Ein Aufatmen wird durch die Büros der wissenschaftlichen Mitarbeiter an hessischen Hochschulen gegangen sein, als Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann verkündete: Die neue hessische Immatrikulations-Verordnung sei keinesfalls so zu interpretieren, dass Uni-Mitarbeiter nicht auch an ihrer Hochschule als Promotionsstudenten immatrikuliert sein dürfen.
Zuvor hatte eben jene Verordnung für Verwirrung und ziemlich viel Unsicherheit gesorgt, bei Doktoranden wie bei den Universitäten. Denn in dem Papier heißt es: "Bewerber, die nicht an der Hochschule beschäftigt sind, können als Doktoranden immatrikuliert werden." Es entbrannte eine Diskussion darum, wie diese Vorschrift zu interpretieren ist: Heißt das im Umkehrschluss, dass Mitarbeiter nicht mehr als Doktoranden eingeschrieben sein dürfen?
So sah es die Uni Frankfurt und verschickte Briefe an Doktoranden. Im Vordruck sollten junge Wissenschaftler mit ihrer Unterschrift versichern, dass sie weder an ihrer Uni angestellt sind noch eine Beschäftigung dort aufnehmen werden. Etliche Uni-Mitarbeiter befürchteten, dass sie ihre Promotion nicht würden fortsetzen können, da manche Promotionsordnungen die Teilnahme an einem Doktorandenstudium vorschreiben. Daneben ging es um den Status als immatrikulierte Studenten, der Vergünstigungen etwa bei Nahverkehrstickets bedeutet.
Klarstellung oder Kehrtwende?
Die Hochschule selbst war unglücklich mit dieser Maßnahme, sah sich aber zu diesem Schritt gezwungen und wollte zusammen mit den anderen hessischen Hochschulen das Ministerium umstimmen.
Jetzt nennt das Ministerium diese Interpretation "unzulässig". Uni-Briefe wie in Frankfurt seien gegenstandslos, ein entsprechender Erlass sei unterwegs an die Hochschulen. Ministerin Kühne-Hörmann: "Wer an einer hessischen Universität promoviert, kann selbstverständlich gleichzeitig auch Mitarbeiter dieser Universität sein."
Das hört sich so an, als wären die Unis nicht in der Lage gewesen, die Verordnung richtig zu verstehen. Doch selbst im Ministerium war man bis vor kurzem anderer Ansicht. Sprecher Ulrich Adolphs sagte SPIEGEL ONLINE, formal-rechtlich könne man das so interpretieren, wie die Uni Frankfurt es getan habe. Niemand wolle zwar den Doktoranden das Promotionsrecht entziehen, doch müsse der Status eindeutig geklärt werden: eingeschriebener Student oder Mitarbeiter. Das war knapp 24 Stunden vor der "Klarstellung" durch seine Chefin.
Jetzt ist alles anders. Und bei den Unis ist missbilligendes Raunen zu vernehmen, dass sie jetzt als die Dummen dargestellt werden. In einer Mitteilung der Uni Frankfurt heißt es: Das Ministerium nehme eine Neuinterpretation der Verordnung vor. "In den letzten Tagen hatten leitende Mitarbeiter des Ministeriums in Telefongesprächen mit Verantwortlichen der Universität bestätigt, dass sich eine Immatrikulation und eine gleichzeitige Beschäftigung an der Universität gegenseitig ausschließen. Die Goethe-Universität habe die Verordnung richtig ausgelegt."
Für Doktoranden, die an der Uni arbeiten, hat es sein Gutes: Alles bleibt, wie es ist.
otr
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