Von Pia Volk
Bafög: Für das erste Kind wird seit Januar ein pauschaler Zuschlag von 113 Euro zum persönlichen Bafög-Satz gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss (für weitere Kinder 85 Euro).
Elterngeld: Seit 2007 erhalten Studenten 12 Monate lang Elterngeld (Alleinerziehende 14 Monate). Wer vor der Geburt einen sozialversicherungspflichtigen Job hatte, erhält 67 Prozent des letzten Nettogehalts (mindestens 300, max. 1800 Euro). Das Elterngeld gibt es unabhängig vom Bafög.
Kinderbetreuung: wird an vielen Universitäten vom Studentenwerk angeboten, Übersicht unter www.studentenwerke.de (Rubrik Beratung und soziale Dienste)
Kindergeld: Pro Kind gibt es monatlich 154 Euro. Antragsformular unter www.familienkasse.de.
Regelstudienzeit: verlängert sich in der Regel durch Geburt und Betreuung eines Kindes (Infos beim Prüfungsamt). Dadurch erhöht sich auch die maximale Bafög-Bezugsdauer.
Studiengebühren: werden jungen Eltern in den meisten Bundesländern erlassen (Altersgrenze der Kinder maximal 8 bis 10 Jahre).
Urlaubssemester: Studenten können wegen der Geburt und bis zu drei Jahre danach eine Pause einlegen, ohne exmatrikuliert zu werden. Während dieser Zeit fließt allerdings kein Bafög (mögliche Einnahmequellen: Eltern-, Kinder- und Wohngeld, Sozialhilfe). Ändert sich die Prüfungsordnung, besteht kein Rechtsanspruch auf eine Prüfung nach den alten Regeln.
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