauptargumente: Die Details einer Regelung zur Gebührenfreiheit für studentische Eltern benachteiligten Frauen; zudem müssten Darlehensnehmer mehr zahlen als Direktzahler. Die Regelungen für Ausfallfonds halten die Kläger ebenfalls für angreifbar.

Am Donnerstagmittag wurde die Klage abgeschickt. "Wir wollen vorbauen für die Zukunft", sagte Politikstudent Mike Josef SPIEGEL ONLINE, "bisher gibt es keinerlei Sicherheit, dass eine neue Landesregierung nicht in ein paar Monaten abermals Studiengebühren einführt."

Keine Verbindung zum Palmen-Mann

Zudem mussten ja die hessischen Studenten seit dem letzten Wintersemester bereits 1000 Euro zahlen - und im Erfolgsfall müsste das Land ihnen diesen Betrag zurück überweisen. Die Kläger wollen erreichen, dass die Bundesverfassungsrichter das hessische Gesetz im Lichte der Grundrechte prüft und mit Auflagen zur erneuten Entscheidung an den Staatsgerichtshof gibt.

Sehr aussichtsreich erscheint die Klage allerdings nicht. Bei den hessischen Verfassungsrichtern waren die Studenten, wenn auch knapp, abgeblitzt. Nun bleibt ihnen nur das Bundesverfassungsgericht, wo sie allerdings kaum mit dem hessischen Paragrafen zur Unterrichtsgeldfreiheit argumentieren können, sondern ihre Klage auf die Grundrechte stützen müssen. Und das Bundesverfassungsgericht hatte ja 2005 den Weg für Studiengebühren in den Ländern freigeräumt, als es das Gebührenverbot der damaligen Bundesregierung kippte. Prompt führten sieben Bundesländer, darunter Hessen, die Campusmaut ein.

Dies ist bereits die zweite Hessen-Klage in Karlsruhe. Die erste reichte Nikola Iordanov, 43, ein. Der umtriebige Verkäufer von Plastikpalmen ist allerdings von der Campusmaut nicht selbst betroffen: Er will zwar nach eigenen Angaben ab dem kommenden Wintersemester Wirtschaftsrecht in Frankfurt studieren, aber Studiengebühren sind dann nicht mehr fällig. Darum messen Rechtsexperten Iordanovs Klage kaum Chancen bei.

In den vergangenen Tagen kam es zu einer ungewöhnlichen Auseinandersetzung zwischen dem Karlsruher Gericht und Iordanovs Anwalt: Der Frankfurter Rechtsanwalt Adam Rosenberg hatte von scheinbaren Erfolgen seines Mandanten berichtet und ein Schreiben, in dem das Bundesverfassungsgerichts eine zusätzliche Stellungnahme verlangte, als versteckte Aufforderung gewertet, bereits gezahlte Gebühren zurückzufordern und notfalls einzuklagen. Dieser Auffassung hat das Gericht am Donnerstag aber ausdrücklich widersprochen: Es habe den Kläger lediglich gebeten, vor einer Verfassungsklage das Ausschöpfen des gewöhnlichen Rechtsweges durch die Instanzen zu prüfen, heißt es in einer Erklärung.

Das halten die neuen Kläger bei ihrem Vorstoß nicht für nötig und wollen die Abkürzung nach Karlsruhe ohne Instanzenweg nehmen. Für sie ist die Klage von Iordanov, der sich auch auf das Willkürverbot im Grundgesetz beruft, eine andere Baustelle: "Damit haben wir nichts zu tun", sagt Mike Josef.

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04.12.2009 von hjm:

Wenn im Gegenzug die Progression bei der Einkommensteuer abgeschafft wird, ließe sich sicher darüber reden. Wenn die Einkommensteuer auf eine Pro-Kopf-Basis umgestellt würde, dann würde ich das sogar aktiv unterstützen. Das [...] mehr...

03.12.2009 von Stramonium:

Die beste Lösung wäre es, wenn alle, die Studiengebühren fordern und früher "umsonst" studieren durften, nun nachträglich und verzinst Gebühren für ihr eigenes Studium nachahlen müssten. Das würde den Bildungsetat [...] mehr...

23.11.2009 von fritzul: Studiengebühren einst und jetzt

Mein Vater musste für meinen Schulbesuch noch Schulgeld zahlen. Vor 60 Jahren war es klar, dass ich anschließend auch Studiengebühren zahlen musste. Eine Vorstellung von der Höhe erhält man daraus, dass die Studiengebühren [...] mehr...

21.11.2009 von Rainer Daeschler:

Das ist immer mit Vorsicht zu genießen. Ankündigungen von Bafög-Beträgen gehen oft mit der Streichung von Zulagen-Posten und Einengung des Bezieherkreises einher. Dann ist da noch der große Kreis der Studenten, wo die Eltern [...] mehr...

21.11.2009 von namlob:

Um das zu vermeiden, werden die Bafög-Beträge ja angehoben. Wieso können Kinder des Prekariats kostenfrei einen Kindergarten besuchen? Dort wird doch Auswahl getroffen!! mehr...

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