Verlorene Doktor-Ehre: Koch-Mehrin scheitert vor Gericht
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage von Silvana Koch-Mehrin (FDP) gegen ihren Titelentzug abgewiesen. Die Europaabgeordnete kann nun vor dem Verwaltungsgerichtshof Berufung einlegen. Ihr Anwalt bleibt dabei, das Verfahren der Uni sei rechtswidrig gewesen.
Das ging schneller als erwartet: Das baden-württembergische Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage der FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin gegen die Aberkennung ihres Doktorgrades abgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Eine ausführliche Begründung will das Gericht in den kommenden Wochen vorlegen (Aktenzeichen: 7 K 3335/11).
Koch-Mehrin kann nun beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Berufung einlegen. Darüber wolle seine Mandantin aber erst entscheiden, wenn das Urteil vorliegt, sagte ihr Anwalt Christian Birnbaum. Für den Juristen ist nach wie vor "evident, dass das Verfahren der Universität Heidelberg rechtswidrig war", sagte er SPIEGEL ONLINE. Birnbaum verwies erneut darauf, der Promotionsausschuss hätte nicht vom erweiterten Fakultätsrat gewählt werden dürfen.
Der Promotionsausschuss der philosophischen Fakultät der Uni Heidelberg hatte Koch-Mehrin im Sommer 2011 den Doktorgrad entzogen, weil ihre Arbeit "Historische Währungsunion zwischen Wirtschaft und Politik" aus dem Jahr 2000 "in substantiellen Teilen" aus Plagiaten bestehe. Einen ersten Widerspruch gegen die Entziehung hatte die Universität zurückgewiesen, worauf die Politikerin vor Gericht zog.
In der mündlichen Verhandlung hatte die Vorsitzende Richterin des Karlsruher Verwaltungsgerichts zuletzt am Montag Zweifel an der Klagebegründung Koch-Mehrins geäußert: Der Verweis auf Verfahrensfehler bei der Aberkennung des Doktortitels könne wenig Aufschluss über die Qualität der Arbeit bringen. In Verwaltungsgerichtsverfahren geht es darum, ob der Verwaltungsakt der Aberkennung an der Universität korrekt verlaufen ist. Die Arbeit selbst ist nicht relevant für diese Entscheidung.
cht/dpa
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