Von Jochen Leffers
Das juristische Problem war eine klare Beweisführung, denn Promotionsberater bewegen sich in einer Grauzone: Das Feilbieten von Datenbankrecherchen etwa ist noch nicht illegal, auch die Vermittlung von Kontakten zu Doktorvätern nicht zwangsläufig. Dass aber im Fall des Instituts aus Bergisch Gladbach dabei Geld floss, brachte die Staatsanwälte erst richtig auf Touren. Von einem "rechtlich kaum durchdringbaren Dickicht" sprach der Deutsche Hochschulverband (DHV), die Vertretung der Universitätsprofessoren. Für DHV-Sprecher Matthias Jarosch steht "das Ansehen eines ganzen Berufsstands auf dem Spiel".
So sieht es auch Bundesbildungsministerin Annette Schavan. Die Glaubwürdigkeit der Wissenschaft wäre zutiefst beschädigt, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, erklärte sie am Sonntag: "Die Öffentlichkeit kann von den Hochschulen erwarten, dass sie bei Promotionsverfahren mit der größtmöglichen Sorgfalt vorgehen." Schavan unterstützt die Forderung des Deutschen Hochschulverbandes nach schärferen Regeln bei der Promotion. Sinnvoll sei eine eidesstattliche Versicherung, dass die Promotion ohne unerlaubte Hilfe entstanden sei, sagte DHV-Geschäftsführer Michael Hartmer dem Sender MDR Sputnik - "das hätte abschreckende Wirkung".
Die Kunden der Promotionsberater sind in aller Regel berufstätige Akademiker, die neben ihrem Job einen Doktortitel erlangen möchten und dafür zu zahlen bereit sind. Welche Konsequenzen ihnen jetzt drohen, ist noch unklar - juristisch eher keine, lässt Günther Feld von der Kölner Staatsanwaltschaft durchblicken. "In manchen Medien wird der Eindruck erweckt, die Kunden des Instituts hätten gar keine Doktorarbeiten geschrieben", erklärte er. "Das stimmt so nicht. Es geht nur um die Frage, ob die Professoren bei der Auswahl ihrer Kandidaten bestochen wurden." Die Ermittlungen hätten ergeben, dass die meisten nichts von der Bestechung gewusst hätten.
"Vollkommen klar: Der Titel wird aberkannt"
DHV-Geschäftsführer Michael Hartmer schätzt das anders ein - nach seiner Auffassung können sich die Kunden kaum mit Unwissenheit herausreden. In der Tat gibt schon simples Googeln Aufschluss über die zwielichtige Rolle von Promotionsberatern. Hartmer sagte, Betrügern drohe die Aberkennung ihrer Titel. "Diese Menschen wissen, dass sie sich ihre Titel nicht durch ihre eigene wissenschaftliche Leistung erworben haben, sondern auch durch die Hilfe der Promotionsberatung. Damit ist vollkommen klar: Wenn sie den Doktortitel bereits verliehen bekommen haben, dann wird der Titel aberkannt."
Bei weitem nicht alle Interessenten dürften allerdings tatsächlich die Promotion geschafft haben: Im Hannoveraner Fall war es dem verurteilten Juraprofessor lediglich gelungen, eine Handvoll der über 60 Kandidaten erfolgreich zum Titel zu führen. Und die Universität Hannover startete im März prompt eine Rückrufaktion und erkannte neun Doktoren ihre Titel wieder ab, darunter ein Richter, mehrere Staatsdiener und Rechtsanwälte. "Wir gehen davon aus, dass die Kandidaten, allesamt Juristen, wussten, worauf sie sich einlassen", sagte der Dekan der Jurafakultät. Weitere Prozesse um die Titel-Aberkennung dürften folgen.
Die Staatsanwaltschaft wollte zu den Orten und einzelnen Beschuldigten zunächst keine Angaben machen. Nach einem Bericht des "Focus" sollen unter anderem Lehrkräfte von Hochschulen in Frankfurt, Tübingen, Leipzig, Rostock, Jena, Bayreuth, Ingolstadt, Hamburg, Hannover, Bielefeld, Hagen, Köln und die Freie Universität Berlin betroffen sein. Die meisten Universitäten äußerten sich bisher nicht; lediglich die Leitung der Bayreuther Uni kündigte an, in Köln unverzüglich nachzufragen, um welche Honorarprofessoren und welche Promotionsverfahren es sich handele.
Unterdessen werben fragwürdige Firmen ganz unverdrossen weiter im Web für ihre Dienstleistungen. Einige Beispiele:
Mit Material von dpa, AFP und AP
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