Kehrtwende: Schavan will Bafög doch erhöhen

Noch vor zwei Wochen hatte Bundesbildungsministerin Annette Schavan eine Erhöhung des Bafög ausgeschlossen. Jetzt sollen Studenten doch mehr Geld bekommen: "Ich halte das für richtig und werde es den Ländern und dem Kabinett vorschlage", sagte die CDU-Politikerin.

Bildungsministerin Schavan: Gebäck im GepäckZur Großansicht
dpa

Bildungsministerin Schavan: Gebäck im Gepäck

An Deutschlands Hochschulen brodelt es derzeit, am Dienstag gingen Zehntausende von Studenten auf die Straßen und demonstrierten unter anderem gegen die Folgen der Bachelor-Einführung und gegen Studiengebühren. Von verblüffend verständnisvollen Politikern werden sie geradezu umschmeichelt - auch von Annette Schavan. Nun stellt die Bundesbildungsministerin den Studenten ein Zuckerl in Aussicht: "Ich halte eine Bafög-Erhöhung für richtig und werde sie den Ländern und dem Bundeskabinett vorschlagen", sagte Schavan der "Berliner Zeitung".

Damit ist natürlich noch nichts beschlossen, über eine Bafög-Erhöhung entscheidet Schavan nicht allein. Doch es ist eine überraschende Kehrtwende. Noch vor zwei Wochen sagte Schavan etwas ganz anderes: Es gebe keine Pläne, Fördersätze und Freibeträge in der staatlichen Studienfinanzierung des Bafög anzuheben, so die CDU-Politikerin im "Handelsblatt". Auch im Koalitionsvertrag von Union und FDP ist nur von einer "Weiterentwicklung" des Bafög die Rede, nicht aber von höheren Fördersummen und Freibeträgen. Ihre Zurückhaltung begründet hatte Schavan mit dem zehnprozentigen Bafög-Zuschlag im Oktober vergangenen Jahres sowie der Anhebung der Elternfreibeträge um acht Prozent. Diese Erhöhung klingt eindrucksvoll; sie hatte allerdings eine siebenjährige Durststrecke beim Bafög beendet.

Jetzt aber plädierte Schavan für eine Bafög-Erhöhung, die das geplante Stipendienprogramm ergänzen solle: "Das Stipendienprogramm darf keinesfalls auf Kosten der Bafög-Empfänger gehen." Wie geplant will die Ministerin außerdem älteren Studenten den Bafög-Bezug erleichtern. "Wir wollen die starre Altersgrenze weiter flexibilisieren, damit ältere Studierende unter bestimmten Bedingungen leichter Unterstützung bekommen können." Die derzeitige Altersgrenze von 30 Jahren, bis zu der ein Bezug des Bafög möglich ist, könne besonders für ältere Studentinnen mit Kindern zu einer Hürde werden. "Das werden wir ändern."

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz Bafög, gibt es bereits seit 1971. Es soll für mehr Chancengleichheit bei der Ausbildung sorgen und wird Studenten jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als unverzinsliches Darlehen gezahlt, Schülern komplett als Zuschuss. Gefördert wird in der Regel die Erstausbildung innerhalb der Regelstudienzeit. Bafög erhält in Deutschland etwa ein Fünftel aller Studenten.

jol/AP

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.
Auf anderen Social Networks teilen
  • Xing
  • LinkedIn
  • Tumblr
  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Digg
  • reddit
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik UniSPIEGEL
alles aus der Rubrik Studium
alles zum Thema Studienfinanzierung

© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



  • Dienstag, 17.11.2009 – 21:40 Uhr
  • Drucken Versenden Feedback
So klappt's mit dem Bafög
Louise Heymans
Was verdient der Bruder? Was passiert beim Fachwechsel, was nach der Regelstudienzeit? Ein Bafög-Antrag braucht viele Formulare und stellt dutzende verzwickte Fragen - Antworten im SPIEGEL-ONLINE-Bafög-Ratgeber.

Bafög-Sünder: Wann ist die Karriere gefährdet?
Wer sich für die Einstellung in den staatlichen Schuldienst bewirbt, muss dafür ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Darin tauchen Strafen unter 91 Tagessätzen bzw. unter drei Monaten Haft nicht auf. Schulen oder die Bezirksregierung erfahren zunächst nichts von der Strafe. Das ändert sich aber bei der Verbeamtung: Oberste Landesbehörden haben direkten Zugriff auf das BZR und können Eintragungen für niedrige Strafen sehen. Außerdem muss man bei der Verbeamtung angeben, ob in den vergangenen drei Jahren strafrechtlich ermittelt wurde – wer hier lügt, kann auch später noch gekündigt werden.

Social Networks

Entdecken Sie außerdem UniSPIEGEL auf...





TOP



TOP