Von Max Haerder
Und so entdecken Studenten ihr eigenes Tun als Profilierungsmöglichkeit. Sie engagieren sich neben ihrem Studium und stellen etwas Besonderes auf die Beine. Und sie schärfen mit veröffentlichten Texten ihr fachliches Profil, statt ihre Arbeiten nur für den Dozenten und eine gute Note zu schreiben. "Studenten sollten sich immer besser überlegen, welches Bewerbungskapital sie aus ihrem Fachwissen schöpfen können", urteilt Heike Kuss vom Hochschulteam der Berliner Arbeitsagentur. "Für spätere handverlesene Initiativbewerbungen sind dazu passende Publikationen ideal."
Besonders ausgeprägt ist dieser Wille zur Veröffentlichung vor allem an den juristischen Fakultäten. An traditionsreichen Unis wie Heidelberg, Freiburg, Münster oder Bonn, aber auch in Greifswald oder Potsdam haben sich in den letzten Jahren Studenten zusammengefunden, um der US-Tradition der Law Reviews nachzueifern.
Vor allem Juristen veröffentlichen, was das Zeug hält
An der Bucerius Law School in Hamburg feilen Philipp Tieben und Michael Schramm alle zwei Wochen gemeinsam mit ihren Kommilitonen an ihrem Pendant, dem "Bucerius Law Journal" (BLJ). Dann ist Redaktionssitzung. Viel benötigen die Studenten dafür nicht: Die "BLJ" erscheint wie die meisten der Uni-Journale kostengünstig dreimal im Jahr online. Die Privat-Uni stellt Computer und sonstige Ausstattung, die Redaktion sucht sich einen Seminarraum, der gerade frei ist. "Wir brauchen nicht viel Geld", sagt Tieben.
So bleibt Zeit, um sich auf die Inhalte zu konzentrieren. Im Redaktionszirkel werden die eingereichten Texte besprochen und die besten ausgewählt. Dann beugen sich einzelne Studenten je nach Interesse für Straf-, Privat- oder Staatsrecht ein zweites Mal über die Aufsätze. Einige Professoren der Law School helfen bei Fachfragen.
Die spannendsten Arbeiten finden dann ihren Weg in die nächste Ausgabe. Meist ist es ein gutes halbes Dutzend, häufig von Bucerius-Studenten, aber dank Mail-zu-Mail-Propaganda kommen die Texte mittlerweile aus der ganzen Republik. Dazu gibt es Rezensionen und Gastbeiträge. Auf einen ihrer letzten Coups sind die Redakteure besonders stolz: Die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries plädierte in der ersten Ausgabe 2009 für Kinderrechte im Grundgesetz.
Die Leistung der Jungredakteure findet immer mehr Aufmerksamkeit und Unterstützer. So sponsert die internationale Anwaltskanzlei Morgan Lewis das "BLJ". Für Morgan-Lewis-Anwältin Martha Guttmann ist das eine Eintrittskarte zur Uni. Und für die Studenten eine finanzielle wie berufliche Hilfe: "In einer guten juristischen Karriere publiziert man", sagt Guttmann. "Umso besser, wer früh damit anfängt."
Auch die Studenten sind sich dessen bewusst. "Wir begreifen das als unser Engagement", sagt Michael Schramm zwar, "und nicht als Karrieresprungbrett. Eine Publikation ist aber später auf jeden Fall kein Nachteil."
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