Ghostwriter vor Gericht: Anbieter dürfen nicht mit eigener Größe werben

Sie arbeiten im Verborgenen, den Ruhm für ihre Arbeit ernten andere. Ghostwriter müssen bescheiden sein. Zwei Vertreter der Branche standen nun vor dem Berliner Landgericht. Sie wollten sich gegenseitig die Behauptung verbieten, der größte Anbieter zu sein. Doch es mangelte an Beweisen.

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Corbis

Umstrittene Dienstleister: Wer ist der Größte im ganzen Land?

In gewissen Branchen wäre es vielleicht klüger, einfach weiterhin im Hintergrund zu agieren, nicht an die Öffentlichkeit zu gehen, keine Aufmerksamkeit zu erregen. Für wissenschaftliche Ghostwriter gilt das per se und umso mehr, nachdem die Öffentlichkeit durch die Plagiatsaffäre Karl-Theodor zu Guttenbergs für wissenschaftliches Fehlverhalten sensibilisiert wurde.

Sollte man meinen.

Zwei Ghostwriter scheinen sich darum nicht zu scheren: Sie verklagten sich gegenseitig vor dem Berliner Landgericht. Die zu verhandelnde Frage: Wer darf behaupten, einer der Größten zu sein? Am Freitag gab das Gericht seine Entscheidung bekannt: Keiner darf es. Die Werbeaussagen seien unzulässig, sie dürfen künftig nicht mehr verwendet werden.

Zunächst hatte ein Berliner Ghostwriter geklagt, der - nach eigener Einschätzung - selbst zu den ganz Großen auf dem deutschen Markt zählt. Er wollte einer anderen Firma mit Niederlassungen in Deutschland und der Schweiz verbieten lassen, für sich als Marktführer zu werben.

Die Gegenseite aber wollte diesem Angriff nicht tatenlos zusehen. Ihr Geschäftsführer Thomas Nemet sieht in der Klage des Berliners eine "sittenwidrige und illegale Abmahnungskampagne", die dazu dient, "Konkurrenten vom Markt zu vertreiben". Das Wettbewerbsrecht werde heute meist missbräuchlich gegen unliebsame Konkurrenz eingesetzt. "Aber wir lassen uns das nicht gefallen", sagte er im März und reichte selbst Klage ein. Darin verlangt er von seinem Kontrahenten, die Behauptung zu unterlassen, er sei "einer der leistungsfähigsten Anbieter wissenschaftlicher Ghostwriterdienstleistungen im deutschsprachigen Raum".

Keiner der beiden ist der Größte, urteilte das Gericht

Der Berliner Kläger dürfte es in Juristenkreisen inzwischen zu gewisser Bekanntheit gebracht haben: Nach Angaben eines Justizsprechers sind derzeit am Kammergericht Berlin mehrere ähnliche Verfahren des Ghostwriters gegen Konkurrenzunternehmen "im Wege der Berufung".

Zudem musste er erst im Februar vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine Niederlage einstecken: Ein Ghostwriter aus Löhne hatte ihn verklagt, weil er für sich als Marktführer warb. Dessen Vorwurf: Der Berliner Ghostwriter gehöre weder nach Umsatz noch nach seinem Angebot zur Spitzengruppe.

Die Düsseldorfer Richter untersagten damals dem Beklagten, für sich als "Marktführer" zu werben. Er könne schon deshalb nicht zu den Marktführern des wissenschaftlichen Ghostwritings gehören, weil er ausschließlich verbotene Dienstleistungen anbiete: Er erstelle für Dritte Abschlussarbeiten zum Erwerb akademischer Grade. "Diese Tätigkeit verstößt gegen die guten Sitten", urteilten die Richter.

