Fast ein Jahr nach dem Beginn der Plagiatsaffäre um Karl-Theodor zu Guttenberg soll es jetzt auch Konsequenzen an den Universitäten im Bundesland des Freiherrn geben: Bayerns Universitäten sollen ihre Promotionsordnungen ändern. Das beschloss der Hochschulausschuss des Landtags auf Antrag der oppositionellen SPD, wie die Fraktion mitteilte.
Wenn die Universitäten dem folgen, müssen Doktoranden künftig bei Abgabe ihrer Dissertation eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass sie sauber und ordentlich gearbeitet haben. Eine rechtlich irrelevante ehrenwörtliche Erklärung genügt nicht mehr. Ferner werde klar definiert, was wissenschaftliches Fehlverhalten und vorsätzliche Täuschung bedeute. Dissertationen sollen künftig immer auch als Datei eingereicht werden, um sie leichter mit Online-Quellen vergleichen zu können.
Es ist eine der vielen Spätfolgen all der Plagiatsaffären im vergangenen Jahr. Seit der Aufregung um Guttenberg, Silvana Koch-Mehrin und all den anderen arbeiten Deutschlands Universitäten an neuen Satzungen und verschärften Regeln für Doktorarbeiten. So empfahl beispielsweise auch in Baden-Württemberg die Landesrektorenkonferenz die flächendeckende Einführung der eidesstattlichen Versicherung.
Der bayerische SPD-Abgeordnete Christoph Rabenstein sagte, der Skandal um Guttenbergs abgeschriebene Doktorarbeit hätte vermieden werden können, "wenn die Promotionsordnung der Bayreuther Universität nicht diese Mängel gehabt hätte". Den Promotionsordnungen habe es bislang an Transparenz und eindeutigen, einheitlichen Regelungen gefehlt.
Gestrichen werde in Bayern zudem der noch immer in einigen Promotionsordnungen stehende Verweis auf ein Nazi-Gesetz aus dem Jahr 1939, wie die SPD-Fraktion mitteilte. Mithilfe dieses Gesetzes wurden damals unliebsamen Gegnern des Regimes die Doktorwürde aberkannt.
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otr/dapd
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