Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Grundgesetz-Änderung auf den Weg gebracht, durch die der Bund Hochschulen stärker mitfinanzieren könnte. Allerdings ist derzeit fraglich, ob auch die nötige Mehrheit in Bundestag und Bundesrat für den Entwurf stimmen wird.
Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) will mit dem Gesetzentwurf, über den das Kabinett nun beraten hat, das bisherige Kooperationsverbot im Bildungsbereich lockern. Es besteht seit 2006, und seitdem streiten Politiker darüber. Bislang darf der Bund Hochschulen nur zeitlich begrenzt finanziell unterstützen, wie etwa bei der Exzellenzinitiative.
Durch Änderung zweier Wörter will Schavan das Kooperationsverbot nun lockern. Bislang steht in Artikel 91b des Grundgesetzes, Bund und Länder dürften nur bei "Vorhaben in Wissenschaft und Forschung an Hochschulen zusammenarbeiten". Künftig soll es heißen: bei "Einrichtungen und Vorhaben".
Will Schavan diesen Plan durchziehen, braucht sie Unterstützung aus der Opposition und einer großen Mehrheit der Bundesländer. Denn eine Grundgesetz-Änderung erfordert Zweidrittel-Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat. Und am Widerstand der Opposition könnte Schavan scheitern. Die FDP mahnt: Wer der Grundgesetzänderung nicht zustimme, verstehe nicht, dass die Hochschulen gestärkt werden müssten, sagte deren Bildungspolitiker Patrick Meinhardt. "Es ist bildungspolitisch unverantwortlich, wenn jetzt Spitzenforschung und Spitzenlehre zum Spielball der Parteien gemacht werden würden", sagte er.
"Wir müssen das Kooperationsverbot komplett kippen"
Grüne, SPD und Linke im Bundestag sehen das anders: Der Hochschulexperte der grünen Bundestagsfraktion, Kai Gehring, vermisst Gesprächsbereitschaft bei der Bildungsministerin: "Wir sind überrascht, dass sie das Gespräch bisher nicht sucht", sagte er. "Wer eine Zwei-Drittel-Mehrheit anstrebt, muss einen Konsens herbeimoderieren."
Die Bildungsministerin konzentriert sich in ihrem Gesetzentwurf auf die Wissenschaft. Schulen klammert sie aus. Genau das kritisieren die Grünen: "Die Regierung zielt nur auf Leuchtturmeinrichtungen in Hochschulen ab, aber klammert das Megathema Bildung aus", sagt Gehring. "Wenn wir Kindeswohl in den Vordergrund rücken wollen, müssen wir das Kooperationsverbot komplett kippen."
Ähnlich sieht es sein Kollege von der SPD: Der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst Dieter Rossmann spricht von einer "Mini-Novelle", bei der Schavan hinter dem zurückgeblieben sei, was sie angekündigt habe. "Schwerer wiegt, dass der nun vorgelegte Gesetzentwurf das Kooperationsverbot in der Bildung nicht brechen, sondern für wesentliche Bildungsbereiche auf absehbare Zeit sogar verfestigen würde", fügt er hinzu. "Die Chancengleichheit für die Kinder und Jugendlichen in der Bildung bringt er keinen Millimeter voran." Deswegen werde die SPD-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf als völlig ungenügend ablehnen. Die hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Nicole Gohlke, bezeichnet den Gesetzentwurf als Mogelpackung. "Das Herz von Annette Schavan schlägt offenbar allein für die Spitzenforschung", sagt sie. Die Masse der Hochschulen werde nicht von Bundesmitteln profitieren.
Im Herbst soll der Gesetzentwurf in Bundestag und Bundesrat eingebracht werden. In Kraft treten könnte die Änderung schon in einem guten Jahr, so der Plan. Momentan ist das aber eher fraglich: "Wenn der Vorschlag von Frau Schavan so bleibt, kann ich mir keine Zustimmung vorstellen", sagte Kai Gehring von den Grünen.
fln/dpa/dapd
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