Falsche Doktoren: Rabattportal darf keine Fantasietitel anbieten
Doktor in "Ufologie" oder "Exorzismus" gefällig? Solche Fantasietitel vergibt ein US-Anbieter, erhalten konnte man sie auch über das Schnäppchenportal Groupon. In Deutschland bleibt der Vertrieb verboten, entschied jetzt ein Gericht. Die ulkigen Titel könnten mit echten verwechselt werden.
Das Schnäppchenportal Groupon darf keine Gutscheine für bestimmte kirchliche Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentitel mehr anbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Es sei nach dem Berliner Hochschulgesetz verboten, die Vergabe von Titeln zu vermitteln, die echten Hochschulgraden zum Verwechseln ähnlich seien, teilte das Gericht am Montag mit.
Auf www.groupon.de verkaufen Firmen Rabattgutscheine für Dienstleistungen oder Waren - von Reinigungsdiensten über Massagen und günstigen Champagner bis zum Abendessen im Restaurant. Dort bot eine US-amerikanische Kirche, die Miami Life Development Church, auch Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentitel ab 39 Euro an, unter anderem in Fächern wie "Engeltherapie", "Exorzismus", "Unsterblicheit" oder "Ufologie".
Der Titel dürfe bei Angabe von Fachgebiet und Herkunftsland mit dem Zusatz "h.c." - honoris causa - weltweit geführt werden. So steht es zumindest auf der Groupon-Webseite mit der Endung .ch, auf der die Titel nach wie vor erhältlich sind. Einen gekauften Titel im Ausweis zu führen, ist in Deutschland aber verboten. Um das zu umgehen, deklariert unter anderem die Miami Life Development Church den Kauf als Spende und den Titel als geschenkt.
Die lateinischen Worte "honoris causa" bedeuten, dass ein Titel ehrenhalber verliehen wird und man dafür keine akademische Prüfung ablegen musste. Wer auf seiner Visitenkarte allerdings nur "Dr." oder "Prof." angibt, macht sich strafbar, weil dann der Anschein erweckt wird, es handele sich um einen echten akademischen Grad.
Groupons Argument: Ist doch alles nur Spaß...
Im Juni hatte die Berliner Senatsverwaltung für Bildung und Wissenschaft dem deutschen Groupon-Ableger bereits untersagt, die Titel anzubieten. Dagegen hatte sich der Rabattdienst mit dem Einwand gewehrt, dass keine Verwechslungsgefahr mit seriösen Graden bestehe, da die meisten der englischen Fachbereichsbezeichnungen in eine scherzhafte Richtung wiesen.
Das Gericht sah das jedoch anders und wies den Eilantrag zurück. Die angeblich kirchlichen "Fachbereiche" wiesen eine deutliche Ähnlichkeit zu allgemein anerkannten wissenschaftlichen Fachbereichen auf. So könne etwa die Bezeichnung "Psychic Sciences" leicht mit "Psychologie" verwechselt werden.
Außerdem setzten die englischen Fächerbezeichnungen differenzierte Fremdsprachenkenntnisse voraus, über die der durchschnittliche Betrachter nicht verfüge. Bei bloß oberflächlicher Betrachtung sei daher nicht ohne weiteres erkennbar, dass es sich bei den Titeln um Fantasiegebilde und Scherzartikel handele, teilte das Verwaltungsgericht mit. Groupon kann gegen den Gerichtentscheid Beschwerde einlegen.
Aktenzeichen: VG 3 L 216.12
Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version des Textes hieß es, das Verwaltungsgericht habe dem deutschen Groupon-Ableger im Juni untersagt, die Titel anzubieten. Das war jedoch die Berliner Senatsverwaltung für Bildung und Wissenschaft. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
son
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