Ein 70-jähriger rumänischer Studienbewerber muss für seine Aufnahmeprüfung an der Universität von Suceava nichts zahlen. In der Stadt im Nordosten Rumäniens will er Literatur- und Kommunikationswissenschaften studieren. Um sich die Einschreibegebühr von 50 Lei (12,50 Euro) zu sparen, teilte er mit, dass seine Eltern nicht mehr leben.
Für einen Mann seines Alters ist das nicht weiter ungewöhnlich - trotzdem meldete er seinen Anspruch auf den für Vollwaisen geltenden Gebührenerlass an. Denn die Gebührenregelung der Hochschule kennt der 70-Jährige offenbar haargenau, und darin ist keine Altersgrenze für Waisen genannt.
"Der Mann hat Recht", sagte dazu Adrian Graur, Rektor der Universität Stefan cel Mare, nach Angaben der rumänischen Nachrichtenagentur Mediafax am Donnerstag. Ab Herbst kann der Spätberufene sich also einschreiben und seinen Bildungshunger stillen. Wenn er bei den Prüfungen genauso clever ist wie im Fach Gebührenkunde, muss er sich um den Studienerfolg sicher keine Sorgen machen.
Die Gebührenbefreiung hat einen ernsten Hintergrund: In Rumänien gibt es deutlich mehr Waisenkinder als in den meisten anderen europäischen Ländern.
jon/dpa
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