Die Biologin Esther Carlitz und die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) haben sich beim Rechtsstreit um die Rettung der Promotionsstudentin aus dem kongolesischen Regenwald vor rund zwei Jahren auf einen Vergleich geeinigt. Die 25-jährige Carlitz stimmte vor dem Landgericht Konstanz einer Zahlung von 15.000 Euro an die MPG zu, berichtet die "Leipziger Volkszeitung".
Den Vergleich hatte der Richter in der vorvergangenen Woche vorgeschlagen, weil sich beide Seiten nicht einig wurden. Carlitz solle sich mit 15.000 bis 20.000 Euro an den Rettungskosten beteiligen.
Carlitz, die den Vergleich nun akzeptierte, interpretiert das Ergebnis in ihrem Sinn: "Das Gericht hat mir mit dem Vergleich ein Schmerzensgeld zuerkannt und auch festgestellt, dass die Max-Planck-Gesellschaft nicht schuldlos ist", sagte sie der "Leipziger Volkszeitung". Eine frühere Einigung hätte sie allerdings "sehr begrüßt".
Esther will wieder in den Dschungel
Etwas anders deutet MPG-Sprecherin Christina Beck das Ergebnis: "Wir sind sehr zufrieden, dass das Landgericht Konstanz unsere Auffassung teilt, dass Frau Carlitz sich in aller erster Linie durch Eigenverschulden im Kongo verlaufen hat und sich insofern merklich an den Rettungskosten zu beteiligen hat." Die ganze Angelegenheit werde nicht "wie von ihr erhofft - ein Nullsummenspiel".
Bei ihrem Praktikum in einem Affenforscher-Camp der MPG im Kongo hatte sich die damals 23-Jährige im Mai 2008 nach ihren Angaben drei Tage nach ihrer Ankunft im Urwald verlaufen. Ohne Essen irrte sie zwölf Tage umher und geriet immer tiefer in den Dschungel. Schließlich stieß die Nachwuchsforscherin zufällig auf einheimische Wilderer, die sie erst in ein Dorf brachten von wo aus sie ins Camp zurückkehrte. Die MPG hatte zu dem Zeitpunkt bereits Suchtrupps losgeschickt und extra eine Hundestaffel zur Rettung der jungen Frau aus Deutschland einfliegen lassen.
Anfangs hatte die MPG rund 66.000 Euro für den Rettungseinsätze von ihrer damaligen Praktikantin verlangt. Esther Carlitz wiederum forderte 100.000 Euro Schmerzensgeld, weil sie sich von den Mitarbeitern unzureichend betreut sah.
Den Traum, Affenforscherin zu werden, hat Esther Carlitz noch immer: "Wenn ich das nächste Mal nach Afrika komme, soll es nicht bei nur zwei Wochen bleiben. Natürlich möchte ich tatsächlich Feldforschung betreiben", sagte sie der "Leipziger Volkszeitung". Auch für die Belange des Landes möchte die ehemalige Praktikantin sich künftig engagieren, "beispielweise mit einem Verein für die Landbevölkerung, die mich gerettet hat".
In einer früheren Version des Artikels stand, der Richter habe im Vergleichsangebot vorgeschlagen, Carlitz solle auch auf Schmerzensgeld verzichten. Esther Carlitz jedoch besteht darauf, dass dieser Satz nicht gefallen ist. Laut Auskunft des Landgerichts steht der Satz nicht im Protokoll der Verhandlung.
jon/ dpa
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Danke für die Wiederholung, aber das ändert nichts. Egal, wie sehr Sie sich auch bemühen, daraus wird keine wissenschaftliche Vorgehensweise. Es klingt nicht einmal nach einer halbwegs "erwachsenen" Vorgehensweise, [...] mehr...
In der Verhandlung wurde auf Sinn oder Unsinn dieser Massnahme nicht eingegangen - aber der Richter verwies darauf, dass sich damals wohl niemand dem Verdacht aussetzen wollte, es würde nicht alles zur Rettung der jungen Frau [...] mehr...
Sie können mit dem Lachen wieder aufhören. Carlitz (die damals noch keine Doktorantin war, wie hier vermutet wurde) war als Studentin/Prktikantin zum Beobachten von Bonobo-Affen zur Forschungsstation der MPG mitgefahren. Dier [...] mehr...
Ich kann nicht aufhören zu lachen. Ich habe mich mit 3 Jahren in einem Haferfeld verirrt, weil ich Hasen nachgelaufen bin. So ähnlich stelle ich mir die Situation vor. Mädchen sieht Affen, denkt sich "AFFE, will [...] mehr...
Tja, im Dschungel ist halt nicht nur Auswendiglernen gefragt ... mehr...
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