Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) gilt nicht gerade als Freundin des Bafög. Jetzt hat sie aber Befürchtungen widersprochen, sie wolle das von der schwarz-gelben Koalition geplante nationale Stipendienprogramm auf Kosten des Bafög aufbauen. Eine Bafög-Erhöhung, wie Länder-Kultusminister, Hochschulrektoren und Studentenwerke es gefordert hatten, kommt für sie allerdings ebensowenig in Betracht.
Es gebe keine Pläne, Fördersätze und Freibeträge in der staatlichen Studienfinanzierung des Bafög anzuheben, sagte Schavan dem "Handelsblatt". Ihre Zurückhaltung begründete Schavan mit dem zehnprozentigen Bafögzuschlag im Oktober vor einem Jahr sowie der Anhebung der Elternfreibeträge um acht Prozent. Diese Erhöhung klingt eindrucksvoll; sie hatte allerdings eine siebenjährige Durststrecke beim Bafög beendet.
Schavan ergänzte, es bleibe auch bei der Regel, dass das Bafög zur Hälfte als Darlehen vergeben wird und zur Hälfte rückzahlungsfrei bleibt. Experten im Finanzministerium hatten auf der Suche nach Einsparpotentialen unlängst empfohlen, das Bafög solle nach Studienende komplett zurückgezahlt werden, also auf Volldarlehen umgestellt werden. Der Bund werde "das Bafög weiterentwickeln, indem wir die Altersgrenze erhöhen, so dass zum Beispiel Frauen finanzielle Unterstützung erfahren können, nachdem sie Kinder bekommen haben, und die Hilfe zudem auf eine bessere Vereinbarkeit von Studium und Familien ausrichten", so die Ministerin im "Handelsblatt".
Vertrauen in die Großzügigkeit der freien Wirtschaft
Das nationale Stipendiensystem sieht vor, dass die besten zehn Prozent der Hochschulstudenten 300 Euro pro Monat erhalten. Ausgewählt werden die Stipendiaten von den Hochschulen; die Hälfte des Programms, das jährlich mehrere hundert Millionen Euro kosten würde, sollen Wirtschaft und Spender beisteuern, Bund und Länder teilen sich die andere Hälfte. Als Vorbild dient ein Stipendiensystem, das derzeit an nordrheinwestfälischen Hochschulen anläuft, wenn auch eher schleppend.
An das Engagement der Wirtschaft glaubt Ministerin Schavan fest. "Das ist eine hoch attraktive Public-Private-Partnership, bei der Betriebe ganz direkt Studenten der Hochschulen in ihrer Nähe oder solche, mit denen sie ohnehin zusammenarbeiten, fördern können", sagte sie dem "Handelsblatt". Sie hoffe sehr, dass "gerade die Dax-30-Unternehmen dabei vorangehen". Die SPD-Bildungspolitikerin Ulla Burchardt sieht in dem geplanten Stipendiensystem trotz der Versicherungen Schavans indes weiter den "Einstieg in den Ausstieg beim Bafög".
Etwa jeder fünfte Student in Deutschland bezieht die staatliche Ausbildungsstütze Bafög. Die eine Hälfte des Geldes gibt es geschenkt, die anderen auf Pump vom Staat - ist das Studium vorbei, muss zurückgezahlt werden. Bafög zu beantragen ist ein mühsames Geschäft, das viel Papierkram mit sich bringt und so manchen Fallstrick bereit hält: Der junge Mensch muss dafür seine Vermögensverhältnisse offenlegen, außerdem die eigenen Einkünfte und die seiner Eltern. Wer hier mogelt, dem drohen je nach Bundesland empfindliche Sanktionen, die im Extremfall in Vorstrafen münden können.
Von Mama rausgeworfen - kein Bafög
Was am Ende an Förderung herauskommt, kann dann mickrig wenig sein, der maximale Fördersatz von 648 Euro ist allerdings solide. Jahr für Jahr im Spätsommer müssen Bafög-Empfänger den Papierkram erneut durchackern. Wie schnell das erste Geld auf dem Konto ist, hängt entscheidend vom Zeitpunkt des Antrags, aber auch von Befindlichkeit und Engagement der Sachbearbeiter im jeweiligen Studentenwerk ab, die über die Vergabe entscheiden.
Doch auch wer die Förderung bekommt, kann damit Probleme haben: Ein 23-jähriger Bafög-Empfänger aus Beckum, Schüler eines Berufskollegs, wurde von seiner Mutter mit anwaltlichem Schreiben aus der Wohnung geworfen. Der Schüler beantragte einen Bafög-Zuschuss für eine eigene Wohnung, erhielt aber keinen. Er könne schließlich in der elterlichen Wohnung wohnen, für das Bafög gebe es keine Rechtsgrundlage.
Pech gehabt, befand auch eine Münsteraner Verwaltungsrichterin - in den Worten der Juristin: eine "missliche Situation". Das habe der Gesetzgeber jedoch ausdrücklich in Kauf genommen: "Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass soziale Gründe nicht durch eine isolierte Vorweglösung zu behandeln sind" (Aktenzeichen 6 K 2424/08).
Was Studenten normalerweise nicht bekommen, ist Arbeitslosengeld II. Davon kann es aber Ausnahmen geben, wie das Berliner Sozialgericht feststellte. Es ging um einen Studenten, der sich von seiner Hochschule offiziell hatte beurlauben lassen. Er beantragte ALG II, bekam es aber nicht, mit der Begründung, er könne im Prinzip Bafög beziehen; zudem gebe es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beurlaubung. Die Richter entschieden jedoch zugunsten des Studenten: Weil während eines Urlaubssemesters die Ausbildung unterbrochen sei, könne der Kläger kein Bafög bekommen, daher gebe es für ihn ALG II (Aktenzeichen S 104 AS 16420/07).
cht/dpa, ddp, AP
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