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Bafög-Ratgeber Ran ans Geld von Vater Staat

4. Teil: ... und danach: Was passiert am Ende des Studiums?

Wie geht es nach dem Examen weiter?

Zur einen Hälfte ist das Bafög ein Zuschuss vom Staat, zur anderen Hälfte ein zinsloses Darlehen und muss zurückgezahlt werden.

Frohe Botschaft, wenn es um höhere Beträge geht: Die Darlehensschuld ist gedeckelt, maximal werden 10.000 Euro fällig. "Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer und dauert höchstens 20 Jahre", so Studentenwerk-Generalsekretär Meyer auf der Heyde. Die Raten betragen mindestens 105 Euro pro Monat. Besondere Motivation: Einen Teilerlass gibt es für ein besonders schnelles und erfolgreiches Studium.

Und was ist, wenn man später nur sehr wenig verdient?

Dann muss man gar nichts zurückzahlen. Das Einkommen darf allerdings nicht höher als 1040 Euro monatlich betragen. Ist man verheiratet, liegt die Grenze bei 1560 Euro, für jedes Kind darf man weitere 470 Euro monatlich haben. Ein Teilerlass ist auch für Kinderbetreuung möglich.

Zuständig ist stets das Bundesverwaltungsamt, das auch im Internet über die Rückzahlungsmodalitäten informiert. Ehemalige Bafög-Empfänger sind verpflichtet, dem Amt jede Adressänderung mitzuteilen. Muss eine neue Anschrift erst ermittelt werden, kostet das 25 Euro.

Kann man auch alles auf einmal zurückzahlen?

Auch das ist möglich. Dann gibt es sogar einen Rabatt. Die Höhe hängt von den Bafög-Schulden ab. Außerdem gibt es die Möglichkeit, erst einmal nach dem Studium Raten abzustottern und später das restliche Darlehen ganz zu bezahlen.

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