Wohngemeinschaften sind eine tolle Erfindung. Das einzig Lästige sind die Mitbewohner. Sie spülen nicht ab, leeren fremde Nutella-Gläser, haben lauten Sex und noch lautere Musikanlagen. Was tun?
WG-Krach ist für Ludger Büter Alltag. Der 59-jährige Psychologe schlichtet im Auftrag des Kölner Studentenwerks Konflikte in Wohngemeinschaften. Auf dieser Seite lindert er den WG-Kummer der UniSPIEGEL-Leser. Schreibt uns, was euch in den Wohnwahnsinn treibt (wg-kummer@spiegel.de).
Eleni schreibt:
Vor einiger Zeit ist meine alte Mitbewohnerin ausgezogen, mit der ich super klarkam, und es ist eine Spanierin eingezogen. Wir stehen beide als Hauptmieter im Mietvertrag. Ich habe eine Katze. Meine neue Mitbewohnerin hat sich die Wohnung dreimal angeschaut, bevor sie hier eingezogen ist und gesagt, dass sie Katzen mag und es für sie kein Problem ist. Das WG-Leben sieht aber ganz anders aus. Sie hat Angst vor der Katze und es gibt ständig Probleme:
Sie ist absolut uneinsichtig. Sobald ich das Haus verlasse, sperrt sie die Katze heimlich weg. Sie findet, ich sei allein für die Katze verantwortlich; ihr sei es egal, was mit dem Tier ist. Aus meiner Sicht ist das unfair: Sie wusste, worauf sie sich einlässt. Jetzt weigert sie sich, sich zu kümmern. Ausziehen will sie aber auch nicht. Wenn mir das nicht passe, solle ich halt gehen. Was können Sie mir raten?
WG-Doktor Ludger Büter antwortet:
Die spanische Mieterin erschlich sich geradezu den Eingang in Wohnung und Mietvertrag über eine falsche Versicherung, sie komme gut mit Katzen klar. Sie, Eleni, haben alles richtig gemacht, als sie die Bewerberin über den Besitz informierten und ihre Einstellung zum Haustier erfragten.
Der Umgang der neuen Mitbewohnerin mit dem Tier lässt nur zwei Schlüsse zu: Sie will entweder Sie, Eleni, über die offenkundige Misshandlung des Tieres aus der Wohnung mobben, oder sie versucht, die Katze loszuwerden, indem sie sie im Hausflur aussperrt, dessen Tür vermutlich auch Nachbarn öffnen, so dass die Katze auf immer verschwinden möge. Die Angst vor der Katze halte ich für vorgeschoben, die der Katze vor ihr dagegen nicht.
In jedem Falle wusste Ihre Mitbewohnerin vorab, was sie erwartete. Ich sehe keine Möglichkeit für eine Verständigung. Klären Sie, ob Sie sich Ihrer Nachbarin mit juristischen Mitteln entledigen können unter Berufung auf die Behandlung Ihres Haustieres und der falschen Angaben bei der Bewerbung.
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik UniSPIEGEL | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Studium | RSS |
| alles zum Thema Hilfe vom WG-Psychologen | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2013
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH