Urteil zu Unterhalt: Eltern müssen für Studienabbrecher weiter zahlen

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Streitende Familie: Wer zahlt wie viel für welches Kind?

Wer sein Studium abbricht, verliert nicht automatisch den Anspruch auf Unterhalt. Ein Gericht urteilte: Eltern müssen ihren Kindern eine Orientierungsphase einräumen.

Ein Studienabbruch rechtfertigt es nicht automatisch, dass Eltern ihrem Kind den Ausbildungsunterhalt streichen. Beginnt das Kind danach ein anderes Studium, kann ihm weiter Unterhalt zustehen. Denn Eltern müssen ihren Kindern eine Orientierungsphase einräumen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm bereits im Februar entschieden, die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat jetzt aber noch einmal darauf aufmerksam gemacht.

Der verhandelte Fall klingt nach eher angespannten Verhältnissen innerhalb der Familie. Der Vater, Beamter im Auswärtigen Amt, hatte sich nach der Scheidung in einem Vergleich gegenüber seiner Tochter verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Nach dem Abitur begann die junge Frau zunächst ein Studium für Tourismus und Freizeitmanagement in den Niederlanden. Ihr Vater verlangte, sie solle ihm regelmäßig Leistungsnachweise schicken und sich selbst einen Nebenjob suchen. Was sie verdiene, müsse seiner Meinung mit dem Unterhalt verrechnet werden.

Die junge Frau brach das Studium dann nach vier Semestern ab. Nach einigen Praktika und einem längeren Aufenthalt im Ausland begann sie schließlich, Journalistik zu studieren.

Der Vater berief sich auf den Wegfall seiner Unterhaltspflicht und argumentierte unter anderem, seine Tochter sei nicht bedürftig, zum Studium nicht geeignet und habe keinen Unterhaltsanspruch mehr.

Die Richter entschieden jedoch, dass die Tochter mit dem Beginn des Studiums einen Anspruch auf Unterhalt von monatlich rund 350 Euro habe. Sie sei für das Journalistikstudium geeignet. Zudem befinde sie sich noch in ihrer Erstausbildung. Jungen Menschen stehe eine Orientierungsphase zu. Ein Abbruch des ersten Studiums nach vier Semestern sei daher hinzunehmen.

Aktenzeichen: 7 UF 166/12

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otr/dpa

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1. Neuigkeit?
vbhfgdl 19.07.2013
Was, bitte schön, ist daran neu? Diese Grundsätze gibt es um Unterhaltsrecht schon seit ewigen Zeiten ...
2. wegen 350,- € ...
liquimoly 19.07.2013
Der Papa sollte sich was schämen, wegen 350,-€ Rabatz zu machen.
3. Das darf doch wohl nicht wahr sein
Sebamo 19.07.2013
Sobald sie 18 sind, sollen sie sehen, wie sie klarkommen. Von meinem Geld leben die dann auf keinen Fall mehr. Das festigt die Persönlichkeit.
4. Und die Leute wundern sich
orthos 19.07.2013
das die Leute keine Kinder mehr bekommen...
5.
Ingmar E. 19.07.2013
Zitat von vbhfgdlWas, bitte schön, ist daran neu? Diese Grundsätze gibt es um Unterhaltsrecht schon seit ewigen Zeiten ...
Bisherige Urteile räumten AFAIK 2 Semester ein, wenn man danach abgebrochen hat, war das keine Erstausbildung mehr. Allerdings haben die Richter da auch nicht so hingesehen, wenn die unterhaltsverpflichtete Seite da nicht selbst drauf kommt, wurden auch längere Zeiten akzeptiert. Ich hab mir selbst so ein Urteil nach 4Semestern+1Urlaubssemester erstritten (ohne Anwalt, Selbstvertretung). Ging ungefähr um den gleichen Streitwert, auf der Gegenseite steht ein hohes fünfstelliges Monatseinkommen. Manche Menschen tragen ihre Familienstreitigkeiten zu Gericht.
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