Unsere Vorstellungen von geistiger Urheberschaft sind relativ jungen Datums und tauchen in Verbindung mit der Entstehung des Urheberrechts Ende des 19. Jahrhunderts auf. Das Übernehmen von Aussagen anderer Leute war in der frühen Wissenschaft weit verbreitet. Ein aus heutiger Sicht recht lustiges Beispiel ist die Darstellung von Kalifornien als Insel. Edward Tufte beschreibt in "The Visual Display of Quantitative Information" die Geschichte von frühen Kalifornien-Karten. 1622 erschien ein Buch über "Westindien", Antonio de Herrera's "Descripcion de las Indias Occidentales". Eine kleine Karte auf dem Titelblatt stellt Kalifornien als Insel dar.
Obwohl andere Karten Kalifornien korrekterweise als Halbinsel auswiesen, wurden in den nächsten 100 Jahren immer wieder Nordamerika-Karten mit Kalifornien als Insel gezeichnet - auch nach 1705, als bewiesen wurde, dass dies nicht stimmt. Die Kartenzeichner hatten der Einfachheit halber dieses Detail ohne Überprüfung aus anderen Karten übernommen.
Über die Geschichte des Plagiats gibt es im Internet eine Vielzahl von Quellen. In unzählige Magister- und Doktorarbeiten wird versucht nachzuweisen, dass der bekannte Autor Q nur Plagiator sei und mehr oder weniger schamlos vom unbedeutenden Autor R abgeschrieben habe.
Eine Typologie von Plagiatoren
Offenbar konnte man erst mit dem Aufkommen der Vorstellung eines Urhebers und des Urheberrechts, etwa um die Zeit der französischen Revolution, Plagiat vernünftig definieren. Das wurde in einem Gesetz mit der "Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst" 1886 verankert. Weil leider nicht alle Länder, wie etwa die USA, die Bedeutung des Abkommens einsahen, folgten viele bilaterale Verträge über die Urheberschaft.
Heutzutage gilt das Verständnis, dass der Urheber ("geistige Schöpfer") eines Werks das Recht auf Namensnennung hat. Er oder sie kann auch bestimmen, was mit dem Werk passiert und welche Bearbeitungen zulässig sind. Dabei sind die Nutzungsrechte verkäuflich; somit können durchaus auch andere als der Urheber Rechte geltend machen.
Es gibt verschiedene Arten von Plagiaten. Der klarste Fall: Texte werden im Wortlaut ohne Quellenangabe übernommen - das ist geistiger Diebstahl, punktum. Manche Studierende fragen, ab wie vielen Wörtern Übereinstimmung man von Plagiat sprechen kann. Ohne Haarspalterei betreiben zu wollen, kann man wohl sagen, dass schon ein Satz ausreicht. Eine vollständig kopierte Diplomarbeit, wie sie unlängst an einer süddeutschen Universität eingereicht wurde, ist ein kristallklares Plagiat.
Strafe muss sein - aber welche?
Nur über die Strafe lässt sich schwer entscheiden: Ist das Ergebnis die Note Fünf, und man darf die Arbeit noch einmal anfertigen? Oder fliegt man von der Hochschule und wird für dieses Fach an allen deutschen Hochschulen gesperrt? Die süddeutsche Hochschule entschied, entgegen dem Wunsch der Hochschullehrer, auf Fünf und da capo - die Wiederholungsmöglichkeit als mildes Urteil. Wie findet man da aber bloß einen neuen Betreuer?
Dann gibt es die Wortverdreher und Halbsatzpanscher. Sie drehen hier und da eine Aufzählung um, tauschen ein Adjektiv oder streichen es, rühren einen gemischten Salat aus Halbsätzen aus diesem und jenem Werk zusammen. Solchen Werken ist etwas schwieriger beizukommen, aber es ist nicht aussichtslos.
Bei einem späteren Semester (dass ich immer nachgucke, hatte sich wohl nicht herumgesprochen) war ich bei einer Arbeit sicher, dass es sich um ein Plagiat handelte - sie war wie ein Flickenteppich und sprang von Thema zu Thema, mitunter übergangslos. Aber nach 20 Minuten erfolgloser Recherche hatte der Student vorläufig gewonnen. Ich konnte es jedoch nicht lassen und notierte meinen Verdacht am Ende der Seminararbeit. Postwendend kam eine böse E-Mail an - was ich da immer habe, natürlich sei jeder Satz vom Autor persönlich, wie könne ich nur solche Verdächtigungen haben.
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