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02.09.2010
 

Zivi für drei Monate

Studienstart sticht Dienst am Vaterland

Gerichtsurteil: Für einen angehenden BWL-Studenten fiel sein Zivi angenehm kurz ausZur Großansicht
DPA

Gerichtsurteil: Für einen angehenden BWL-Studenten fiel sein Zivi angenehm kurz aus

Münsteraner Richter haben einem jungen Mann seinen Dienst am Vaterland stark verkürzt. Der Zivi hatte einen Studienplatz an einer Top-Uni sicher, doch um ihn anzunehmen, musste er vorzeitig aus dem Dienst scheiden. Geht nicht, sagte das Bundesamt. Geht doch, urteilte das Gericht.

Einen Studienplatz in einem Massenfach zu bekommen ist heutzutage schwer. Froh kann sein, wer für sein Wunschfach und in seiner Wunschstadt einen Platz bekommt - und den dann auch antreten kann. Einem Abiturienten, der seit 1. Juli Zivildienst leistet, wollte das Bundesamt für Zivildienst allerdings einen Studienstart zum kommenden Wintersemester verwehren.

Elf Tage nach Dienstantritt hatte der junge Mann Post von der TU München erhalten, darin eine Zusage für einen Studienplatz in dem begehrten Fach BWL. Ein Studium an einer Top-Uni - das er aber wegen seines Zivildienstes nicht hätte antreten können.

Eine besondere Härte, die laut Gesetz ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Zivildienst ermöglicht, wollte das Bundesamt dennoch nicht erkennen und verweigerte die vorzeitige Entlassung. Dagegen klagte der junge Mann und bekam nun vor dem Verwaltungsgericht Münster per einstweiliger Anordnung Recht (Aktenzeichen: 5L 441/10 - 20. August 2010).

Sein Anwalt argumentierte, sein Mandant hätte nach dem regulären Ende seines Zivildienst im Ende Dezember neun Monate warten müssen, um zum Wintersemester 2011 erneut ein Studium in seinem Fach zu beantragen - mit unsicherem Ausgang. Denn, argumentiert Anwalt Wilhelm Achelpöhler, derzeit verschärfe sich durch die doppelten Abiturjahrgänge und zu wenige Studienplätze der Wettbewerb gerade in beliebten Fächern. Außerdem werde mit der Art, nach der das Bundesamt die Verzögerung des Studienstarts seines Mandanten berechne, "de facto die vorzeitige Entlassungsmöglichkeit aus dem Zivildienst abgeschafft".

Rechenunterricht fürs Bundesamt

Die vom Anwalt kritisierte Rechnung geht so: Laut Bundesamt liegen zwischen dem jetzigen und dem späteren Studienstart zwölf Monate. Weil der Zivildienst neun Monate dauere, gingen dem Studenten nur drei Monate verloren. Eine besondere Härte sei aber erst bei einer Wartezeit von mindestens sechs Monaten gegeben. Das Amt rechnete so, obwohl die Dienstzeit seit dem 1. Juli nur noch sechs Monate dauert.

Dieser bewerberunfreundliche Rechung des Amtes wollten die Münsteraner Richter nicht folgen. Sie zählten vielmehr die Monate so, wie sie den Bewerber real betreffen: Nach sechs Monaten ginge sein Dienst Ende Dezember 2010 zu Ende, den verhinderten Wahlmünchner erwarte dann eine Wartezeit von einem Dreivierteljahr bis zu einem Studienstart im Herbst 2011. Damit sei "das Verbleiben im Dienst eine besondere Härte" im Sinn des Zivildienstgesetzes.

Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass etwa das Verwaltungsgericht in Düsseldorf in einem solchen Fall schon anders, nämlich zu Ungunsten des Bewerbers, entschieden hatte (Aktenzeichen: 11 L 1187/10 am 30. Juli 2010 und 11 L 1192/10 am 11. August 2010).

cht

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05.09.2010 von BesserwisserMichel: Tja in Bayern ticken die Uhren anders

generell starten die Ersties in Bayern im Oktober also im Wintersemester. Es kann Ausnahmen geben, aber die Regel ist dass man nur im WS anfangen kann. Auch sind die Anmeldezeiten wesentlich kürzer und strenger geregelt als z.B. [...] mehr...

03.09.2010 von nochStudent: na ja

Na ja kann mich auch noch an Freunde erinnern, die nach ihrer Lehre nicht übernommen worden weil sie eingezogen wurden. Da ist man im 3ten Semester als Student noch gut dran. mehr...

03.09.2010 von Freifrau von Hase:

Kann gar nicht verstehen, warum jetzt alle auf den jungen Mann einprügeln, er hat das getan, was jeder vernünftige Mensch tun würde: Sich gegen den Raub kostbarer Lebenszeit gewehrt. Wenn man Pflegekräfte braucht, muss man die [...] mehr...

03.09.2010 von pfälza: Mal ne blöde Frage...

...kann man an der TU München nicht auch im Sommersemester anfangen mit BWL?! mehr...

02.09.2010 von iomega: kopfschüttel

Natürlich! Man müsste von vornherein gar nicht zum Dienst sondern wird für eine Lehrstelle und ggf. etwas darüber hinaus zur Arbeitsplatzsicherung zurückgestellt. Diesen Luxus genießen Abiturienten/Studenten nicht. Die können [...] mehr...

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