Von Christian Meyer
303 Plätze bietet der Hörsaal D im "Philosophenturm" der Uni Hamburg. Gut 400 Studenten haben sich zur "Einführung in die Psychologie" in den Saal gequetscht, zum Großteil Erstsemester. Sie hocken im Gang und auf dem Boden.
Sebastian Graetz, 21, hofft darauf, dass es so voll bleibt. Genauer: dass er selbst in diesem Hörsaal bleiben darf. Denn dem Erstsemester drohte die Zwangsexmatrikulation.
Sein Einschreibeverfahren war eine Achterbahnfahrt, bei der er nie wusste, wo sie enden würde: Graetz hatte sich für den Studiengang Psychologie beworben und wurde abgelehnt. Also klagte er sich ein und wurde schließlich zugelassen, ebenso wie 75 weitere Psychologie-Studenten.
Normalerweise wäre jetzt alles klar. Aber die Uni ging in die nächste Runde. Sie drohte: Wir klagen euch hier wieder raus.
Dass Studenten für einen Studienplatz vor Gericht ziehen, ist Alltag in Deutschland. Je attraktiver ein Fach, eine Uni oder eine Stadt, desto mehr Studenten wollen sich auf dem Rechtsweg in die vollen Hörsäle quetschen. Das Risiko: Klappt es nicht, bleibt der Student auf den Kosten sitzen - in der Regel mindestens 600 Euro.
Graetz hatte das von einer Bekannten erfahren. Der Trick: Man klagt, dass ein Fachbereich mehr Studenten aufnehmen kann, als er offiziell ausgeschrieben hat. Die Fakultät muss dann präzise ihre Kapazitäten auflisten - und ein Richter legt fest, ob und wie viele Studenten sie zusätzlich aufnehmen muss.
Geschacher um Personal und Räume
Solche Prozesse sind stets ein Geschacher um Personal, Räume und Sachmittel: Was wendet der Fachbereich für Lehre auf, was für Forschung? Das Hamburger Verwaltungsgericht kam zum Ergebnis, in den Psychologie-Hörsälen hätten deutlich mehr als die regulären 203 Studenten pro Jahr Platz.
So konnten sich Sebastian Graetz und die 75 anderen Bewerber für dieses Wintersemester einklagen. Das waren dreimal so viele wie sonst. Zu viele, entschied die Uni Hamburg - und drohte den Studenten mit Rausschmiss. Vizepräsident Holger Fischer schrieb den eingeklagten Studienanfängern per E-Mail, der Uni stünden "außer der Fortführung des Rechtsstreits keine anderen Mittel zur Lösung des Problems zur Verfügung".
Das Argument der Uni: Der Gerichtsbeschluss beruhe auf einer Zahlenpanne. Der Fachbereich habe irrtümlich Kapazitäten vermischt, die aus normalen Mitteln und aus Studiengebühren finanziert werden. "Studiengebühren dürfen hier allerdings nicht mit eingerechnet werden", sagt Uni-Sprecherin Viola Griehl. "Diese Mittel sind dafür da, die Studienbedingungen zusätzlich zu verbessern." Die Uni sagt also, sie habe dem Richter versehentlich falsche Zahlen geliefert.
Dirk Naumann zu Grünberg ist Anwalt, er vertritt Sebastian Graetz und andere Betroffene. "Von diesem Argument hat die Uni im gesamten Verfahren nichts vorgetragen", sagt er. Zahlenpanne oder korrekter Beschluss? "Das Gericht hat ganz klar die vorliegenden Kapazitäten der Uni festgestellt und sie verpflichtet, sie für die Lehre einzusetzen", so der Anwalt. Die Einwände der Hochschule bezeichnet er als "Ausrede eines schlechten Verlierers, die mit den Realitäten nichts zu tun hat".
Nach dem Einschreiben beginnt das Hickhack
Unstrittig ist: Die Studenten erhielten eine Zulassung - "vorläufig" und "unter Vorbehalt", wie Uni-Sprecherin Griehl betont. Die Hochschule kann aber die eingeklagten Studenten auch nach Studienbeginn wieder herausklagen, ein Nachteil des Eilverfahrens, über das Studenten sich normalerweise einklagen.
Das Wort "vorläufig" steht allerdings nicht im Zulassungsbescheid eines Klägers, der SPIEGEL ONLINE vorliegt. Die Studenten erhielten den Bescheid noch vor dem offiziellen Gerichtsbeschluss. "Das war eine endgültige, rechtssichere Zulassung ohne Vorbehalt", so der Anwalt.
Sebastian Graetz schrieb sich nach dem Bescheid ein: "Ich war total glücklich, dass es geklappt hat. Ich wollte dann auch endlich so schnell wie möglich anfangen."