Das Landgericht Berlin will erst in der kommenden Woche die Entscheidungsgründe bekannt geben. Gerichtssprecher Ulrich Wimmer sagte, die Frage nach der Sittenhaftigkeit habe bei den Erwägungen der Berliner Richter keine Rolle gespielt. "Es ging darum, dass Angaben über die eigenen Geschäfte gemacht wurden, die zur Täuschung geeignet sind." Vor Gericht habe es an den Klägern gelegen, ihre jeweiligen Angaben glaubhaft zu machen. Das sei keinem der beiden gelungen.

fln/bim

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insgesamt 5 Beiträge
MaxiScharfenberg 06.05.2011
Ganz klar bin ich der grösste Ghostwriter aller Zeiten. Wenn ich doch verraten dürfte, für wen ich was für Stuss schreiben musste, ich täte es allzu gern, aber ich darf nicht.
Zitat von sysopGhostwriter arbeiten im Verborgenen, den Ruhm für ihre Arbeit ernten andere. Das fordert Bescheidenheit. Zwei Vertreter der Branche standen nun vor dem Berliner Landgericht. Sie wollten sich gegenseitig die Behauptung verbieten, der größte Anbieter zu sein. Es mangelte ihnen jedoch an Beweisen. http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,752423,00.html
Ganz klar bin ich der grösste Ghostwriter aller Zeiten. Wenn ich doch verraten dürfte, für wen ich was für Stuss schreiben musste, ich täte es allzu gern, aber ich darf nicht.
flachatmer 07.05.2011
Im Grunde genommen erheitert es doch immerhin, jeden Tag kübelweise geistigen Durchmarsch verwirrter Scriptmonkeys als Kunst, Wissenschaft oder Kultur zu bestaunen.
Im Grunde genommen erheitert es doch immerhin, jeden Tag kübelweise geistigen Durchmarsch verwirrter Scriptmonkeys als Kunst, Wissenschaft oder Kultur zu bestaunen.
plopp! 07.05.2011
Vielleicht wirbt ja auch mal einer der Anbieter mit dem Slogan: "Bei uns ließ schon Guttenberg arbeiten"?
Vielleicht wirbt ja auch mal einer der Anbieter mit dem Slogan: "Bei uns ließ schon Guttenberg arbeiten"?
Ridcully 07.05.2011
... so in Sachen Guttenberg auf, wenn komischerweise trotz ausschließlich redlicher Verfasser da eine ganze Reihe von Anbietern davon leben kann? Und, mal blöd gefragt, wenn einer schlecht schreiben kann, aber gut geforscht hat, [...]
... so in Sachen Guttenberg auf, wenn komischerweise trotz ausschließlich redlicher Verfasser da eine ganze Reihe von Anbietern davon leben kann? Und, mal blöd gefragt, wenn einer schlecht schreiben kann, aber gut geforscht hat, wieso soll er das nicht schreiben lassen ...?
hesiger 16.02.2013
Man wird eigentlich nur als Doktorand angenommen, wenn man jahrelang durch gute Klausuren, Seminarbeiträge usw. aufgefallen ist. In fast allen Fächern ist außerdem ein vorheriger Abschluss mit guten Noten erforderlich, der sich [...]
Man wird eigentlich nur als Doktorand angenommen, wenn man jahrelang durch gute Klausuren, Seminarbeiträge usw. aufgefallen ist. In fast allen Fächern ist außerdem ein vorheriger Abschluss mit guten Noten erforderlich, der sich auch auf Klausuren und mündl. Prüfungen stützt. Außerdem ist die "Eitelkeitsstruktur" meist auch so, dass man sich ungern helfen lässt. Und auch Karrieristen wissen, dass aus dem Ghostwriter schnell ein Erpresser werden kann... Man will ganz einfach nicht, dass die Öffentlichkeit so etwas breittritt und als Vorwand nimmt, geistige Leistungen pauschal nicht mehr anzuerkennen. - Und außerdem will man derartige Konkurrenten loswerden...
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  • Freitag, 06.05.2011 – 16:19 Uhr
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