• Drucken
  • Senden
  • Feedback
24.11.2008
 

Bafög-Ratgeber

Ran ans Geld von Vater Staat

Von Martin Wohlrabe und Christoph Titz

2. Teil: Vor dem Antrag: Wo kommt das Bafög her, wer kriegt es, wie stellt man das an?

Wer kann Bafög beantragen?

Bafög bekommen alle deutschen Studenten, deren Eltern ein Studium nicht finanzieren können. Studenten aus anderen EU-Staaten und den assoziierten Ländern Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben im Rahmen der Freizügigkeit in der EU gute Chancen auf Bafög. Ausländern von außerhalb der EU benötigen einen längerfristigen Aufenthaltstitel. Geregelt ist all das en détail in § 8 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Für alle gilt aber die gleiche Altersgrenze: Man darf bei Studienbeginn nicht älter als 30 Jahre alt sein.

Gibt es Bafög für alle Studiengänge?

Nur das Erststudium, der zweite Bildungsweg und ein sich anschließendes Studium werden gefördert. Auch ein Master-Studiengang ist förderungsfähig, wenn er auf einem Bachelor-Studium aufbaut. Will man die Fachrichtung wechseln, sollte man sich so früh wie möglich entscheiden - bis zum zweiten, spätestens nach dem dritten Semester. Vorsicht: Für den Wechsel muss es stets einen wichtigen und nachvollziehbaren Grund geben!

Wie viel Bafög bekommt der Student?

Die Summen sind völlig unterschiedlich. Der Höchstsatz liegt bei 643 Euro pro Monat. Weniger als zehn Euro werden nicht mehr ausgezahlt, aber nach der komplizierten Berechnung durch das Bafög-Amt sind auch zweistellige Mini-Fördersummen möglich.

Bafög-Antrag: Kampf mit den Formularen
Zur Großansicht
DDP

Bafög-Antrag: Kampf mit den Formularen

Entscheidend für die Höhe: das eigene Einkommen (siehe "Im Studium"), der Familienstand und die elterlichen Freibeträge für deren Einkünfte (ebenfalls "Im Studium").

Die Freibeträge richten sich auch nach der Zahl der Geschwister und der Prüfung, und ob diese sich ebenfalls gerade in einer potentiell förderungsfähigen Ausbildung befinden. Kindergeld wird dabei nicht angerechnet. Wichtig ist außerdem, ob man noch bei den Eltern wohnt - wenn nicht, bekommen Bafög-Berechtigte einen Mietzuschuss (72 Euro, sofern die Miete 146 Euro übersteigt).

Wegen all dieser Parameter kann der Antragsteller sich den Satz so gut wie gar nicht selbst ausrechnen. Die Bafög-Ämter beim Studentenwerk (oder im Saarland direkt an der Hochschule) machen das aber gern vorab und unverbindlich, sagt der Dachverband der Studentenwerke. Eine erstklassige Anlaufadresse im Internet ist www.bafoeg-rechner.de. Dort gibt es auch viele Tipps rund um das Bafög.

Wo und wann muss Bafög beantragt werden?

Der Antrag muss beim Studentenwerk der eigenen Hochschule gestellt werden - je früher, desto besser. Wichtig: "Gefördert werden kann ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, allerdings frühestens mit Beginn des Studiums", so Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes. Zunächst genügt dabei ein formloser Antrag per Brief, die Formulare können nachgereicht werden. Da die Bearbeitung Monate dauern kann, sollte man sich damit sputen.

Den Antrag gibt es beim Bundesbildungsministerium online. Schon vor dem ersten Ausdruck muss man sich das erste Mal entscheiden: Wo wollen Sie studieren - "in Bayern" oder "in den übrigen Bundesländern bzw. im Ausland"?

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik UniSPIEGEL
alles aus der Rubrik Studium

© SPIEGEL ONLINE 2008
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH




Social Networks

Entdecken Sie außerdem UniSPIEGEL auf...






TOP



TOP