Aber jetzt ging das Hickhack um die Studienplätze erst richtig los. "Wir waren mit dieser Anzahl Studierender der Auffassung, dass ein normaler Lehrbetrieb nicht bedient werden kann", sagt Uni-Sprecherin Griehl. "Deshalb haben wir geprüft, inwieweit wir gegen die Entscheidung des Gerichtes vorgehen sollten." Per Mail drohte die Uni den Studenten Anfang November, sie wieder herauszuklagen.
Dirk Naumann zu Grünberg vermutet dahinter Kalkül, nämlich die "volle Absicht, die Studenten mit drohenden Prozess- und Anwaltskosten abzuschrecken und die gerichtliche Entscheidung zu torpedieren". Die Uni bestreitet das: "Das ist absoluter Unsinn, die E-Mail und das Schreiben dienten einzig der Information der Studenten", heißt es dort.
Die Droh-Mail erzielte jedenfalls Wirkung. "Das war schon bitter", sagt Sebastian Graetz. "Du denkst, du bist mit allem durch, und dann kommt ein Schlag in den Magen."
"Schlecht für alle Studenten"
"So eine Situation ist für alle Studenten schlecht", sagt der Asta-Vorsitzende Benjamin Gildemeister. "Die Studenten, die über das reguläre Verfahren reingekommen sind, leiden in den überfüllten Hörsälen, die eingeklagten müssen um ihren Studienplatz zittern." Die Studentenvertretung forderte, dass sich die Uni um angemessene Hörsäle kümmern müsse, um akzeptable Bedingungen für alle zu schaffen. Ansonsten gelte es abzuwägen, ob das Mehr an Studenten für die regulär Studierenden zumutbar sei.
Pannen und längeres Tauziehen beim Einschreiben und Einklagen sind nicht selten. So setzte die Ulmer Uni vor vier Jahren 64 Medizinstudenten, die sich ebenfalls eingeklagt hatten, nach einem Semester und zwei Gerichtsverfahren wieder vor die Tür.
Dass es auch ohne Drohungen geht, zeigte zuletzt das Beispiel der Uni Heidelberg. Ein Computerfehler hatte dafür gesorgt, dass 66 bereits belegte Medizin-Studienplätze als frei gemeldet wurden. Auch hier platzen die Hörsäle aus allen Nähten. Und auch hier grassierte unter Erstsemestern die Angst vor einer Zwangsexmatrikulation.
Die Hochschule jedoch stand für ihren Fehler gerade und stellte zusätzliche Mittel bereit, um neue Lehrkräfte einzustellen. Alle Studenten durften bleiben.
Holprige Entwarnung
Nach langem Hin und Her hat die Uni Hamburg entschieden, die 76 Studenten doch nicht aus den Seminarräumen zu klagen. Nach Semesterstart stellten die Psychologen fest, dass von 279 insgesamt 279 zugelassenen Erstsemestern nur 248 den Platz angenommen hatten. "Dadurch stellt sich die Lage nun deutlich entspannter dar", sagt Viola Griehl. "Wir haben beschlossen, dass wir auf das weitere Gerichtsverfahren verzichten können."
Das Einschreibungschaos scheint vorerst beendet. Doch richtig glücklich verläuft die Kommunikation zwischen der Uni Hamburg und den Klägern weiter nicht: Schon vor einigen Tagen entschied die Uni, juristisch nichts mehr zu unternehmen. Offiziell informiert sind bis dato weder die betroffenen Erstsemester noch der Asta oder Anwalt Naumann zu Grünberg.
Sebastian Graetz hörte von der Wendung durch SPIEGEL ONLINE. Das offizielle Schreiben der Uni wird erst im Laufe der Woche in seinem Briefkasten liegen. "Typisch Uni", sagt er.
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Die beste Lösung wäre es, wenn alle, die Studiengebühren fordern und früher "umsonst" studieren durften, nun nachträglich und verzinst Gebühren für ihr eigenes Studium nachahlen müssten. Das würde den Bildungsetat [...] mehr...
Mein Vater musste für meinen Schulbesuch noch Schulgeld zahlen. Vor 60 Jahren war es klar, dass ich anschließend auch Studiengebühren zahlen musste. Eine Vorstellung von der Höhe erhält man daraus, dass die Studiengebühren [...] mehr...
Das ist immer mit Vorsicht zu genießen. Ankündigungen von Bafög-Beträgen gehen oft mit der Streichung von Zulagen-Posten und Einengung des Bezieherkreises einher. Dann ist da noch der große Kreis der Studenten, wo die Eltern [...] mehr...
Um das zu vermeiden, werden die Bafög-Beträge ja angehoben. Wieso können Kinder des Prekariats kostenfrei einen Kindergarten besuchen? Dort wird doch Auswahl getroffen!! mehr...
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