Urteil zu Unterhalt: Eltern müssen für Studienabbrecher weiter zahlen
Wer sein Studium abbricht, verliert nicht automatisch den Anspruch auf Unterhalt. Ein Gericht urteilte: Eltern müssen ihren Kindern eine Orientierungsphase einräumen.
Ein Studienabbruch rechtfertigt es nicht automatisch, dass Eltern ihrem Kind den Ausbildungsunterhalt streichen. Beginnt das Kind danach ein anderes Studium, kann ihm weiter Unterhalt zustehen. Denn Eltern müssen ihren Kindern eine Orientierungsphase einräumen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm bereits im Februar entschieden, die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat jetzt aber noch einmal darauf aufmerksam gemacht.
Der verhandelte Fall klingt nach eher angespannten Verhältnissen innerhalb der Familie. Der Vater, Beamter im Auswärtigen Amt, hatte sich nach der Scheidung in einem Vergleich gegenüber seiner Tochter verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Nach dem Abitur begann die junge Frau zunächst ein Studium für Tourismus und Freizeitmanagement in den Niederlanden. Ihr Vater verlangte, sie solle ihm regelmäßig Leistungsnachweise schicken und sich selbst einen Nebenjob suchen. Was sie verdiene, müsse seiner Meinung mit dem Unterhalt verrechnet werden.
Die junge Frau brach das Studium dann nach vier Semestern ab. Nach einigen Praktika und einem längeren Aufenthalt im Ausland begann sie schließlich, Journalistik zu studieren.
Der Vater berief sich auf den Wegfall seiner Unterhaltspflicht und argumentierte unter anderem, seine Tochter sei nicht bedürftig, zum Studium nicht geeignet und habe keinen Unterhaltsanspruch mehr.
Die Richter entschieden jedoch, dass die Tochter mit dem Beginn des Studiums einen Anspruch auf Unterhalt von monatlich rund 350 Euro habe. Sie sei für das Journalistikstudium geeignet. Zudem befinde sie sich noch in ihrer Erstausbildung. Jungen Menschen stehe eine Orientierungsphase zu. Ein Abbruch des ersten Studiums nach vier Semestern sei daher hinzunehmen.
Aktenzeichen: 7 UF 166/12
otr/dpa
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